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Sparbücher - Endlich abheben

Neben täglich verfügbaren Spareinlagen gibt es auch solche, die für kürzere oder längere Zeit gebunden sind. Den Zeitpunkt, an dem eine Bindefrist abläuft, sollten Sparer im Auge behalten.

Zurzeit sind die Zinsen für Spareinlagen niedrig wie nie. Daher hat es momentan wenig Sinn, Geld für einen längeren Zeitraum zu binden. Unser Sparzinsenvergleich zeigt, dass sich die Zinssätze für täglich fällige Spareinlagen und gebundene Einlagen immer mehr annähern. Eine Ausnahme bilden längere Laufzeiten – drei Jahre und mehr. Aber: Während dieses Zeitraums könnte das Zinsniveau wieder steigen und der heute gute Zinssatz mickrig aussehen.

Vor einigen Jahren war die Situation völlig anders: Wer sein Geld für ein oder mehrere Jahre auf die Bank legte, wurde meist mit attraktiverer Verzinsung belohnt. Daher reifen derzeit viele gebundene Sparpro­dukte ab. So wollten wir wissen, wie die Banken beim Ablauf vorgehen. Werden die Kunden rechtzeitig informiert? Wie wird das Geld verzinst, falls der Termin über­sehen wird und das Geld liegen bleibt?

Bindungsvarianten

  • Gebundenen Spareinlagen werden in mehreren Varianten auf dem Markt angeboten. Beim gebundenen Sparbuch gilt meist ­eine Bindefrist von sechs Monaten und man kann laufend Einzahlungen, aber auch Abhebungen tätigen. Darin liegt aber auch der Nachteil dieses Produktes. Denn für jede Einzahlung beginnt die Sechs-­Monats-Frist neu zu laufen und verlängert sich automatisch, wenn dieser Betrag nicht pünktlich zum Stichtag behoben wird. Wird aber die Bindefrist nicht eingehalten, wird das mit einem Zinsabschlag, den sogenannten Vorschusszinsen, bestraft. Bei häu­figen Einzahlungen kann man also praktisch nie ohne Zinsverlust Geld abheben.
     
  • Beim Kapitalsparbuch sind im Gegensatz dazu keine laufenden Ein- und Auszahlungen vorgesehen. Hier wird ein Betrag (viele Banken verlangen eine Mindestsumme) für einen vorher festgelegten Zeitraum mit fixer Verzinsung angelegt. Die Zinsen werden jährlich gutgeschrieben. Vorzeitig abge­hobene Beträge werden gemäß einer Zinsstaffel niedriger verzinst. Ähnlich funk­tioniert das Termingeld (Festgeld, Termineinlage), wo eine bestimmte Geldsumme zu einem vereinbarten Zinssatz für einen fixen Zeitraum angelegt wird. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt meist erst am Ende der Laufzeit, auch hier ist oft ein Mindestbetrag vorgeschrieben. Eine vorzeitige Behebung der Einlage ist normalerweise nicht möglich.
     
  • Auf das Prämiensparbuch (Sparbuch zum Ansparen) kann man während eines fest­gelegten Zeitraums regelmäßig Geld einzahlen, wobei Mindest- und Höchsteinzahlungssummen vorgesehen sind. Die Verzinsung ist variabel. Wenn die vereinbarte Laufzeit eingehalten wird, wird neben den Zinsen eine Prämie gutgeschrieben.
     
  • Bundesschätze sind keine Sparbücher, sondern festverzinsliche Wertpapiere der Republik Österreich. Sie sind in verschiedenen Laufzeiten von einem Monat bis zu zehn Jahren und nur über das Onlinekonto der Bundesfinanzierungsagentur erhältlich. Informationen gibt es unter www.bundesschatz.at. Auch bei dieser Anlageform wird vorzeitiges Beheben mit Zinsabschlägen „bestraft“.

 

Nicht nutzlos liegen lassen

Nicht nutzlos liegen lassen

Wenn der Stichtag für die vereinbarte Bindungsdauer vorbei ist, wird das veranlagte Kapital meist sehr niedrig (zum sogenannten Eckzinssatz) verzinst. Daher sollte es entweder behoben oder wiederveranlagt werden.

Onlinebanken erinnern ihre Kunden einige Tage oder Wochen vor Laufzeitende entweder schriftlich oder in elektronischer Form (per E-Mail oder SMS) daran, dass sie sich jetzt entscheiden müssen, ob sie den Betrag weiterveranlagen oder auf ihr Referenzkonto überwiesen haben möchten.

