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Rentenversicherung - Auf Treu und Glauben

  • Langfristige Bindung bei wenig Transparenz
  • Garantierte Renten als Orientierungshilfe
  • Prognostizierter Wert: Überraschungen möglich

Rentenversicherung, geförderte Pensionszusatzversicherung oder doch Investmentfondssparen? Wer dem allgemeinen Trend folgen und private Altersvorsorge betreiben will, hat immer mehr die Qual der Wahl, bietet doch allein die Versicherungsbranche mehrere Produkte an, die „speziell auf die Altersvorsorge zugeschnitten“ sind. Worin liegen die größten Unterschiede zwischen den angeblichen Füllhörnern für die Zeit des Ruhestands?

Hemmschuh: lebenslange Rente

Obwohl die geförderte Pensionszusatzversicherung durch die Förderung eine interessante Rendite bietet, ist sie bei den Konsumenten wenig populär. Größter Hemmschuh ist wohl die Tatsache, dass man bei diesem Produkt – im Gegensatz zur Rentenversicherung – ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente verfügen kann. Das ist doch eine beträchtliche Einschränkung an Flexibilität, insbesondere, wenn man in Betracht zieht, dass sich maßgebliche Lebensumstände über längere Zeiträume ja ändern können.

Nur eine „Prognose“

Größtes Problem der Konsumenten im Bereich der Lebensversicherungen: Ein wesentlicher Teil der in Aussicht gestellten Leistung basiert auf prognostizierten Werten. Ob und in welchem Ausmaß diese Prognosen aufgehen, hängt wiederum wesentlich von der zukünftigen wirtschaftlichen Leistungskraft des Versicherers ab. Was es in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern aber nach wie vor nicht gibt, ist ein Rating der Unternehmen hinsichtlich ihrer vergangenen Performance und ihrer zu erwartenden Leistungsfähigkeit aufgrund der Geschäftsdaten. Und so gilt für die Wahl eines Anbieters in diesem Bereich: Hieb- und stichfeste, gleichermaßen objektivierte wie vergleichbare Daten gibt es nicht. „Treu und Glauben“ kommen ins Spiel.

Berechnungsgrundlagen

Häufig ist in Verkaufsgesprächen für Rentenversicherungen zu hören, man solle rasch und in jüngeren Jahren eine Rentenversicherung abschließen, um in den Genuss der „besseren“ Sterbetafeln (die Grundlage zur Prämienberechnung) zu kommen. Doch so einfach ist die Sache – leider – nicht: Offen ist dabei einerseits, wie sich die Sterblichkeit in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird. Und der zweite Pferdefuß daran: Als wichtiges Argument für die Rentenversicherung werden die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten ins Treffen geführt. Das heißt, die Auszahlung der Rente kann je nach Situation und Wunsch des Kunden gestaltet werden – also etwa Witwenübergänge, wenn der Versicherte den Partner nach seinem Tod mit einer Rente absichern will, oder bestimmte Garantiezeiten von fünf, zehn oder mehr Jahren, in denen die Rente garantiert ausgezahlt werden soll, oder auch eine Kapitalrückgewähr, durch die das noch nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Was allerdings selten dazugesagt wird: Jede dieser Veränderungen bedeutet einen neuen Vertrag! Und der Versicherer kann somit neue Berechnungsgrundlagen (etwa aktuellere Sterbetafeln) anwenden. Das kann sich bei steigender Lebenserwartung für den Versicherten nachteilig auswirken.

Indexklausel: gegen Ende kündigen

Bei Vereinbarung einer Wertanpassungsklausel wird entweder die Prämie oder die Versicherungssumme angepasst: Zweck ist die Werterhaltung des Kapitals. Für den angepassten Wert entsteht jährlich ein neuer Vertrag und es wird mit der neuen Restlaufzeit kalkuliert. Die Wertanpassung wird somit immer uninteressanter je länger der Vertrag besteht, in den letzten Jahren vor Vertragsablauf ist sie unrentabel. In unserem Erhebungsbeispiel führt der Einschluss der Wertanpassungsklausel zu einer Verringerung des Auszahlungsbetrags zwischen 4000 und 9000 Schilling. Diese Einbuße ist durch die rechtzeitige Kündigung der Klausel (und das ist jährlich möglich) zu verhindern.

