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Reparaturkosten - Dürftiger Versicherungsschutz

, aktualisiert am

Bare Münze - Finanz-Infos von KONSUMENT. - Diesmal: Ein neuer Zusatz zur Generali-Kasko, die Tip&Tat Reparaturkostenversicherung, will Schutz vor Autoreparaturkosten bieten. Doch dieser Schutz ist ziemlich dürftig ausgefallen.

„In ein kaputtes Auto Geld zu stecken – das ist doch zum Heulen!“ Mit diesem  Slogan wirbt die Generali, Österreichs größter Autoversicherer,  für ihre neue Autoreparaturversicherung.

Versicherungslücke entdeckt

Ein Argument für das neue Produkt lautet: Damit seien auch Mechanikerrechnungen gedeckt sind, „von denen sonst keine Kfz-Versicherung etwas wissen will“ (Generali-Werbung). Gemeint sind die Kosten für technische Gebrechen, die ohne äußere Einwirkung plötzlich auftreten können (für Beschädigungen aufgrund mechanischer Einwirkung ist die Kaskoversicherung zuständig). Empfohlen wird die Versicherung für Fahrzeuge, deren Hersteller- oder Händlergarantie ausgelaufen ist oder solche, die von privat gekauft wurden, wo es meist keine Gewährleistung gibt. Mit dieser neuen Versicherung soll wohl eine Lücke geschlossen werden.

Scheinbar niedrige Prämie

Abgeschlossen werden kann die Autoreparaturversicherung aber nur in Verbindung mit einer Kaskoversicherung  inklusive Tip&Tat-Baustein (so heißt der Notfalldienst für Autofahrer bei der Generali). Die Prämien liegen zwischen 7 und 11 Euro monatlich, die Höhe richtet sich nach dem Selbsthalt. Bei einem Selbstbehalt von 350 Euro beträgt die Monatsprämie zum Beispiel 9,90 pro Monat. Das klingt niedrig, ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn zusätzlich muss man natürlich noch die (wesentlich höhere) Prämie für die Kaskoversicherung einkalkulieren.

Nicht jedes Auto wird genommen

Nur relativ neue Autos kommen in den Genuss des Reparatur-Schutzes: Das Fahrzeug darf bei Versicherungsabschluss maximal sechs Jahre alt sein und der Tacho nicht mehr als 120.000 Kilometer Fahrleistung aufweisen. Die Reparaturkostenversicherung gilt nur bis 8 Jahre nach der Erstzulassung und bis zu einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometer (diese ist vom Versicherungsnehmer unverzüglich zu melden), dann endet der Vertrag. Eine Kasko, zu der dieses Produkt ja gehört, wird üblicherweise ja ohnehin nur für neuere Wagen abgeschlossen. Nicht versichert werden können außerdem gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge, Lkw über 1,5 Tonnen sowie einige Luxus-Marken.

Die großen „Aber“

Der größte Haken an diesem neuen Produkt ist die geringe mögliche Versicherungsleistung. Die ist nämlich mit 2000 Euro jährlich beschränkt. Der vereinbarte Selbstbehalt schmälert diese Leistung zusätzlich. Den klassischen „Kolbenreiber“ wird man also von dieser Versicherung wohl nicht ersetzt bekommen. Und auch die meisten sonstigen Autoreparaturen, die keine Verschleißteile betreffen, kosten heute mehr.

Apropos Verschleißteile: Die Kosten dafür sind durch diese Versicherung nicht gedeckt, ebenso wenig Schäden an bestimmten Fahrzeugteilen, bestimmte Mängel sowie Service- und Wartungskosten. Die Liste der ausgeschlossenen Teile und Schäden ist lang und reicht von den Reifen über die Polsterung und Beleuchtung bis zur Batterie (siehe „Allgemeine Bedingungen für die Tip&Tat Reparaturkostenversicherung 2011 - Auszug“).

Unser Fazit

Die Kosten für diesen Versicherungsbaustein sind zwar verkraftbar. Aber viele  Werkstattrechnungen dürften von dieser Polizze nicht abgesichert sein, weil die Versicherungsleistung jährlich mit 2000 Euro abzüglich des vereinbarten Selbsthalts gedeckelt und somit sehr gering ist. Größere technische Gebrechen müsste man auch weiterhin selbst bezahlen. Und viele übliche Reparaturen sind ohnehin ausgeschlossen. Daher kann man sich diese Reparaturversicherung guten Gewissens sparen.

 

Tip&Tat Reparaturkostenversicherung 2011: Allgemeine Bedingungen

Artikel 1
Was ist versichert?

Umfang der Versicherung – versicherte Bauteile

1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die mechanischen, hydraulischen und elektrischen Bauteile des versicherten Fahrzeuges mit nachstehenden Ausnahmen.

2. Kein Versicherungsschutz besteht für:

Bestimmte Fahrzeugteile

2.1 Polsterung sowie alle Verkleidungen, Abdeckungen sowie alle Kunststoffteile, Zierleisten und Beschläge im Innenraum und Kofferraum. Ebenso Kunststoffabdeckungen im Motorraum;

2.2 Karosserie: alle Karosserieteile, Metall- und Kunststoffteile einschließlich Stoßstangen;

2.3 Fensterscheiben und Spiegel allgemein (integrierte Heizungs- und Antennenelemente sind jedoch versichert);

2.4 Verdecke: Cabrio- oder Faltverdecke;

2.5 Beleuchtung: Scheinwerfer, Leuchten, Glas, Scheinwerfergehäuse und Leuchtmittel;

2.6 Gummischläuche, Gummiteile, Gummidichtungen an Türöffnungen, Kofferraum und Dach;

2.7 Räder: Reifen, Felgen, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen;

2.8 Telefonanlagen und Freisprecheinrichtungen;

2.9 Nachträglich installierte Bauteile, welche nicht im ursprünglichen Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten waren (nachträglich installierte Originalteile des Herstellers sind jedoch versichert);

2.10 Kraftstoffsystem: Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, Kunststoffleitungen.

Verschleißteile

2.11 Batterien;

2.12 Kupplung, Bremsbeläge, Bremsscheiben und -trommeln, Bremsseile und Bremsschläuche;

2.13 Auspuffsystem (die Auspuffelemente ab inklusive Auspuffkrümmer bis inklusive zum Katalysator sind jedoch versichert).

Bestimmte Mängel

2.14 Karosserie-, Lack- und Rostschäden sowie Schönheitsfehler generell;

2.15 Wasserlecks bzw. Undichtheiten an der Karosserie und Anbauteilen wie z.B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen oder Cabrioverdecke (Undichtheit von Kühler, Kopfdichtung, Heizkörper oder Klimaanlage sind jedoch versichert);

2.16 Windgeräusche, Quietsch-, und Klappergeräusche;

2.17 Bauteile, die bei Antragstellung bei fachmännischer Prüfung Mängel aufweisen;

2.18 Folgeschäden an nicht versicherten Bauteilen und Folgeschäden durch nicht versicherte Bauteile.

Wartung/Verschleißteile

2.19 Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten sowie alle Teile, die im Rahmen der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig  geprüft, ersetzt oder getauscht werden;

2.20 Verbrauchsmittel, Verschleißmittel und Verschleißteile: alle Filter (Luftfilter, Ölfilter, etc.), Schmiermittel, Frostschutzmittel, Betriebsstoffe,  Zündkerzen und Glühstifte, alle Riemen (Keilriemen, Zahnriemen, etc.) Stoßdämpfer;

2.21 Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage.

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