Bei ­Filialbanken gibt es diesen Service selten. Nur die Bawag/PSK/Sparda-Bank Wien-Gruppe bietet einen Erinnerungsservice an: Ein Sparkunde kann vereinbaren, dass per E-Mail oder SMS an das Ende der Bindefrist erinnert wird.

Auf das Ablaufdatum achten

Ansonsten ist die einzige Informationsquelle häufig das Sparbuch, in welchem der Ablauftermin vermerkt ist. Doch dieses ruht womöglich in einer Schublade. Naturgemäß „schreit“ es nicht, dass das Sparziel erreicht ist und das Geld zu beheben wäre. Doch wer das Ablauf­datum übersieht, verschenkt Zinserträge, die eventuell zu lukrieren wären. Und Konsumenten, die in Geldnöten sind, schauen sich vielleicht um einen Kredit um, dabei wäre Angespartes vorhanden.

Viele Banken haben uns versichert, dass der zuständige Kundenberater an den Fristablauf erinnert. Ob dies auch passiert, wenn der Kunde nicht in die Filiale kommt, ob also angerufen und auf den Stichtag hinge­wiesen wird, wissen wir nicht. Nun decken Geldinstitute ihre Kunden bekanntlich mit massenhaft Werbematerial ein. Daher sollte es doch möglich sein, dass auch auf den Ablauf eines Sparbuchs hingewiesen wird! Zerstreute oder weniger versierte Anleger wären so besser vor Versäumnissen geschützt. Aber vielleicht wird befürchtet, dass der Kunde sich beim Wiederveran­lagen an die Konkurrenz wendet

Selbst initiativ werden

Auf ihre Bank allein sollten sich Sparer daher nicht verlassen. Wenn überhaupt, wird womöglich erst knapp vor Ablauf informiert und da heißt es dann rasch reagieren. Das kann terminlich eventuell knapp werden. Also sollte man vorhandene Spar­bücher regelmäßig durchsehen. Da bemerkt man gleich, ob in nächster Zeit ein abreifendes Sparbuch ins Haus steht, und kann sich das Datum im Kalender notieren. ­Besonders Gewissenhafte tun dies gleich beim Abschluss eines gebundenen Sparprodukts. Bereits einige Wochen vor dem eigentlichen Termin sollte man sich mit dem Sparprodukt beschäftigen. Dann bleibt noch Zeit, die Situation auf dem Markt zu sondieren, Angebote zu vergleichen oder mit seiner Bank über eine Weiterveranlagung zu verhandeln.

Bietet das Institut einen Service an, der an das Ende der Veranlagung erinnert, sollte man diesen auch nutzen. Mitunter kann man auch schon beim Abschluss des Sparvertrages bekanntgeben, wie über das Geld am Ende zu disponieren ist.

Wenn nicht gerade der wirtschaftliche Ruin droht, sollte eine Bindefrist unbedingt eingehalten werden. Das zeigt etwa das Beispiel einer Leserin, die zwei Monate vor Ende der vierjährigen Laufzeit irrtümlich Geld vom Nicki-Sparbuch ihres Sohnes ­abgehoben hatte. Prompt wurde das Sparbuch rückwirkend auf ein täglich fälliges Sparbuch umgestellt. Und damit wurden um 300 Euro weniger Zinsen ausbezahlt als bei Einhalten der Bindungsdauer.

Zusammenfassung

  • Geld nicht liegen lassen: Bei Kapitalsparbüchern und anderen Fixzinsprodukten oder Prämien­sparbüchern ist das Geld für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum gebunden. Nach dem Ende der Bindungsdauer gibt es nur noch geringe Zinsen. Daher auflösen oder weiterveranlagen.
  • Vorsicht, Vorschusszinsenfalle: Üblich bei Sparbüchern mit halbjähriger Bindefrist, bei denen man einzahlen und abheben kann. Abheben ohne Zinsabschlag (Vorschusszinsen) ist oft nicht möglich.
  • Termine im Auge behalten: Manche Geldinstitute erinnern auf Wunsch an die Fälligkeit von Spareinlagen. Wenn dies nicht möglich ist: Sparbücher und -konten regelmäßig sichten und Ablauftermine notieren.

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