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Sparbücher - Nachgerechnet

So kontrollieren Sie ihre Sparbuchzinsen.

Nach einem Börsenjahr, das ganz und gar nicht nach dem Geschmack vieler Anleger verlaufen ist, hofft man darauf, dass das Jahr 2002 besser wird. Nach den weltweiten Konjunkturproblemen und den Terrorattacken gegen die USA sind die Folgen für die Wirtschaft wahrscheinlich noch länger spürbar.

Beliebte Anlageform

Nicht von ungefähr ist das gute alte Sparbuch hier zu Lande immer noch eine der beliebtesten Anlageformen. Denn in börsen-unruhigen Zeiten hat es sehr wohl seine Funktion als Zwischenanlage, außerdem ist es nach wie vor die kostengünstigste Form des Ansparens, denn es entstehen für den Besitzer üblicherweise keine zusätzlichen Spesen.

Sparbuchmanagement

Zu Jahresende steht die Berechnung der Zinsen an – für schlaue „Büchelsparer“ ein Anlass, ihre Sparbuchzinsen genauer unter die Lupe zu nehmen. Derzeit sind die Banken mit der Euro-Umstellung ausgelastet. Sie sollten daher erst nach diesem Ansturm zur Tat – sprich in die Bankfiliale – schreiten. Sie versäumen keine Fristen.
Zunächst sind folgende Fragen zu klären: Welche Kapitalsparbücher laufen in Kürze ab? Werden diese Beträge gebraucht oder sollen sie weiter angelegt werden? Oder sind nennenswerte Summen auf täglich fälligen Sparbüchern mit schlechter Verzinsung geparkt, obwohl sie in der nächsten Zeit nicht verwendet werden?

Verhandeln lohnt

Laut Bankwesengesetz (BWG) sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, jede Zinssatzänderung bei der jeweils nächsten Vorlage des Sparbuchs einzutragen. Das ist zum Beispiel bei Ein- und Auszahlungen der Fall. Spätestens jedoch dann, wenn man sein Sparbuch zum Nachtragen der Zinsen vorlegt. Beträge, die innerhalb von 14 Tagen nach Einzahlung wieder abgehoben werden, werden nicht verzinst.
Wenn der Zinssatz reduziert wurde, sollte man verhandeln: Dabei kann man ruhig auf ein besseres Angebot bei der Konkurrenz verweisen. In Zeiten härteren Wettbewerbs unter den Geldinstituten eignet sich diese Strategie immer als gutes Druckmittel.
Die Zinsen selber nachzurechnen ist gar nicht so schwierig. Vor allem dann nicht, wenn es nur wenige Bewegungen auf dem Sparbuch gegeben hat (siehe - "Wie man die Sparbuchzinsen selber ausrechnet").

Vorschusszinsen und Bindefristen

Kommt es bei der Rechnung zu Differenzen, die nicht nur im Groschenbereich liegen, kann dies mehrere Gründe haben: Entweder wurde der Zinssatz geändert und es gab keine Information darüber im Sparbuch. Oder aber es handelt sich um ein Sparbuch mit Bindefrist, und es wurden Vorschusszinsen abgezogen, weil vor Ablauf der Bindefrist eine Abhebung getätigt wurde (ein Promille vom vorzeitig behobenen Betrag pro Monat der nicht eingehaltenen Bindefrist). Vorschusszinsen werden normalerweise in der Zinsabrechnung nicht eigens ausgewiesen. Generell sind Sparbücher mit einer Bindefrist, die sich automatisch verlängert, nicht ratsam. Bei Abhebungen schlägt nämlich oft die erwähnte Vorschusszinsenfalle zu. Besser sind Kapitalsparbücher mit einer fixen Laufzeit, die sich nicht automatisch verlängert. Anders als Sparbücher mit Bindefrist haben diese Sparbücher für diese Zeit einen garantierten Fixzinssatz. Aber Achtung! Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird der Gesamtbetrag nur noch zum Eckzinssatz verzinst. Er sollte daher entweder behoben oder rasch auf ein neues Kapitalsparbuch transferiert werden.

Beachten Sie bitte, dass es große Spannbreiten zwischen den Sparbuchangeboten gibt. Genaue und aktuelle Details finden Sie auf unserer Homepage.

Es gibt eine einfache Formel für die Berechnung von Sparbuchzinsen, und die lautet:
Kapital x Tage x Zinssatz/36.000.Dabei sollte man jedoch einiges genau beachten: Monate werden ausschließlich mit 30 Tagen berechnet, das Jahr mit 360 Tagen. Abhebungen reduzieren den Kontostand mit dem gleichen Tag, Einzahlungen werden erst mit dem nächsten Tag wirksam.

Und nun ein einfaches Rechenbeispiel:

Am 17. August 2001 eröffneten Sie ein Sparbuch mit einer Einlage von 50.000 Schilling (3634 Euro) zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent. Man rechnet jetzt: 50.000 (3634) x 133 (13+30+30+30+30 Tage) x 1,5 dividiert durch 36.000. Das ergibt einen Bruttozinsertrag von 277,08 Schilling (20,14 Euro). Davon zieht man 25 Prozent Kapitalertragsteuer ab, das ergibt Zinsen in Höhe von 207,81 Schilling (15,10 Euro).

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