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Vor Herzoperationen: Gebiss sanieren - Teure Nebenkosten

Vor Herzoperationen muss häufig erst das Gebiss saniert werden. Die Kosten sind von den Patienten in der Regel selbst zu tragen. In seltenen Ausnahmefällen ist allerdings eine Kostenerstattung oder Entschädigung möglich.

Zahnarzt zeigt Patientin ein Panoramaröntgen des Kiefers (Foto: MAD_Production/Shutterstock)

Die Herzoperation zahlt die Krankenkasse, die Zahnbehandlung fast immer der Patient

Der Fall

Frau B. steht vor einer geplanten Herzoperation. Bei der Vorbereitung wird routinemäßig auch der Zahnzustand untersucht. Dabei wird eine eitrige Entzündung des Kiefers im Bereich einer implantatgestützten Brücke festgestellt. Das Gebiss muss zuerst saniert werden, bevor die Herz-OP stattfinden kann. Sie wird deshalb verschoben.

Obwohl der Zahnarzt sehr vorsichtig vorgeht, werden drei Kronen zerstört. Nach der Entfernung der Brücke stellt sich heraus, dass das Zahnfleisch gar nicht vereitert war. Die Herzoperation verläuft zwar erfolgreich, für die Wiederherstellung ihres Gebisses werden Frau B. allerdings 2.000 Euro in Rechnung gestellt.

Intervention

Die Patientin wendet sich an die Kärntner Patientenanwaltschaft. Sie möchte wissen, ob sie die Reparatur der Brücke aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung lässt die Patientenanwaltschaft ein Gutachten erstellen, ob die Diagnose im Spital betreffend die Vereiterung mit der medizinisch gebotenen Sorgfalt gestellt wurde. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass den beteiligten Ärzten zwar kein fahrlässiges Vorgehen vorgeworfen werden kann, allerdings bleibt offen, warum eine Entzündung diagnostiziert wurde, die letztendlich nicht vorlag.

Ergebnis

Da die Beweislage schwierig ist, empfiehlt die Patientenanwaltschaft Frau B., einen Antrag an den Härtefonds zu stellen. Dieser bestätigt, dass die Haftung der Ärzte aufgrund der unklaren Beweislage nicht eindeutig zu klären und daher der Patientin eine Klagsführung nicht zumutbar sei. Frau B. werden daher die Kosten für die drei Zahnkronen aus dem Härtefonds erstattet.

Fazit

Vor Herzoperationen kommt es nicht selten vor, dass eine Sanierung des Gebisses vorgenommen werden muss. Die Kosten sind in der Regel von den Patienten selbst zu tragen. In seltenen Ausnahmefällen können besondere Umstände für eine Kostenerstattung oder Entschädigung vorliegen. Patientenanwaltschaften können Betroffene dabei unterstützen.

VKI-Kooperation mit der Patientenvertretung Kärnten

In dieser Rubrik berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind.

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Tel. 0463 572 30
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Patientenanwaltschaft Kärnten

 



 

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