Lange Bindung, erschwerte Performancekontrolle

Im Vergleich mit Investmentfonds, die vor allem von den Banken zum Aufbau von Kapital zur Pensionsvorsorge empfohlen werden, kann die Rentenversicherung vor allem in zwei Punkten nicht mithalten: Fonds können ohne allzu große Verluste nach zwei, drei Jahren wieder aufgelöst werden, bei der Lebensversicherung ist das Kapital während der gesamten Laufzeit gebunden oder wird vor allem in den ersten zehn Jahren nur unter relativ großen Verlusten zurückgezahlt. Zweiter Nachteil: Die Performance von Investmentfonds lässt sich – anhand regelmäßiger Veröffentlichungen in Tageszeitungen oder Internet – leicht nachvollziehen und vergleichen; bei den Lebensversicherungen ist das schon viel schwieriger, insbesondere was die Ermittlung der Gewinnausschüttung betrifft. Für die Rentenversicherung spricht hingegen die Steuerfreiheit der Erträge und die – zumindest, was die Vergangenheit betrifft – einigermaßen zuverlässige Rendite.

Unzureichende Aufklärung

Nach den Erfahrungen, die wir bei unserer Erhebung machten, wird die Rentenversicherung zwar als überaus bedeutsames Element der privaten Altersvorsorge angepriesen. Beratung und Abschluss werden aber nicht der Tatsache gerecht, dass es hier um sehr langfristige Bindungen und große Beträge geht. Die schriftlichen Unterlagen sind dürftig oder enthalten Formulierungen, die für den Kunden unverständlich sind. Begriffe wie Bonusrente oder Wertanpassungsklausel werden wohlklingend ins Verkaufsgespräch gebracht, aber nur selten wirklich erklärt. Und auf die persönliche Situation des Kunden (bestehende Vorsorgepläne, Einkommens- und Familiensituation) wird kaum eingegangen.

Garantie und Prognose

Die in den Offerten dargestellten monatlichen Renten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: aus der garantierten Rente (die sicher bezahlt wird) und aus dem prognostizierten Wert, also der Gewinnbeteiligung. Ob diese eingehalten werden kann, steht in den Sternen. Daher sollten beim Vergleich mehrerer Angebote auch die garantierten Werte in die Entscheidung einbezogen werden. Natürlich bedeutet der Versicherer mit dem höchsten garantierten Wert noch lange nicht, dass man wirklich die lukrativste Versicherung abgeschlossen hat; denn möglicherweise fällt bei einem anderen Anbieter die Gewinnbeteiligung so hoch aus, dass man bei ihm im Endeffekt besser abgeschnitten hätte. Aber gerade wenn es um so heikle Dinge wie finanzielle Sicherheit im Alter geht, sollte man auch wissen, was man dann garantiert im Säckel haben wird.

Besser ein einfaches Produkt

Überlegen Sie in aller Ruhe, was für Sie Priorität hat: Wollen Sie in erster Linie Kapital oder Rente? Möchten Sie nur für sich oder auch für Ihren Partner eine Rente? Besteht darüber hinaus Versicherungsbedarf, der besser durch eine eigene Versicherung (Risikoversicherung oder Ähnliches) gedeckt werden kann?

Besser als ein Rundumvorsorge-Lebensversicherungspaket mit allen Schikanen ist ein überschaubares Basisprodukt, denn bei der oft enorm langen Laufzeit kann sich viel an den Lebensumständen ändern, etwa durch Heirat (kommt Witwenübergang oder Hinterbliebenenvorsorge dazu?). Oder es entsteht ein finanzieller Engpass. Tipp: Die monatliche Prämie nicht von Beginn an zu hoch ansetzen. Und im Fall einer echten Finanznot gilt: Besser die Prämienzahlung in Absprache mit dem Versicherer vorübergehend aussetzen oder den Vertrag prämienfrei stellen, als gleich den Vertrag zu kündigen. Das würde unter Umständen nicht nur bereits eingezahltes Kapital verschlingen, sondern auch zur Rückzahlung der lukrierten steuerlichen Begünstigung führen.

