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WEB-Skandal - Sammelklagen gegen Salzburger Sparkasse

Beim WEB/Bautreuhand/IMMAG-Skandal in den siebziger und achtziger Jahren wurden zahlreiche Anleger geschädigt. Anwälte der WEB-Geschädigten, Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Prozesskostenfinanzierer AdvoFin organisieren jetzt eine Sammelklage gegen die Salzburger Sparkasse.

Musterprozesse sollen die Haftung der Bank für die Tätigkeit Ihrer Organe klären, die Sammelklagen sollen verhindern, dass derweilen berechtigte Ansprüche verjähren. Es wird mit Streitwerten bis zu 50 Mio Euro gerechnet.

WEB/Bautreuhand/IMMAG–Skandal

Der WEB/Bautreuhand/IMMAG –Skandal hinterließ tausende geschädigte Kleinanleger. In drei Strafverfahren wurden die Haupttäter, aber auch Beitragstäter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch führende Organe der Salzburger Sparkasse waren darunter. Das diesbezügliche Strafurteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Beweisverfahren ergibt aber ausreichend Anhaltungspunkte, um gegen die Salzburger Sparkasse Schadenersatzforderungen in Millionen-Euro-Höhe ableiten zu können.

Salzburger Sparkasse verweigert Gespräch

Die Salzburger Sparkasse hat die Ansprüche zurückgewiesen und war – gegenüber den Anwälten der Geschädigten - auch nicht zu Gesprächen über einen Verjährungsverzicht bereit.

Die Rechtsanwälte Dr. Werner Steinacher, Dr. Manfred Korn und Ploil, Krepp & Partner haben Ende Jänner 2004 in zehn Musterfällen rund 495.000 Euro eingeklagt. Die Verfahren werden von den Rechtsschutzversicherungen unterstützt und sollen eine Klärung der strittigen Sach- und Rechtsfragen bringen.

Wenn nun aber tausende weitere Geschädigte den Ausgang des Musterprozesses einfach abwarten würden, dann würden deren berechtigte Forderungen zwischenzeitlich verjähren.

Ministerium: Auftrag zur Sammelklage  

Um diese Verjährung von Forderungen zu verhindern, hat sich das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSGK) eingeschaltet. Es hat den VKI beauftragt, zusammen mit den Anwälten der Geschädigten Sammelklagen nach österreichischem Recht zu organisieren.

Das Prozesskostenrisiko wird vom österreichischen Prozesskostenfinanzierer
AdvoFin übernommen. Teilnehmer an der Sammelklage prozessieren daher ohne eigenes Risiko, verpflichten sich aber an AdvoFin eine Erfolgsquote von 37 Prozent abzuführen.

Mit dieser – in Österreich beispiellosen - Aktion zum Schutz von geprellten Kleinanlegern soll verhindert werden, dass sich mitverantwortliche Banken aus der Verantwortung stehlen.

Wer kann Ansprüche geltend machen?

Nach derzeitigem Stand können viele Anleger Schadenersatzansprüche gegen die Salzburger Sparkasse geltend machen .  Die Erfolgsaussichten sind gut.

Das betrifft nach unserer Beurteilung sowohl "Altanleger", d.h. Hausanteilscheinzeichner aus dem Zeitraum 1978 bis 1984, als auch solche Hausanteilscheinzeichner aus den Jahren 1985 bis Sommer 1989. Ebenso betrifft dies Wohnsparer und IMMAG-Aktionäre. Unsere Empfehlung richtet sich daher an alle Anlegergruppen.

Ausgenommen davon sind nur jene Beteiligungen, für die bereits im Zusammenhang mit der Sparkasse Bregenz und der Privatinvest Bank (ehemals Bankhaus Daghofer) ein Vergleich mit einem 50-prozentigen Schadensausgleich abgeschlossen wurden, sofern im Rahmen dieses Vergleichs damals auf allfällige weitere Schadensansprüche gegen Dritte, also auch die Salzburger Sparkasse, verzichtet wurde. 

Musterprozess bei Gericht anhängig

Ende Jänner 2004 haben die Anwälte Dr. Werner Steinacher, Dr. Manfred Korn und Ploil, Krepp & Partner Wien in zehn Musterfällen Schadenersatz in Höhe von 450.000 Euro gegen die Salzburger Sparkasse eingeklagt. In diesen Fällen sollen die Sach- und Rechtsfragen bis zum Obersten Gerichtshof ausjudiziert werden. Die österreichischen Rechtsschutzversicherer finanzieren diese Verfahren.

Die tausenden weiteren Geschädigten können aber den Ausgang dieser Musterprozess nicht einfach abwarten. Denn wenn die Musterprozesse rechtskräftig gewonnen sind, sind die Ansprüche aller anderen Geschädigten mit Sicherheit verjährt.

Sammelklagen gegen Verjährung von Ansprüchen

Geschädigte, die für Schadenersatzklagen über die Deckung einer Rechtsschutzversicherung verfügen bzw die das Prozesskostenrisiko selbst tragen können und wollen, sollten daher rasch ebenfalls Klagen einbringen.

