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Vergessene Angehörige - Mangelhafte Kommunikation

Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten in den Behandlungsprozess einzubinden und über die weiteren Schritte zu informieren, ist von entscheidender Bedeutung.

Der Fall

Frau A. begleitet ihre 93-jährige Mutter, die an unspezifischen Bauchschmerzen leidet, in die Notaufnahme eines steirischen Krankenhauses. Zu Beginn ist Frau A. bei allen Untersuchungen ihrer Mutter dabei. Als die Patientin zu einer CT-Untersuchung gebracht wird, bittet man die Tochter, im Wartebereich auf die Rückkehr der Mutter zu warten. Einige Male erkundigt sie sich nach deren Verbleib. Nach eineinhalb Stunden und nochmaliger Nachfrage wird ihr mitgeteilt, ihre Mutter sei bereits vor einer halben Stunde zur weiteren Abklärung in ein anderes Krankenhaus überstellt worden. Dort stirbt die Patientin gleich nach der Aufnahme. Frau A. hat keine Möglichkeit mehr, sich von ihrer Mutter zu verabschieden.

Die Intervention

Die PatientInnen- und Pflegeombudsschaft des Landes Steiermark leitet die Beschwerde der Tochter an die zuständige Stelle der Krankenanstalt weiter. Frau A. ist es ein besonderes Anliegen, anderen Angehörigen diese traurige Erfahrung zu ersparen. Die Patientenanwaltschaft ersucht das Krankenhaus auch um eine Aufarbeitung und die Verbesserung des Risikomanagements.

Das Ergebnis

Die Beschwerdestelle entschuldigt sich im Namen des betroffenen Abteilungsleiters und der Stationsleitung bei Frau A. für die mangelhafte Kommunikation. Ihre Beschwerde wird zum Anlass genommen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals besser auf derartige Situationen vorzubereiten. Insbesondere wird das Personal dafür sensibilisiert, die Angehörigen in die Behandlungsabläufe einzubeziehen. Auch auf organisatorischer Ebene werden Veränderungen vorgenommen. So wird etwa in das elektronische Anmeldeformular ein Feld „Begleitperson anwesend“ aufgenommen. Dadurch soll es künftig nicht mehr passieren, dass Angehörige im Wartebereich vergessen werden.

Fazit

Aus Sicht der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft leistet die elektronische Erfassung von Begleitpersonen einen wichtigen Beitrag dazu, dass Angehörige auch bei hohem Patientenaufkommen und Stress-Situationen im Spital über alle Behandlungsschritte sowie über das Befinden des Patienten informiert werden.

VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft Steiermark

Hier berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Diesmal:

Steiermark
Patienten- und Pflegeombudsschaft
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel. 0316 877-4400
Fax 0316 877-4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Patientenvertretung Steiermark

ARGE Patientenanwälte Logo

 

 

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