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Studentenjob - Worauf zu achten ist

Ich bin Student; worauf ist bei einem Nebenjob zu achten?

Bei einem jährlichen Gewinn von mehr als 96.000 Schilling bzw. einem Einkommen von mehr als 120.000 Schilling (bei Anstellung) ist Einkommensteuer zu zahlen.

Tipp: Wenn Sie unterhalb dieser Grenze bleiben und der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten hat, dann erhalten Sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung Geld zurück.

  • Sie unterliegen – je nach Tätigkeit – der entsprechenden Sozialversicherung. Beachten Sie die jeweils geltenden Frei-/ Geringfügigkeitsgrenzen und Meldeverpflichtungen. Achtung: Schon ein geringfügiges Überschreiten führt zu Versicherungspflicht und kann teuer werden. Wer etwa als Neuer Selbstständiger im Rahmen eines Werkvertrages tätig ist (Freigrenze jährlich 88.800 Schilling) und einen Jahresgewinn von 90.000 Schilling hat, bezahlt über 22.500 Schilling Sozialversicherung.
  • Wenn Sie Familienbeihilfe beziehen, dann dürfen Sie maximal 120.000 Schilling jährlich dazuverdienen (nach Tarif zu versteuerndes Einkommen), um den Anspruch auf Familienbeihilfe zu behalten.
  • Der Anspruch auf Studienbeihilfe ruht, wenn Sie länger als 2 Wochen mit mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt sind oder für mehr als 2 Wochen Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Notstandshilfe oder eine andere Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen oder Ihre beruflichen Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 4076 Schilling überschreiten (ab September 2001 gilt eine neue Regelung).
  • Wenn Ihr Bruttogehalt/Umsatz 50.000 Schilling jährlich übersteigt, erlischt der Anspruch auf die Studenten(Kranken)versicherung.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

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