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Zahlungsverkehr - EU-Überweisungen - Gib der Schnecke die Sporen

Was der europäische Zahlungsverkehrsraum für Konsumenten bringt.

Rationalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs

"Wie zur Postkutschenzeit", lautete das Fazit unseres letzten Tests von Überweisungen im August 2007. Das Geld war bis zu sechs Tage von Bank X zu Bank Y unterwegs. Aus Kostengründen waren Europas Banken gezwungen, den internationalen Zahlungsverkehr zu rationalisieren. Vor einigen Jahren hatte die EU festgelegt, dass grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Länder der Eurozone nicht teurer sein dürfen als Inlandsüberweisungen. Diese Entwicklung mündete in die Gründung der SEPA (Single European Payment Area), deren Start Ende Jänner 2008 verkündet wurde. Auf dieser technischen Plattform wird zukünftig der europaweite Zahlungsverkehr abgewickelt.

SEPA (Single European Payment Area)

31 europäische Staaten nehmen an SEPA teil: alle 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Nicht nur Überweisungen sollen vereinheitlicht werden, sondern auch Kartenzahlungen und Lastschriften – Letztere sind nämlich nicht in allen europäischen Ländern geläufig. Daher gibt es für den grenzüberschreitenden Geldverkehr auch neue Regeln, die EU-Richtlinie PSD (Payments Services Directive). Diese muss bis 1. November 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Fest steht damit der prinzipielle Fahrplan, Details können sich noch ändern. SEPA-Überweisungen und herkömmliche sollen eine Zeit lang parallel nebeneinander existieren. In Kürze kann man SEPA-Überweisungen im Onlinebanking in Auftrag geben, etwa ab Juli 2008 kommt auch die SEPA-Überweisung in Papierform.

PSD (Payments Services Directive)

Interessant für frustrierte Bankkunden in Österreich: Die PSD-Richtlinie schreibt vor, dass Überweisungen bis 2011 maximal drei Geschäftstage dauern dürfen (Wochenenden und Feiertage werden also nicht eingerechnet). Ab 2012 dürfen Überweisungen nur noch einen Tag dauern! Der Tag der Abgabe ist dabei wirklich der Tag der Auftragserteilung. Ausnahme: Wenn der Auftrag kurz vor Geschäftsschluss erteilt wurde, darf er so behandelt werden, als wäre er erst am nächsten Tag eingelangt. Ferner darf das Absenderkonto erst belastet werden, wenn der Auftrag tatsächlich ausgeführt ist, also nicht schon, wenn der Beleg abgegeben wird.

Verbesserungen bei Einsprüchen

Ab November 2009 soll es möglich sein, internationale Lastschriften zu vereinbaren. Die Frist für den Widerruf wird 56 Tage betragen, gerechnet ab Datum der Abbuchung (bei uns sind es derzeit 42 Tage, auch diese Frist wird dann verlängert). Im Ausland scheiterte man oft, wenn man bei einem Kartenterminal in einem Geschäft mit Maestro-Karte zahlen wollte. Das sollte künftig seltener vorkommen. Die elektronische Geldbörse Quick wird jedoch vermutlich nicht grenzüberschreitend einsetzbar werden.

Die SEPA-Regeln gelten auch außerhalb der Euro-Zone und in den vier teilnehmenden Nicht-EU-Staaten. Begünstigte Überweisungen (wie für Euro-Beträge) sind für Fremdwährungen allerdings nicht vorgesehen. Für andere Staaten gibt es keine SEPA-Überweisungen und keine vorgeschriebene Überweisungsdauer.

Heikle Nummern

Konsumenten und Unternehmen werden umlernen müssen: Bei Überweisungen werden nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl angegeben, sondern IBAN und BIC. Die IBAN kann bis zu 32 Stellen haben. Daher äußerten deutsche Verbraucherschützer die Befürchtung, dass bei solchen langen Nummern Zahlendreher häufiger vorkommen werden. Und künftig ist nicht der Empfängername maßgebend, sondern die Kontonummer. Ein Pluspunkt: Die SEPA-Überweisung sieht 140 Zeichen für die Angabe eines Verwendungszwecks vor. Dieser wurde bisher manchmal nicht übermittelt.

Neu geregelt wird auch die Haftung bei Verlust oder missbräuchlicher Verwendung von Karten. Sie ist vor der Verlustmeldung auf 150 Euro begrenzt (dieser Betrag kann bei der Umsetzung in nationales Recht auch niedriger sein). Nach der Meldung hat der Kartenbesitzer, so er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, keinen weiteren Schaden. Das Risiko des Versandes von Karten oder personalisierten Sicherheitsmerkmalen (PIN, TAN-Listen) muss in Zukunft die Bank tragen.

Österreichische Unsitte hat ein Ende

Die Valutierung eines eingegangenen Geldbetrages hat spätestens an jenem Tag zu erfolgen, an dem er der Bank des Empfängers gutgeschrieben wird. Die österreichische Unsitte, dass Geldeingänge erst am nächsten Tag valutiert werden, gehört dann endgültig der Vergangenheit an. Dass Bareinzahlungen aufs eigene Konto erst am folgenden Tag aufscheinen, hat heimische Bankkunden ja schon seit Langem ergrimmt.

VKI Europäisches Verbraucherzentrum

Rat und Hilfe bei grenzüberschreitenden Konsumentenproblemen gibt es bei der Europäischen Verbraucherberatung: Tel. 0810 810 225 aus ganz Österreich zum Ortstarif. Informationen finden Sie auch auf www.europakonsument.at .

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