Geschädigte, die das Prozesskostenrisiko nicht selbst tragen können oder wollen, können sich bei Sammelklagen mit Prozesskostenfinanzierung beteiligen.

AdvoFin trägt Prozessrisiko

Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Organisation von Sammelklagen nach österreichischem Recht beauftragt. Das Prozesskostenrisiko wird vom Prozesskostenfinanzierer AdvoFin übernommen. Die Geschädigten tragen also selbst kein Risiko, verpflichten sich aber, im Erfolgsfall an AdvoFin eine Quote von 37 Prozent des ersiegten Betrages zu bezahlen.

Diese Sammelklagen haben das Ziel, eine Verjährung berechtigter Ansprüche zu verhindern.

Beteiligung an Sammelklagen

Die Beratung der geschädigten Anleger und die Führung der Sammelklagen liegt in der Hand folgender Rechtsanwälte:

Geschädigte sind aufgerufen, sich mit den Anwälten in Verbindung zu setzen. Im Internet kann man auf den Homepages der genannten Anwälte die notwendigen Informationen zur Teilnahme an Sammelklagen auffinden und herunterladen.

WEB/Bautreuhand/IMMAG-Skandal

Der WEB/Bautreuhand/IMMAG -Skandal

1975: Hohe Renditen versprochen  

Die WEB-Gruppe vertreibt ab Mitte der 70er Jahre Anlageprodukte unter der Bezeichnung „Hausanteilscheine“. Den Anlegern werden besonders hohe Renditen versprochen und dazu Grundbuchsicherheit der Anleger, da nur in sichere Immobilien investiert würde. Die Produkte werden von verschiedenen Bautreuhandgesellschaften verkauft. Das Produkt erweist sich nur im Verkauf als erfolgreich, die Projekte erzielen aber kaum Gewinne, der Hotelbereich schreibt großteils Verluste.

1983: konkursreif  

Ca. im Jahr 1983 wird klar, dass die Versprechungen den Anlegern gegenüber nicht eingehalten werden können. Aufgrund wechselseitiger Verschachtelungen mit der gemeinnützigen Wohnbaufirma WEB wäre die gesamte Unternehmensgruppe konkursreif. Die Schulden bei den drei Hauptgläubigerbanken betragen über 700 Mio ATS. Alleine bei der Salzburger Sparkasse sind über 400 Mio ausständig.

Ein damals erarbeitetes „Sanierungskonzept“ sieht vor, den Verkauf von Hausanteilscheinen nochmals zu forcieren. Damit sollen alte Anleger ausbezahlt und die Schulden bei den Banken reduziert werden.

IMMAG zur Verschleierung gegründet

Um möglichst wenig Verbindung zu den alten erfolglosen Bautreuhandprodukten erkennen zu lassen, wird der neue Teilkonzern IMMAG gegründet.


Laut Urteil des OGH im Strafverfahren WEB I musste den Konzernspitzen damals klar gewesen sein, dass das Sanierungskonzept nicht funktionieren konnte. Die vorgeschlagene Sanierung war lediglich ein etwas kompliziertes „Schneeballsystem“, das nur solange funktionieren konnte, wie neue Anleger genug Geld in den Konzern einzahlen. Das Ende war absehbar.

1989: Anzeige der AK-Salzburg

Im Juni 1989 kommt es zum offenen Skandal: als Anlegergelder nicht mehr ausbezahlt werden können, erstattet die Arbeitkammer Salzburg Anzeige.

Anlegergelder um Umfang von rd. 1 Mrd. ATS sind verschwunden respektive im Konzern für einen großzügigen Lebensstil der Betreiber verbraucht worden.

Die Konzernspitzen werden daher wegen Untreue - nämlich mißbräuliche Verwendung der Anlegergelder – strafrechtlich verurteilt.


2003: Staatsanwalt befürchtet Verjährung  

Das Strafverfahren WEB III beginnt 1996. Dabei wirft die Staatsanwaltschaft den damaligen Managern der Salzburger Sparkasse vor, von den Untreuehandlungen spätestens ab 1986 gewusst zu haben und nicht nur nichts dagegen unternommen zu haben, sondern an der Täuschung der Anleger durch Mitwirkung an den sogenannten Verrechnungsrädern aktiv beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil wird 2003 gesprochen.

Um die triste Vermögenslage des WEB/Bautreuhand/IMMAG-Konzern zu verschleiern wurden ab 1984 an manchen Tagen bis zu 1,7 Mrd. ATS an einem Tag im Kreis bewegt, um Außenstehenden einen aktiven, erfolgreichen Wirtschaftsbetrieb vorzutäuschen. Die Konten, die an diesen Transaktionen beteiligt waren, befanden sich bei der Salzburger Sparkasse und wurden von einem Mitarbeiter unter Genehmigung des Vorstandes geführt.

Haftung der Salzburger Sparkasse

Sollte ein Zivilgericht – was zu erwarten ist - den Sachverhalt gleich wie das Strafgericht beurteilen, haftet die Salzburger Sparkasse den geschädigten Anlegern für das Fehlverhalten ihrer Organe. Damit ergibt sich für die Geschädigten Anleger erstmals eine hohe Wahrscheinlichkeit ihren restlichen Schaden ersetzt zu erhalten.

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