Zum Inhalt

Versicherungsangebote per Erlagschein - Probieren kann man's ja ...

Wenn Ihnen Ihr Versicherer einen Zahlschein schickt, heißt das nicht immer, dass Sie zahlen müssen.

„Das halte ich für sehr fragwürdig“ schrieb uns Herr S. Sein 74-jähriger Vater hatte neben der üblichen Prämienvorschreibung einen zweiten Zahlschein zugeschickt bekommen. Damit bot ihm die Grazer Wechselseitige ein Zusatzpaket zum bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag an: das Paket GRAWEmobilplus, „ein umfangreicher Versicherungsschutz im Falle einer Panne oder eines Unfalls“ für nur 49 Euro im Jahr.

Angebot, keine Verpflichtung

Neben dem Zahlscheinformular stand deutlich: „Wir haben das folgende Angebot für Sie“. Dennoch hegt Herr S. die Befürchtung, dass der eine oder die andere, die so einen Zahlschein erhält, glaubt, diese müsse auf jeden Fall eingezahlt werden. „Mein Vater ist bei Versicherungsangelegenheiten nicht mehr so ganz sicher“, erläutert er.
In einem anderen Fall, verschickte die Uniqa sogar  Zahlscheine, die gar nicht als Angebot gekennzeichnet waren.

Sinnhaftigkeit prüfen

Wenn man also einen Zahlschein seines Versicherers in seiner Post findet, sollte man genau prüfen, ob dieser wirklich zur Prämienzahlung für eine laufende Versicherung dient oder ob es ein Angebot für eine neue Versicherung ist. Zahlt man im letzteren Fall nämlich ein, nimmt man damit das Angebot an und schließt eine Versicherung ab. Der Neuabschluss aber sollte gut überlegt werden. Hier handelt es sich um ein Zusatzpaket, das zwar nicht die Welt kostet, dessen Sinnhaftigkeit aber im Einzelnen geprüft werden soll.

Polizze zugeschickt

Etwas Aufregung verursachte eine Krankenversicherungspolizze samt Zahlschein, die einer Konsumentin zugeschickt wurde. Die Polizze enthielt zwar die korrekte Anschrift, aber den fiktiven Namen „Karin Tester“. Die Dame war erstaunt,  war sie doch bei diesem Institut nicht versichert. Ihr Versicherungsberater (für ein anderes Versicherungsunternehmen tätig) rief an und bat um Stornierung. Noch mehr aber wuchs das Erstaunen, als die Konsumentin vier Wochen später eine Aufforderung erhielt, wieder ausgestellt auf „Karin Tester“, doch bitte die Prämie einzuzahlen, sonst wäre ihr Versicherungsschutz in Gefahr. Es gelang dann, diese Polizze zu stornieren, und die Empfängerin informierte uns über diese seltsamen Sitten: „Ist das eine neue Methode, Kunden zu fangen?“
 

Irrtum passiert

Wir fragten beim Versicherer nach. Und der teilte uns mit, dass im Rahmen interner EDV-Tests in zwei Fällen leider nicht, wie sonst bei Tests üblich, interne Adressen von Mitarbeitern herangezogen wurden, sondern reale Anschriften von Unternehmensfremden eingespielt wurden. „Es versteht sich von selbst, dass wir diese Test-Verträge sofort storniert haben und den Empfängern daraus keinerlei Verpflichtungen, Kosten oder Gebühren entstehen“. Seltsam nur, dass eine Konsumentin sogar gemahnt worden war …

Genau schauen

Nun, Irrtümer wie dieser können leider vorkommen. Auch ist es ja nicht verboten, dass eine Assekuranz ihren Kunden ein Angebot für eine zusätzliche Versicherung oder für noch mehr Schutz bei der bestehenden Polizze zukommen lässt. Aufpassen muss man allerdings, dass man nicht für etwas einzahlt, was man im Grunde gar nicht will. 

Wir empfehlen auf konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang