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Zahlungsdienstegesetz - Urteil gegen unfaire Klauseln

17 Klauseln der Geschäftsbedingungen der Banken verstoßen gegen das Zahlungsdienstegesetz, stellte das Handelsgericht Wien fest. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hatten wir die Bank Austria stellvertretend für viele Banken geklagt. Die Klauseln wurden anlässlich des neuen Zahlungsdienstegesetzes eingeführt, verstoßen aber genau gegen dieses Gesetz. Beanstandet wurde die Vorgangsweise, wie Geschäftsbedingungen und Entgelte zukünftig geändert werden können: Eine automatische Bindung an den Verbraucherpreisindex ist unzulässig. Auch dürfen einem Kunden nicht mehr alle von ihm verursachten Aufwendungen verrechnet werden, sondern nur die im Gesetz ausdrücklich genannten. Weiters dürfen den Kunden bei Zahlungsinstrumenten wie der Bankomatkarte nur zumutbare und nicht sämtliche möglichen Sicherheitsvorkehrungen aufgebürdet werden.

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