Ich habe bei einem Mobilfunkanbieter online eine SIM-Karte bestellt, diese aber auch mithilfe der Hotline nicht zum Funktionieren gebracht. Letztlich habe ich es aufgegeben und die Karte einfach liegen gelassen. Jetzt erhalte ich plötzlich eine Rechnung. Muss ich zahlen, obwohl ich die Karte nicht nutze und nicht einmal einen Vertrag unterschrieben habe? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.
Mag. Irene Randa |
Die Bestellung und der Erhalt der SIM-Karte beinhalten einen Vertrag mit dem Unternehmen. Allein die Tatsache, dass die SIM-Karte nicht funktioniert, befreit noch nicht von der Zahlungspflicht, sondern gibt einen Gewährleistungsanspruch. Sie sollten also das Unternehmen schriftlich auffordern, den Defekt zu beheben.
Möglichkeit der "Wandlung"
Ist dies nicht möglich, können Sie auf „Wandlung“ bestehen. Dadurch wird das Vertragsverhältnis aufgehoben, Sie retournieren die SIM-Karte und es besteht keine Zahlungspflicht. Da Sie die Karte behalten haben, handelt es sich derzeit um einen aufrechten Vertrag und die Gebühren müssten bezahlt werden.
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