Zusatzleistungen

Häufig angebotene Zusatzleistungen wie Schutz vor Berufsunfähigkeit sollten besonders gründlich überlegt werden: Gibt es erhebliche Einschränkungen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie im Unglücksfall erst recht keinen Anspruch haben. Dann sollten Sie besser gleich auf den „Schutz“ verzichten, denn: Je mehr Zusatzleistungen Sie in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen, desto kleiner wird Ihre Rente ausfallen.

Die Prämien zur Rentenversicherung können zu einem Viertel im Rahmen der Sonderausgaben (bis maximal 40.000 Schilling) geltend gemacht werden. Dies gilt für Versicherungsnehmer mit Einkommen von bis zu 500.000 Schilling. Bei Einkommen von über 700.000 Schilling gilt diese Regelung nicht. Für Einkommen dazwischen gibt es Einschleifregelungen. Einmalprämien können entweder zur Gänze im Jahr der Zahlung oder auf Antrag zu je einem Zehntel in zehn aufeinander folgenden Jahren abgesetzt werden. Immer vorausgesetzt, dass eine mindestens auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist! Wird am Ende dann statt der Rente doch gleich das gesamte Kapital lukriert, kommt es zu einer Nachversteuerung (der bereits konsumierte Steuerteil muss also quasi zurückgegeben werden). Die Rentenleistungen selbst sind so lange steuerfrei, bis der so genannte Kapitalwert erreicht ist. Gedacht ist es so, dass der Wert, den der Versicherte eingezahlt hat, unter Berücksichtigung einer Wertanpassung einkommensteuerfrei ausbezahlt wird; was darüber hinausgeht, wird einkommen- steuerpflichtig.

Ist Ihre Versicherung bereits abgelaufen? Haben Sie bereits Auszahlungen erhalten? Dann können Sie viel dazu beitragen, mehr Transparenz in die Gewinnversprechen der Versicherer zu bringen!

  • Welche/r Auszahlungsbetrag/-beträge wurde(n) Ihnen bei Versicherungsabschluss versprochen?
  • Wie viel wird/wurde tatsächlich ausbezahlt?

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Versicherungsvertrages inklusive Angaben über Gewinnversprechen und Endabrechnung des Versicherers an den

Verein für Konsumenteninformation
Abteilung Dienstleistungen
Postfach 441
1061 Wien

Abruf-/Aufschuboption: Im ersten Fall können Sie den Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorverlegen, im zweiten hinauszögern.

Bonusrente: Ab dem Fälligkeitsdatum erhalten Sie monatlich eine Rente, wobei bei der Bonusrente künftig erwartete Gewinne eingerechnet (vorgezogen) werden und die Rente dadurch von Beginn an höher ist (= vorweggenommene Gewinnbeteiligung). Im Gegenzug fällt aller- dings die jährliche Wertanpassung der Rente niedriger aus.

Dynamikklausel/Dynamisierung: siehe Wertanpassung.

Garantierte Rente: Die Höhe der garantier- ten monatlichen Rentenauszahlungen ist für die gesamte Auszahlungszeit fix. Die dazu-kommende Gewinnbeteiligung ist lediglich eine unverbindliche Prognose, die vom erwirtschafteten Ertrag des Versicherers abhängt.

Indexklausel: siehe Wertanpassung.

Rückgewährsgarantie: Sterben Sie als der Versicherte in der Auszahlungsphase, wird das noch nicht ausbezahlte Pensionskapital an Ihren Partner, Ihre Kinder und so weiter rückerstattet.

Valorisierung: Die jährliche Erhöhung der Pension aufgrund erworbener Gewinnanteile.

