Inhalt
Werbung - was ist erlaubt?
Welche Werbeaussagen im Zusammenhang mit der Gesundheit bei Lebensmitteln zulässig sind, regelt die sogenannte Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Sie bietet einen rechtlichen Rahmen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.
Health-Claims: keine unseriösen Versprechen mehr
Unseriöse Versprechungen wie etwa "mit unserem Produkt nehmen Sie spielend vier Kilogramm pro Woche ab – ganz ohne zu hungern“ sind laut Health-Claims-Verordnung verboten. Es dürfen keine Angaben gemacht werden, wie viel Gewicht man angeblich in einer bestimmten Zeiteinheit abnehmen kann. Wird ein Produkt gesundheitsbezogen beworben, muss es verpflichtend eine Nährwertkennzeichnung aufweisen. Krankheitsbezogene Angaben ("Schützt vor Krebs“ usw.) sind bei Lebensmitteln generell verboten.