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Sparbücher - Außer Spesen nichts gewesen?

Bei Sparbüchern gilt es immer mehr nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf mögliche Gebühren zu achten.

Eigentlich sind Sparbücher spesenfrei, bis auf die Schließungsgebühr“ – das erhielten wir meist als kuriose Auskunft auf die Frage, was denn bei Sparbüchern an Unkosten für den Sparer anfalle. Selbst wenn man von der eigenwilligen Interpretation absieht, dass Schließungsgebühren offenbar nicht zu den Spesen zählen, fanden wir bei unserer Untersuchung über Transparenz und Gebühren bei Sparbüchern einige Posten, die sich – für den Sparbuchbesitzer mehr oder weniger unbemerkt – als Minus in die Endabrechnung eingeschlichen hatten. Das ist mehr als ärgerlich, denn: Da auf Sparbüchern oft geringe Beträge mit niedrigen Zinsen liegen, können die Spesen nahezu den gesamten Ertrag auffressen. Somit ist es nun also auch bei dieser Anlageform notwendig, schon vor dem Abschluss einen gründlichen Kostencheck vorzunehmen.

Spesenfrei oder was?

Erster Spesenposten, der beim Sparbuch eingeführt wurde: die Auflösungs- oder Schließungsgebühr, die mittlerweile bis zu 4,36 Euro ausmacht. Nicht alle Institute verrechnen sie, und selbst wenn sie verrechnet wird, besteht Verhandlungsspielraum; besonders, wenn das Geld beim selben Bankhaus weiterveranlagt wird. Der Anleger muss den Bankmitarbeiter allerdings darauf ansprechen!

Neu: Kontoführungsgebühren

Neu auf dem Spesensektor bei Sparbüchern sind die Kontoführungsgebühren. Besonders unangenehm daran ist, dass sie vom Kunden kaum nachvollzogen werden können und offiziell praktisch nicht existieren. Lediglich in den Spesenlisten der Steiermärkischen Sparkasse waren diese Gebühren detailliert beschrieben. Verrechnet werden sie aber auch von einzelnen Sparkassen- und Volksbankeninstituten. Argumentiert wird mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand, der durch den Wegfall der Anonymität entstanden ist. Da diese Gebühren von bis zu 3 Euro (jährlich) besonders bei täglich fälligen Sparbüchern ins Gewicht fallen, bleibt für Kleinsparer nur eine Möglichkeit: ein Institut zu wählen, das ohne Kontoführungsgebühren auskommt, denn sonst rentiert sich das Ansparen kaum mehr.

(T)Euro-Effekt: Centausgleich

Ein weiteres Spesen-„Zuckerl“: der Centausgleich, früher unter Groschenausgleich geführt. Darunter ist zu verstehen, dass bei der Sparbuch-Endabrechnung nur der abgerundete volle Euro-Betrag ausgezahlt wird. Was beim Groschenausgleich noch einigermaßen akzeptabel war – von 1230,59 Schilling zum Beispiel wurde auf 1230 Schilling abgerundet –, geht beim Centausgleich ganz schön ins Geld. Hier können bis zu 99 Cent (also 13,62 Schilling) ins Spesenkörberl der Bank fallen.

Werbefolder statt Information

Da auf das, was bei der Beratung in der Bank gesagt wird, kein hundertprozentiger Verlass ist, müssen Sie darauf pochen, dass Ihnen die Geschäftsbedingungen zu Ihrem Sparprodukt ausgehändigt werden, und zwar – über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus – die speziellen Bedingungen zur jeweiligen Sparform. Zum einen sind nämlich die mündlichen Informationen rechtlich nicht bindend. Zum anderen kann es passieren, dass Sie in verschiedenen Filialen ein und derselben Bank unterschiedliche Auskünfte zu einzelnen Details desselben Sparprodukts erhalten. So ging es zumindest uns bei den Erhebungen.

Fehlende exakte Beschreibung der Sparform

Hier kommt erschwerend hinzu, dass die Banken selbst auf unsere offizielle Anfrage hin teilweise nicht die entsprechenden Bedingungen übermittelten – zumeist mit dem Argument, dass spezielle Geschäftsbedingungen nicht existierten, sondern durch die Allgemeinen Sparbedingungen geregelt würden. Letztere bilden aber nur die Bestimmungen des Bankwesengesetzes ab, auf einzelne Sparprodukte wird darin nicht eingegangen. Ein echtes Manko also, das dringend behoben werden muss. Denn ohne eine exakte Beschreibung der Sparform ist es dem Kunden nicht möglich, die Angaben des Bankmitarbeiters zu überprüfen. Die zu den einzelnen Sparformen ausgehändigten Werbefolder gehen jedenfalls auf die wichtigsten Details (siehe „Sparbuch-Konditionen“) nicht oder bei weitem nicht ausreichend ein.

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Mehr Licht ins Sparbuch-Dunkel

Ertragsschmälernd wirken sich auch die Vorschusszinsen aus, die bei vorzeitiger Behebung gebundener Sparbücher einbehalten werden (siehe weitere Artikel: „Sparbücher“ [Konsument 4/2002]). Und häufig vertrauen Sparer auch darauf, dass ein einmal ausgehandelter Zinssatz für immer gilt. Dieser kann aber als variabler Zinssatz jederzeit angepasst werden. Gerade bei der Zinsanpassung sind auch sorgfältige Beobachter auf verlorenem Posten. Sofern die Bank keine Regelung über die Anpassung der Zinshöhe vorgelegt hat, werden Zinsänderungen ohne klar definierte Parameter durchgeführt. Der Kunde ist damit weitgehend der Willkür der Bank ausgeliefert. Zu den Instituten, die für einzelne Sparprodukte Zinsanpassungsregeln festgelegt haben, zählen Bawag, BTV, Easybank und Steiermärkische Sparkasse. Die Regeln sind zwar meist weit davon entfernt, perfekt zu sein (teilweise fehlen nach wie vor wichtige Angaben), aber sie sind zumindest ein Anfang.

Kontrolle bei Spesen

Kontrolle ist wichtig – leider auch immer mehr bei Sparbüchern –, und sie kann bares Geld bringen: Vor allem dann, wenn Spesen verrechnet werden, die weder in einem Aushang in der Bank noch im Spardokument (also im Sparbuch) angeführt sind. Wenn Ihnen die Jahres- oder Endabrechnung im Sparbuch schleierhaft ist, fragen Sie nach. Vielleicht hat sich eine Gebühr hineingeschwindelt, die gar nicht verrechnet werden darf

Das sollten Sie bei Sparbüchern mit Bindefristen klären:

  • Wie hoch ist die Verzinsung bei vorzeitiger Behebung?
  • Wie hoch ist die Verzinsung nach Ablauf der Bindefrist?
  • Wie erfolgen Zinsanpassungen während der Bindungsdauer?
  • Wie lange vor und nach Ablauf der Bindefrist kann vorschusszinsenfrei (bzw. ohne Verrechnung von Strafgebühren) behoben werden?
  • Verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf der Bindefrist automatisch?
  • Welche Konditionen (Verzinsung, Dauer) gelten nach der Verlängerung?

Die großen Institute boten zuletzt (bei mindestens fünfeinhalbjähriger Bindung) bis zu 4,5 Prozent Zinsen (siehe Tabelle). Täglich fällige Sparprodukte sind nur bei einer Anlagecard einigermaßen attraktiv. Manche kleinere Institute bieten entsprechende Zinsen auch für Einlagen auf herkömmliche Sparbücher (etwa Entrium Direktbank oder Verkehrskreditbank – nicht in der Tabelle berücksichtigt).

Gut kaschierte Gebühren. In den allgemein als spesenfrei geltenden Sparbüchern verstecken sich immer häufiger Spesenfallen: vor allem Schließungsgebühr, Kontoführungsgebühr, Abrundungsabzüge, Vorschusszinsen.

Lange Bindung überdenken. Bei Kapitalsparbüchern ist zu überlegen, ob eine längere Laufzeit (5 oder 6 Jahre) sinnvoll ist, da von Experten auf längere Sicht Zinserhöhungen erwartet werden. Eine Garantie für diese Expertenmeinung gibt es allerdings nicht.

Undurchschaubare Zinsanpassung. Die Zinsentwicklung bei gebundenen Sparbüchern mit variabler Verzinsung unterliegt oft keiner vertraglichen Regelung. Klare Anpassungsregelungen sollten nicht die Ausnahme, sondern Standard sein.

Was tun? Vor Abschluss sämtliche Konditionen überprüfen; bei Ungereimtheiten besser ein anderes Institut wählen; später regelmäßig Angaben im Sparbuch kontrollieren und Gebühren, die weder in einem Aushang noch im Sparbuch angeführt sind, zurückfordern.

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