Wertanpassung(-sklausel): Eine automatische, jederzeit widerrufbare Erhöhung der laufenden Prämienzahlung in Höhe der Steigerung des Verbraucherpreisindex, meist aber mindestens vier Prozent pro Jahr (jeweils bezogen auf die vorangegangene Einzahlung). In den letzten drei bis fünf Jahren der Vertragslaufzeit rechnet sich die Wertanpassung wegen der jeweils kürzeren Restlaufzeit nicht mehr!

Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG, www.allianz.at, Hietzinger Kai 101–105, A-1130 Wien, (01) 878 07-0

Donau Allgemeine Versicherungs-AG, www.donauversicherung.at, Schottenring 15, A-1010 Wien, (01) 313 11-0

Generali Versicherung AG, www.generali.co.at, Landskrongasse 1–3, A-1011 Wien, (01) 534 01-0

Raiffeisen Versicherung AG, www.raiffeisen-versicherung.at, Untere Donaustraße 25, A-1020 Wien, (01) 211 19-0

Sparkassen Versicherung AG, www.s-versicherung.co.at, Wipplingerstraße 36–38,
A-1010 Wien, (01) 313 81-0

Union Versicherungs-AG, www.union.at, Schottenring 27–29, A-1010 Wien,
(01) 313 83-0

Uniqa Personenversicherung AG, www.uniqa.at, Untere Donaustraße 25,
A-1020 Wien, (01) 211 75-0

Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG, www.staedtische.co.at,
Schottenring 30, Ringturm, A-1010 Wien, (01) 531 39-0

Wüstenrot Versicherungs-AG, www.wuestenrot.at, Alpenstraße 61, A-5033 Salzburg, (0662) 63 86-0

Nicht das erstbeste Angebot abschließen.

Am besten unabhängigen Makler aufsuchen.

Gewinnprognosen sind unverbindlich.

Achten Sie daher auch auf die garantierten Summen.

Einfacher Basisvertrag.

Besser mit einer niedrigen Prämie und einem überschaubaren Vertrag ohne viele Zusatzleistungen einsteigen.

Wertanpassung lohnt sich nicht immer.

In den letzten Jahren vor Vertragsablauf wird sie unrentabel, daher drei bis fünf Jahre vor Ablauf kündigen.

In einer offiziellen Anfrage haben wir von den zehn größten Lebensversicherern Angebote für einen konkreten Modellfall eingeholt. Die Anbieterauswahl erfolgte nach Prämienvolumen in der Sparte Lebensversicherungen. Die Interunfall als eine der zehn größten bietet keine reine Rentenversicherung an und fehlt daher im Vergleich. Aus den Angaben der Versicherer haben wir Renditen berechnet. Die Rendite unter Berücksichtigung der Wertanpassung berücksichtigt die Angabe des Versicherers, bis zu welchem Zeitpunkt die Wertanpassung erfolgt (meist fünf Jahre vor Vertragsende).

Die Angaben zum Rückkaufswert nach zehn Jahren zeigen deutlich, dass ein vorzeitiger Ausstieg mit großen Verlusten verbunden ist. Nach zehn Jahren sind im konkreten Fall schon 120.000 Schilling einbezahlt worden. Zu den angegebenen Werten käme im Fall des tatsächlichen Rückkaufs noch die bis dahin angesammelte Gewinnbeteiligung in Höhe von 17.000 bis 30.000 Schilling dazu. Die Gewinnbeteiligung ist allerdings wiederum nur geschätzt und daher in dieser Gegenüberstellung nicht berücksichtigt.

Die Rentenleistung zeigt den absoluten Betrag, der lebenslang monatlich garantiert ist.

Eine Orientierung, wie hoch die Rente aufgrund der heutigen Schätzungen sein würde, gibt die Gesamtrente inklusive der Bonusrente. Die angeführten Varianten stellen dar, wie viel Zusatzvereinbarungen (zum Beispiel ein Garantiezeitraum oder der Übergang der Rente auf eine Witwe oder einen Witwer) „kosten“ und wie sie die monatliche Rente schmälern.
 

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