Zum Inhalt
Schneepflüge räumen eine verschneite Autobahn
Bild: Benoit Daoust/Shutterstock

Schneefall und Hotel-Storno: Straße gesperrt

, aktualisiert am

Zuviel Schnee, Straße gesperrt, Hotel nicht erreichbar: Muss ich das Quartier oder Storno zahlen? Hängt davon ab.

Starke Schneefälle bringen Urlaubspläne durcheinander. Straßen sind unpassierbar oder wegen Lawinengefahr gesperrt. Urlauber können das gebuchte Hotel oder Ferienappartement nicht erreichen und den Aufenthalt nicht antreten.

Zufahrt möglich: zahlen

Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen von Folgendem aus: Ist der Urlaubsort auf einer Straße nicht, auf einer anderen aber schon erreichbar, dann wird der Urlauber das Entgelt für das gebuchte Feriendomizil zahlen.

Kann das Quartier von keinem Urlaubsgast – also auch nicht auf Umwegen – erreicht werden, dann trifft das Risiko der Unerreichbarkeit des eingeschneiten Wintersportortes den Gastwirt. Der Urlaubsgast, der die gemietete Unterkunft während der gesamten vereinbarten Vertragsdauer nicht mehr erreichen kann, ist daher nicht zur Entgeltzahlung oder zur Bezahlung von Stornogebühren verpflichtet.

Gut dokumentieren

Portrait von Dr. Beate Gelbmann
Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI Bild: Romsdorfer/VKI

„Urlauberinnen und Urlauber sollten den Umstand der Nichterreichbarkeit – im Hinblick auf allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen – gut dokumentieren“, rät Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Halbe-halbe?

Entspannt sich die Wettersituation während der vereinbarten Leistungszeit, will aber der Urlauber nicht mehr anreisen, dann wird der Vertrag (Grundsätze der Teilunmöglichkeit) zur Gänze aufgelöst, wenn die verbleibende Urlaubszeit den angestrebten Erholungszweck nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall entfällt auch die Entgeltpflicht des Gastes für die restlichen Urlaubstage.

Abreise nicht möglich

Kommt der Urlaubsgast aufgrund der Schneemassen nicht vom Urlaubsort weg und muss weiterhin in einem Urlaubsquartier wohnen, so muss er die Unterkunft auch bezahlen.

Reiseversicherung

Reiseversicherungen decken solche finanzielle Belastungen üblicherweise nicht. Das fällt unter höhere Gewalt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang