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Haarentfernung - Kein Wunder durch Laser

Angeblich lassen sich mit Laser Haare und Pigmentflecken dauerhaft entfernen. Allzu viel dürfen Sie aber nicht erwarten.

Eine revolutionäre Methode mit sanftem Laserlicht entfernt lästige Haare einfach, schonend und dauerhaft“, „glatte Haut ohne Bartstoppeln – mit einem neu entwickelten Laser können Haare schmerzfrei und für immer beseitigt werden“. Solche und ähnliche Werbeeinschaltungen überschwemmen seit neuestem den Markt und machen Hoffnung. Doch wie sieht es tatsächlich damit aus?

Zwei Lasertypen

Zwei Typen von Laser werden eingesetzt: der Rubin- und der Diodenlaser. Ihr Prinzip beruht auf der so genannten selektiven Photothermolyse: nur die Zielstruktur, das heißt, das Haar mit seinen Strukturen, soll zerstört werden. (Auch hochenergetische Blitzlampen werden nach dieser Methode zur Epilation eingesetzt.) Damit sollen unerwünschte Haare möglichst punktgenau beseitigt werden.

Den ersten Behandlungssitzungen kann sehr bald die Ernüchterung folgen, wenn eine verstärkte Pigmentierung, weiße Stellen, Blasen- oder Narbenbildung auftreten: „Die Laserepilation stellt einen massiven Eingriff am Hautorgan dar“, gibt Prof. Dr. Reinhard Neumann, Leiter der Laserambulanz an der Universitäts-Hautklinik in Wien, zu bedenken.

Keine Entfernung auf Dauer

Die schmerzlose, dauerhafte und dabei lebenslange Epilation gibt es nicht. Auch Pigmentierungen – besonders im Gesicht – lassen sich nicht immer entfernen (siehe dazu: "Dauerhafte, lebenslange Epilation ist sicher nicht möglich.").

Bei der Haarentfernung erreichen Laser langfristig nur eine gewisse Wachstumsverzögerung: Analog zu anderen (mehr oder minder schmerzhaften) Prozeduren wie Harzen oder Enthaaren mit elektrischen Epiliergeräten im Kosmetikinstitut lassen sich die Haare danach leichter auszupfen und werden dünner. Das Wachstum erreicht nicht mehr die frühere Stärke. Für die Laserepilation werden pro Sitzung zwischen 500 und 2500 Schilling verlangt. Meist sind für die Behandlung mehrere Sitzungen nötig. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.

Rechtslage nicht eindeutig

Im Falle der Elektroepilation ist eindeutig geklärt, wer sie machen darf: neben Ärzten auch Kosmetikerinnen, weil sie durch ihre Ausbildung ausreichende Kenntnisse mitbringen. Anders verhält es sich mit den hochfrequenten Lasern, mit denen sich Pigmentierungen, Tätowierungen und Haare entfernen lassen. Niedergelassene Kosmetikbetriebe und deren Innung unterscheiden nach wie vor streng zwischen „Bio-Lasern“ (Softlaser) und Hochfrequenzlasern für die Haarentfernung. Letztere sollten ausschließlich in medizinisch geschulten Händen bleiben. Doch daneben gibt es immer mehr Newcomer, die um Betriebsgenehmigungen mit eben diesen teuren Geräten ansuchen. Experten und Dermatologen drängen deshalb auf verbindliche Regelungen.

Auch im Gesundheitsministerium ist man sich des Problems bewusst. Im nächsten Jahr sollen die Grauzonen durch verstärkte Kontrollen aufgedeckt werden. Weiters geplant: ein allgemein verbindlicher Sicherheitskurs für alle, die an den Geräten arbeiten, und eine Verordnung, die die Arbeit an Lasergeräten reglementiert.

Wenn der versprochene Erfolg ausbleibt

Wenn die Behandlung nicht den versprochenen Erfolg bringt oder Nebenwirkungen zeitigt, sollte man, anstatt stillschweigend den Arzt zu wechseln, zuallererst dort Beschwerde einlegen, wo sie vorgenommen wurde. Ärztin oder Arzt schulden dem Patienten eine sorgsame (Nach-)Behandlung.

Garantie auf Erfolg gibt es – wie bei anderen medizinischen Eingriffen – nicht. Für alle, die sich geschädigt fühlen, sind in ganz Österreich Patientenanwälte beziehungsweise Patientenvertretungen tätig. Sie sind auch für außergerichtliche Vergleiche zuständig. Und: Viele Ärzte sind versichert. Bei nachgewiesener mangelhafter Aufklärung hingegen kann man gerichtlich Schadenersatz fordern. Doch das sollte nur die letzte Möglichkeit sein.

Der Leiter der Laserambulanz im Wiener AKH, Prof. Dr. Reinhard Neumann, im Gespräch.

