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Uniqa Versicherung - Zahlscheinpolizze

Derzeit verschickt die UNIQA Zahlscheine an ihre Kunden. Wer einzahlt, schließt eine neue Kasko-Versicherung ab.

Viele Konsumenten, die ihr Fahrzeug bei der Uniqa versichert haben, erhalten derzeit per Post einen Zahlschein. Wer nur den Zahlschein selbst liest, könnte meinen, es handle sich um die Prämienvorschreibung zur Kfz-Haftpflicht.  Unter „Verwendungszweck“ stehen nämlich lediglich  eine Polizzennummer und das eigene Autokennzeichen. Der Betrag von 39 Euro in unserer Abbildung ist nur ein Beispiel, die Höhe hängt vom Fahrzeug, Lenker usw. ab.

Uniqua Polizze Zahlscheinvorderseite (Bild: VKI) 

Angebot per Zahlschein

Nur wer sich die Mühe macht, auch das Kleingedruckte neben dem Zahlscheinformular aufmerksam zu lesen, erfährt, dass es sich um die „Auto & Frei Kompaktkasko“ handelt. Diese Schmalspur-Kaskoversicherung  deckt verschiedene Risiken ab, etwa Schäden durch Sturm, Hagel oder Dachlawinen, Brand und Explosion, Tierschäden inklusive Tierbiss, sowie Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub und Verlust von Gegenständen des persönlichen Gebrauch bei Einbruch bis zu 1000 Euro. Denn, so die UNIQA:  „Gerade einige der beliebtesten Urlaubsländer (sind) auch Spitzenreiter in Sachen Autodiebstahl und Einbruch“.

Uniqua Polizze Zahlscheinrückseite (Bild: VKI) 

„Solide Grundabsicherung“

Präsentiert wird dieses Angebot als Superschnäppchen: Nur einen niederigen zweistelligen Euro-Betrag monatlich müsse man für diese „solide Grundabsicherung“ hinlegen. Bei „Grundabsicherung“ sind doch erhebliche Zweifel angebracht. Parkschäden sind nämlich nicht gedeckt. Dabei sind gerade die oft das Motiv, sich eine Kaskoversicherung zuzulegen. Als Vorteil wird auch dargestellt, dass es keine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) gibt.

Prämie teuer

Keineswegs billig

Die genaue Höhe der jährlichen Prämie (in unserem Beispiel immerhin satte 234 Euro) erfährt man erst im Kleingedruckten auf der Rückseite. Prominent und fett gedruckt  steht nur, dass man einige Monate lang Versicherungsschutz hat, wenn man jetzt den Betrag auf dem Zahlschein einzahlt. Eine Okkasion, die man auf keinen Fall verpassen darf, ist dieses Angebot also keineswegs! Wir halten auch die Vorgangsweise, den Versicherten einfach einen Zahlschein zu schicken, nicht für korrekt. Manche Konsumenten, die diese Zuschrift nicht aufmerksam studieren, glauben vielleicht, nur die normale Autoversicherung, also die Haftpflichtprämie, einzuzahlen.

Angebote vergleichen

Eine Kasko sollte man nicht per Zahlschein abschließen. Vorher muss geprüft werden, vor welchen Risiken man sich besonders schützen möchte. Auf diese Schadensfälle sollte die Polizze abgestimmt werden. Und der in der Information der UNIQA so verteufelte Selbstbehalt, bei dem man Bagatellschäden bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche bezahlt, spart Prämie. Vor allem sollte man vor Vertragsabschluss mehrere Angebote unterschiedlicher Versicherer vergleichen.

Rücktritt möglich

Auch wenn man hier nichts unterschreiben muss, hat man mit der Einzahlung des Zahlscheins einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und ist ein Jahr gebunden. Wenigstens sieht der Gesetzgeber  bei Verträgen über Finanz- und Versicherungsprodukte im Fernabsatz die Möglichkeit des Vertragsrücktritts vor. Die Frist dafür beträgt hier 14 Tage und beginnt zu laufen, sobald die Polizze zugeschickt wurde. Spätestens dann sollte man also schriftlich (eingeschrieben) den Rücktritt erklären, wenn man nicht eine ungewünschte Versicherung am Hals haben will.

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