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Schnecken im Salat
Heikel: Verwechseln Sie nicht Geschmack mit Mangel. Es kommt nicht darauf an, ob es Ihnen schmeckt, sondern, ob das Essen oder Getränk objektiv in Ordnung ist. Ein Salat, in dem Schnecken sind, mag zwar "bio" sein, muss aber nicht bezahlt werden. Allerdings müssen auch Sie den Wirten auf die ekelerregenden Tierchen hinweisen – pauschales Maulen, es habe nicht geschmeckt, reicht für die Geltendmachung der "Mängelrüge" nicht aus.
Was gegessen wurde muss bezahlt werden
Wenn beim vorletzten Gang nicht nur der servierte Käse, sondern auch das Brot schimmelt, kann das Weiteressen den Gästen nicht zuzumuten sein. Auch für den geplanten letzten Gang darf dann der Wirt keine Rechnung stellen. Was aber vorher gegessen und getrunken wurde, muss auch bezahlt werden.
Fingerspitzengefühl notwendig
Hingegen bedarf es – mangels Rechtsgrundlage – wohl einer Portion Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick, wenn der unzufriedene Gast versucht, bei generell schlechtem Essen oder miesem Service einfach weniger zu zahlen und damit sein Missfallen auszudrücken.
Lippenstift am Glas
Auch Lippenstift am Weinglas kann die Laune des Gastes trüben. Wenn das Glas nach Benutzung des letzten Gastes nicht richtig gereinigt wurde, werden Sie zwar nicht gleich das Getränk von der Rechnung abziehen können. Auch den Preis mindern oder gar Schadensersatz verlangen, wäre überzogen. Sie können aber natürlich ein neues, sauberes Glas verlangen
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