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Türkeireisen - Keine klare Rechtslage

Kann ich meinen schon gebuchten Türkei-Urlaub kostenlos stornieren?
Leider gibt es dazu keine klare Rechtslage. Wir meinen, daß durch die Drohung der PKK mit Anschlägen auf Touristengebiete eine neue Situation entstanden ist. Die Reiseveranstalter wären gut beraten, wenn sie den Kunden, die ihre Reise stornieren wollen, eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloses Storno anbieten würden. Der Österreichische Reisebüroverband hat sich jedoch dieser Ansicht nicht angeschlossen. Die Mitgliedsbetriebe bieten lediglich Umbuchungen auf andere Reiseziele an (Unkostenbeitrag von 300 Schilling pro Person, maximal 600 Schilling pro Buchung). Sonst wird die Stornogebühr gemäß den Allgemeinen Reisebedingungen verlangt. Derzeit führen wir mehrere Musterprozesse zu diesem Thema. Das österreichische Außenministerium mahnt zwar zur Vorsicht, rät aber nicht direkt von Reisen in die Türkei ab. Wer storniert und dafür Stornogebühr zahlt, sollte diese Zahlung nur vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und vorbehaltlich der Rückforderung leisten. Wenn ein höchstgerichtliches Urteil vorliegt, daß ein kostenloses Storno rechtens ist, kann dieses Geld dann zurückgefordert werden.

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