Konsument: Permanente Haarentfernung mittels Laser – wie funktioniert das?
Prof. Neumann: Die Epilation wurde nur zufällig als Nebenwirkung des Rubinlasers entdeckt. Erst nach der ersten Welle der ökonomischen Ausnutzung hat man sich die Frage gestellt, worauf diese Nebenwirkung beruhen könnte. Dass Laser die Haare dauerhaft entfernen, ist aber bis heute wissenschaftlich nicht bewiesen. Was man in den Zeitungen darüber liest, ist oft wortwörtlich den Werbeprospekten der Laserhersteller entnommen.

Konsument: Gilt das auch für Pigmentierungen?
Prof. Neumann: Nein. Hier gibt es bereits detaillierte Ergebnisse: Genetisch oder sonnenbedingte Altersflecken im Gesicht oder auf dem Handrücken lassen sich mit dem Rubinlaser hervorragend und ohne Narben beseitigen. Anders sieht es mit den meist großflächigen Pigmentierungen aus, die – unabhängig von Schwangerschaft oder Pilleneinnahme – bei vielen Frauen auftreten. Ursache dafür sind höchstwahrscheinlich die weiblichen Hormone (Östrogene) und die UV-Strahlung. Diese Pigmentierungen lassen sich mit keiner Behandlung dauerhaft entfernen. Zwar funktioniert das Entfernen, doch nach zwei bis drei Monaten erscheinen die Pigmentierungen leider wieder.

Konsument: Warum kann man unerwünschte Haare mittels Laser nicht ein für alle Mal beseitigen?
Prof. Neumann: Das Problem dabei ist, dass es beim Haar verschiedene Wachstumsphasen gibt. Epilieren kann man theoretisch nur in der ersten Wachstumsphase. Bei der Haarwurzel gibt es drei Strukturen. Jede dieser Strukturen kann ein Haar bilden, und es ist reiner Zufall, alle drei gleichzeitig zu treffen. Dazu kommt: Der Laser wirkt entgegen allen anderen Aussagen nur auf pigmentierte Haare, also dunkle, brünette und schwarze. Er funktioniert bei blonden oder weißen Haaren nicht. Das heißt, selbst wenn der Laser die Haarpapille, die das Haar ernährt, treffen würde, hätte das keinen Effekt. Die Papille wandert nur in einer gewissen Phase nach oben und wird von der pigmentierten Haarzwiebel umgeben. Nur wenn man in dieser Phase die Haarwurzel trifft, werden Wurzel und Papille zerstört. Aber auch dann sind erst zwei der drei Strukturen beseitigt, die ein neues Haar bilden können.

Konsument: Und was hat es mit der vielfach angepriesenen schmerzlosen Epilation auf sich?
Prof. Neumann: Mit welchem Laser auch immer: Eine Epilation ist niemals schmerzfrei. Die einzige schmerzlose Epilation ist das Rasieren. Man braucht während der Laserbehandlung Kühlung und es schmerzt auch nach der Behandlung eine gewisse Zeit, besonders im Gesicht. Ein Lasergerät ist teuer und so kommt es dann zu unkritischen Anpreisungen, um den Anschaffungspreis zu amortisieren. Wir in der Klinik können das Gerät vorurteilsfrei testen.

Konsument: Wie viele Sitzungen sind nun für eine dauerhafte Haarentfernung nötig?
Prof. Neumann: Das kann man vorher unmöglich sagen. Wahrscheinlich reiht sich die Laser-Epilation lediglich neben anderen bisher angewandten Methoden ein. Ob sie besser ist, muss jeder Patient für sich entscheiden. Eine permanente, das heißt, dauerhafte, lebenslange Epilation ist sicher nicht möglich und auch nirgends beschrieben. Die Oberste Gesundheitsbehörde der USA hat schon jetzt festgelegt, dass „permanent“ für einen Zeitraum zwischen acht und zwölf Monaten gilt: Wenn die Haare in diesem Zeitraum nicht nachwachsen, dann dürfen sie als „dauerhaft entfernt“ bezeichnet werden. Derzeit ist nur eine Wachstumsverzögerung zu erreichen. Und: Bei jedem Patienten gestaltet sich der Verlauf der Behandlung anders. Eine Beurteilung der Erfolgsaussichten ist meistens erst nach zwei bis vier Sitzungen möglich.

Sind Sie an einer Liste der Patientenanwaltschaften interessiert? Wir schicken Ihnen diese kostenlos zu: (01) 588 770.

Genau informieren. Eine Behandlung mit Hochfrequenzlasern ist meist teurer als eine Elektroepilation. Ein Preisvergleich pro Sitzung lohnt.

Am besten beim Hautarzt. Landesärztekammern haben Listen der auf Laserbehandlung spezialisierten niedergelassenen Dermatologen.

Beratung entscheidet. Der Arzt des Vertrauens muss über Erfolgschancen, Anzahl der benötigten Behandlungen, Risiken sowie Preis Auskunft geben.

Mit Misserfolg nicht abfinden. Patientenanwaltschaften oder Patientenvertretungen helfen mit Auskünften und bemühen sich um außergerichtliche Einigung.

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