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Steuertipps: Geld zurück vom Finanzamt - Gewusst wie

Die Möglichkeiten, sich vom Finanzamt Geld zurückzuholen, sind mitunter weitreichender als man denkt, wie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zeigen. Noch mehr Steuertipps finden Sie in der aktualisierten Ausgabe unseres Buches "" 2014/15.

Auf dem Weg zur Arbeit habe ich beim Autofahren nicht aufgepasst und eine Leitplanke touchiert. Ergebnis: Schaden am eigenen Wagen und an der Leitplanke, zusätzlich Anzeige von der Polizei. Kann ich davon etwas steuerlich geltend machen?

Unfallschäden auf dem Weg zur Arbeit(!) sind nicht durch das pauschale Kilometergeld von 0,42 Euro je km abgedeckt und können daher in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt für die Schäden am eigenen Wagen und am Eigentum von anderen, sofern Sie diese Kosten selbst bezahlen. Eine Hochstufung in der Versicherung hingegen ist nicht parallel zur Inanspruchnahme der pauschalen Km-Kosten von 0,42 Euro absetzbar. Die Kosten der Anzeige sind nie von der Steuer absetzbar.

Ich bin Diabetiker. Gibt es für die höheren Kosten eine steuerliche Berücksichtigung?

Für Diäterfordernisse aufgrund einer Behinderung (eigene oder die der Kinder) steht ein pauschaler Freibetrag je Monat zu. Bei Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie und Aids beträgt er 70 Euro monatlich, bei einer Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro, bei einer Magenkrankheit und anderen inneren Erkrankungen 42 Euro. Alternativ können Sie auch höhere Kosten mittels Einzelnachweis geltend machen. In jedem Fall sollten Sie sich vom Arzt sowohl die Behinderung als auch das Diäterfordernis bestätigen lassen.

Fehlgelder, Aufwandsentschädigung

Ich arbeite als Servicekraft im Gastgewerbe und mache auch die Abrechnung mit den Gästen. Jetzt fehlten 90 Euro in der Kasse, die der Wirt von mir ersetzt haben will. Bekomme ich davon etwas von der Steuer zurück?

Ja, Fehlgelder können Sie als "Werbungs"-Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sinnvoller wäre es für Sie allerdings, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Fehlgelder bei der nächsten Gehaltsabrechnung abzieht. Dadurch sinkt dann nicht nur direkt der Steuerabzug (Zeitvorteil für Sie), sondern auch die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung.

Als Trainer im örtlichen Fußballverein erhalte ich eine pauschale Aufwandsentschädigung je Reisetag in Höhe von 100 Euro. Wie sieht das steuerlich aus?

Reiseaufwandsentschädigungen stellen steuerpflichtige Einnahmen dar und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Sie können jedoch gleichzeitig die real entstandenen Reiseaufwände als Kosten gegenrechnen. Seit dem Jahr 2010 gibt es einen Freibetrag von 60 Euro je Reisetag, jedoch für maximal 9 Reisetage im Monat (540 Euro im Monat). Hier müssen Sie die realen Kosten nicht extra nachweisen.

Berufsgruppen und ihre Pauschalen

Ich bin Mitglied in einer Gemeindevertretung und habe gehört, dass es hier pauschalierte Werbungskosten gibt? Wie funktioniert das?

Für einige Berufsgruppen hat das Finanzministerium pauschalierte Werbungskosten, die sogenannte Berufsgruppenpauschale, definiert. Diese Berufsgruppen können ihre berufsbezogenen Aufwände einzeln nachweisen oder alternativ den Pauschalbetrag in Anspruch nehmen. Diese Pauschale ist als Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage (Bruttobezüge abzgl. freie und sonstige Bezüge) definiert und mit einem Höchstbetrag pro Jahr limitiert.


Berufsgruppen und ihre Pauschalen Prozent Maximalbetrag in Euro (jährlich)
Artisten 5 2.628
Bühnenangehörige und Filmschauspieler 5 2.628
Fernsehschaffende 7,5 3.942
Journalisten 7,5 3.942
Musiker 5 2.628
Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster und
Berufsjäger im Revierdienst
5 1.752
Forstarbeiter mit Motorsäge 10 2.628
Hausbesorger 1) 15 3.504
Heimarbeiter 10 2.628
Vertreter 5 2.190
Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder
Ortsvertretung
15 2.628 mind. 438

1) Die pauschalierten Werbungskosten für Hausbesorger gelten nur für Dienstverträge nach dem Hausbesorgergesetz, die vor dem 1. Juli 2000 begonnen haben. Die Pauschale wird in den Steuerformularen L1 bzw. E1 am Ende der Werbungskosten eingetragen.

Geschenke, Fahrradkilometer

Bei meinen Dienstreisen nach Salzburg übernachte ich nicht im Hotel, sondern bei Freunden, denen ich Blumen oder eine Flasche Wein mitbringe. Kann ich dieses Gastgeschenk steuerlich absetzen?

Geschenke an Freunde (also ohne werbenden Charakter für den Beruf) können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Allerdings können Sie bei beruflich veranlassten Reisen die Nächtigungskosten als Werbungskosten ansetzen. Das sind entweder die real angefallenen Übernachtungskosten (inkl. Frühstück) mit Nachweis durch eine Rechnung oder eine Nächtigungspauschale von 15 Euro je Nacht. Die Verwendung dieser Nächtigungspauschale steht Ihnen natürlich frei, d.h. mit dem Betrag nach Steuern von bis zu 7,50 Euro (Steuersatz 50 %) könnten Sie Ihren Gastgebern eine Freude bereiten.

Wie ist das mit der steuerlichen Absetzbarkeit von gefahrenen Fahrradkilometern?

Privat gefahrene Kilometer lassen sich nicht zu Geld machen. Gleiches gilt für die Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Diese sind ebenso wie bei Fußgängern, Motorrad- oder Autofahrern mit dem Verkehrsabsetzbetrag und der kleinen oder auch großen Pendlerpauschale abgegolten.

Für beruflich veranlasste Fahrten mit dem privaten Fahrrad zeigt sich das Finanzamt dann aber aufgeschlossen. Wenn Sie z.B. zu Fortbildungen, beruflichen Terminen außerhalb der eigenen Arbeitsstelle, ... mit dem Fahrrad fahren, können Sie je gefahrenen Kilometer 0,38 Euro als Werbungskosten berücksichtigen. Allerdings für maximal 1.500 Kilometer im Jahr, d.h. diese Werbungskosten sind mit 570 Euro gedeckelt.

Es gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie bei Pkw-Reisekosten: Öl für das Radlager, ein spezieller Fahrradkorb für den Aktenkoffer, Abschreibung, Reifenwechsel etc. – all dies ist mit dem Pauschalbetrag bereits abgedeckt und kann nicht separat geltend gemacht werden. Wichtig: Die Regelungen zum Fahrtenbuch gelten auch für Fahrradfahrer. Jede Fahrt ist also mit Datum, Strecke, Kilometern und dem beruflichen Anlass zu vermerken. Zu Unfallkosten mit dem Fahrrad auf beruflicher Strecke ist uns keine Entscheidung bekannt, diese sollten aber analog zum Pkw absetzbar sein.

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