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Diabetes - Gesetzlich gelindert

Was Ihnen als Diabetiker an rechtlichen und finanziellen
Vergünstigungen zusteht.
In Österreich gibt es rund 300.000 Betroffene. Für nicht wenige von ihnen wirken sich die gesundheitlichen Probleme auch auf den Berufsalltag aus. Das bedeutet aber nicht, dass der Dienstgeber unbedingt davon wissen muss: Als Diabetiker sind Sie bei einer Neubewerbung nicht verpflichtet, Ihre Krankheit anzugeben. Verzichten Sie auf gewisse Vergünstigungen, wird Ihre Erkrankung dem Dienstgeber auch gar nicht bekannt. Wenn Sie jedoch einen Steuerfreibetrag beanspruchen, erfährt Ihr Dienstgeber von Ihrer Krankheit. Stellen Sie den Antrag auf Zugehörigkeit zum Kreis begünstigter Behinderter, wird Ihr Arbeitgeber darüber vom Bundessozialamt verständigt.

Pass für Behinderte

Ab einer festgestellten Behinderung von mindestens Grad 50 steht Ihnen ein Behindertenpass zu. Damit erhalten Sie bei kulturellen Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen Ermäßigungen. Eine Behinderung von mindestens 70 Prozent und die Zusatzeintragung „Fahrpreisermäßigung“ macht Bahn fahren für Sie erheblich billiger. In diesem Fall erhalten Sie eine 50-prozentige Fahrpreisermäßigung. Können Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, brauchen Sie die motorbezogene Versicherungssteuer nicht zu bezahlen, und Sie bekommen die Autobahnvignette kostenlos.

Einen Behindertenpass können grundsätzlich alle beantragen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Die dafür notwendige amtliche Bescheinigung stellt in Wien der polizeiliche Amtsarzt aus, in allen anderen Bundesländern das Gesundheitsamt oder das Bundessozialamt.

Recht auf Steuerermäßigung

Diabetiker haben Anspruch auf einen jährlichen Steuerfreibetrag. Er ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und liegt zwischen 996 und 9984 Schilling. Dieser Freibetrag steht Ihnen auch zu, wenn Ihr nicht berufstätiger Ehepartner oder die Ehepartnerin an Diabetes erkrankt ist. Für Kinder gibt es einen Freibetrag bis 3324 Schilling (sofern Sie nicht schon Pflegegeld beziehen), bei einer Behinderung ab 50 Prozent erhalten Sie die erhöhte Familienbeihilfe. Dadurch entfällt allerdings Ihr Anspruch auf den Steuerfreibetrag.

Müssen Sie Diät halten, bekommen Sie zusätzlich einen Pauschalbetrag von 950 Schilling monatlich. Sollten Ihre Mehraufwendungen für die Verpflegung höher sein, können Sie durch Vorlage entsprechender Belege die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen.

Begünstigter Behinderter

Für Berufstätige gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, sich vom Bundessozialamt die so genannte Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten bestätigen zu lassen (bei mindestens Grad 50 der Behinderung). Neben Kündigungs- und Entgeltschutz stehen Ihnen dann auch verschiedene Förderungsmaßnahmen sowohl im beruflichen (zum Beispiel Arbeitsplatzadaptierungen) wie auch im privaten Bereich (zum Beispiel technische und orthopädische Hilfsmittel) zu.

Grad 10: Ihr Blutzucker kann durch eine Diät gut eingestellt werden.

Grad 20: Sie halten Diät und bekommen zusätzlich Tabletten oder werden nur mit Tabletten behandelt.

Grad 30: Sie werden zusätzlich zu den Tabletten mit Insulin behandelt.

Grad 40: Sie halten eine Diät und werden zusätzlich mit Insulin behandelt (ohne Tabletten).

Grad 50: Ihr Zucker ist schwer einstellbar, und es kommt gelegentlich zu Unterzuckerungen.

Grad 70: Es kommen häufig Stoffwechselentgleisungen und Unterzuckerungen vor.

Grad 80 bis 100: Es liegen Folgeschäden vor.

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