Zum Inhalt

Wasserschaden durch Waschmaschine - Versicherungsschutz je nachdem

Zahlt die Versicherung den Schaden, wenn Wasser aus der Waschmaschine läuft?
Das kommt darauf an. Schäden am eigenen Eigentum sollten von der Haushaltsversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung übernommen werden. „Sollten“ deswegen, weil nur Schäden gedeckt sind, die weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurden. Und was „grob fahrlässig“ ist, wird im Einzelfall entschieden. Machen Sie einen Einkaufsbummel, während die Waschmaschine in Betrieb ist und es kommt zum Wasserschaden, kann dies für die Ablehnung seitens des Versicherers reichen. Sie haben die Wohnung länger verlassen und somit grob fahrlässig gehandelt. Bei längerer Abwesenheit müssen Sie die Wasserzufuhr absperren, um Versicherungsschutz zu genießen. Für Schaden an fremdem Eigentum, etwa in der darunter liegenden Wohnung, ist die Haftpflichtversicherung zuständig, die in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Und die zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Richtige Waschtemperatur gegen Keime?

Richtige Waschtemperatur gegen Keime?

"Meine Mitbewohnerin wäscht Handtücher, Bettwäsche und Geschirrtücher bei 95 °C. Das soll die Keimabtötung fördern, wie sie sagt. Gibt es dazu Empfehlungen?"

Privathaftpflichtversicherung - Prämie verspätet bezahlt

Privathaftpflichtversicherung - Prämie verspätet bezahlt

"Ich habe die letzte Prämie meiner Privathaftpflichtversicherung mit zwei Wochen Verspätung bezahlt. In der Zwischenzeit habe ich einen womöglich folgenschweren Unfall verursacht. Kann es sein, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Gabi Kreindl.

Privathaftpflicht - Aufsichtspflicht

Privathaftpflicht - Aufsichtspflicht

"Unsere neunjährige Tochter ist in unserer Siedlung oft alleine mit dem Scooter unterwegs. Zahlt unsere private Haftpflichtversicherung, wenn sie zum Beispiel ein geparktes Auto beschädigt?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Gabi Kreindl.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang