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Überweisungen - Länger als üblich

Laut Zahlungsdienstegesetz dürfen Überweisungen nur mehr einen Tag dauern und das Geld muss am Tag des Eingangs auf dem Konto gutgeschrieben (valutiert) werden. Doch das gilt nicht in jedem Fall.

Eine Konsumentin beauftragte an einem Wochenende eine Onlineüberweisung von ihrem Girokonto auf ihr Sparkonto bei einer Onlinebank. Und wunderte sich, dass der Betrag erst am darauffolgenden Mittwoch tatsächlich auf dem Sparkonto aufschien. Des Rätsels Lösung: Auch wenn man auf ein Sparkonto Geld überweisen kann, unterliegt es nicht dem Zahlungsdienstegesetz. Daher ist es korrekt, wenn solche Überweisungen länger brauchen. Gleiches gilt auch für Kredit- und Bausparkonten.

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