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Versicherungszeiten - Nachkauf

Ich möchte Versicherungszeiten nachkaufen. Wie und in welchem Ausmaß können die Ausgaben dafür steuerlich geltend gemacht werden?

Versicherungszeiten können für den Besuch einer mittleren oder höheren Schule sowie die Dauer eines Studiums nachgekauft werden.

Dies ist jedoch nicht billig: Je nach Art der besuchten Lehreinrichtung und Alter zum Zeitpunkt des Nachkaufes kostet ein Monat zwischen 3283,20 Schilling (Nachkauf eines Schulmonats vor dem 40. Lebensjahr) und 15.365,38 Schilling (Nachkauf eines Studienmonats nach dem 60. Lebensjahr). Um festzustellen, ob sich die Investition des Nachkaufes von Versicherungszeiten lohnt, sollten Sie eine Art „Amortisations-Rechnung“ aufstellen, bei der Ihnen auch eine Steuerberatungskanzlei hilft. Faustregel: Eine durch den Nachkauf erzielte zusätzliche Pension soll sich in zehn Jahren rechnen, das heißt, das investierte Kapital ist dann so hoch wie die Summe der Zusatzpension. Bei dieser Berechnung sind auch die zu erwartenden Zinserträge, die bei einer „konventionellen“ Anlage des für den Nachkauf aufzuwendenden Kapitals zu erzielen wären, zu berücksichtigen. Eine Fremdfinanzierung für den Nachkauf ist jedenfalls nur selten sinnvoll.

Steuerlich wird der Nachkauf als Weiterversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung behandelt. Die Kosten stellen Sonderausgaben dar, die in voller Höhe und ohne Kürzung das zu versteuernde Einkommen vermindern. Beiträge für die Weiterversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung können auch vom Partner bezahlt und damit abgesetzt werden, falls Sie selbst keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlen!

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

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