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Versandhandel: Buch nicht bestellt ... - ... aber Zahlschein liegt bei

, aktualisiert am

Hätten Sie es gewusst? Ein Verlag schickt Ihnen ein Buch samt Zahlschein. Sie können aber ausschließen, dass Sie das Buch bestellt haben beziehungsweise ein Irrtum vorliegt. Wie ist die Rechtslage?

Was denken Sie?

a) Sie müssen das Buch auf Kosten des Verlages zurückschicken.
b) Sie müssen gar nichts tun. Unbestellte Ware können Sie verwenden oder wegwerfen.
c) Sie müssen den Verlag anrufen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Die richtige Antwort finden Sie auf der zweiten Seite.

Die richtige Antwort: b)

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