Zum Inhalt

Ärztliche Aufklärungspflicht - Bei Risiken eines Medikaments

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Auf Risiken hinweisen

Ärzte müssen Patienten auf erhebliche Risiken eines verordneten Medikaments hinweisen und dürfen sich nicht nur auf die Informationen im Beipackzettel verlassen.

BGH 15. 3. 2005, VI ZR 289/03

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang