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Wenn der Zahnarzt pfuscht - Gewährleistung in der Ordination

Viele Patienten trauen sich bei mangelhafter Zahnbehandlung nicht zu reklamieren. Das müssen sie aber.

Ich war privat beim Zahnarzt, habe mir für eine größere Sanierung einen Kredit aufgenommen und kann nun aber sehr schlecht beißen. Was soll ich tun?“ Immer wieder erreichen uns solche Leserbriefe. Ob Brücke, Prothese, Krone, Implantat – die Unsicherheit vieler Patienten ist groß, wenn es darum geht, mangelhafte zahnärztliche Leistungen zu beanstanden. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie mit Ihrem Zahnarzt vereinbaren, daß Sie – zum Beispiel – eine Prothese bekommen, dann muß diese Arbeit auch in Ordnung sein. Rechtlich bedeutet das: Für diese Dienstleistung gelten in Österreich sechs Monate Gewährleistung; in Deutschland sind es zwei Jahre.

Nur sechs Monate Gewährleistung

Was die Gewährleistung umfaßt, ist umstritten: Im Grund umfaßt die Gewährleistung, wie Dr. Hans Popper von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betont, die gesamte Behandlung, also medizinische Eingriffe und technische Leistungen. Zahnärzte sind aber der Meinung, daß die Gewährleistung sinnvollerweise nur für die technischen Versorgungen wie Prothesen, Brücken, Kronen, Inlays… gilt. Platzt zum Beispiel von einer Krone nach zwei Wochen die Verblendung ab, dann muß der Zahnarzt den Schaden auf seine Kosten beheben. Tritt dieser Schaden nach Ablauf der sechs Monate auf oder hat ihn der Patient verschuldet, dann gilt die Gewährleistung nicht. Dann sind Sie auf Kulanz des Zahnarztes angewiesen.
Gewährleistung gilt ausdrücklich auch dann, wenn Zahnarzt und Zahntechniker ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben und trotzdem etwas nicht in Ordnung ist. Denn das Recht auf Gewährleistung ist unabhängig vom Verschulden. Anders sieht die Sache aus, wenn der Zahnarzt, wie Juristen formulieren, „schuldhaft einen Schaden verursacht“ hat, dann kann der Patient die Behebung des Mangels und Schadenersatz fordern, und zwar drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.

Arzt muß Mängel verbessern

Wenn es einen Mangel gibt, dann muß der Arzt die Gelegenheit haben, die mangelhafte Sache zu verbessern. Gelingt das nicht, dann muß er sie austauschen und eine passende anfertigen (lassen). Der Vorsitzende der Zahnärztlichen Schlichtungsstelle in Wien, Dr. Stephan Suhsmann, meint: „Ich bin als Zahnarzt nicht zuletzt durch den Kassenvertrag verpflichtet, zum Beispiel eine Prothese innerhalb von zwei Monaten funktionsfähig zu machen. – Meiner Meinung nach bis zur subjektiven Zufriedenheit des Patienten.“
Wenn alle Bemühungen nichts fruchten, dann gilt der Rechtsgrundsatz der sogenannten Wandlung: Geld zurück, Ware zurück. Und Sie haben als Patient durchaus Chancen, daß Sie Ihr Geld zurückbekommen. Suhsmann: „Knapp 40 Prozent der Patienten, die in der Zahnärztlichen Schlichtungsstelle Wien ein Verfahren einleiten, erhalten die von ihnen geforderte Summe zur Gänze zurück. Wir bieten ein faires Verfahren.“

Keine Garantie für Heilungserfolg

Eines ist klar: Der Arzt schuldet dem Patienten eine sorgsame Behandlung; aber auch der sorgfältigste Arzt kann den Heilungserfolg nicht garantieren. Heilt zum Beispiel eine Wunde schlecht, dann ist es schwierig, Gewährleistung zu fordern. Hat der Zahnarzt unsauber gearbeitet oder ist der Patient schuld, weil er viel raucht? Es kommt immer wieder vor, daß ein Zahnarzt korrekt arbeitet und ein Patient trotzdem Schmerzen leidet oder subjektiv unzufrieden ist.
Wir wissen aber auch aus Anrufen und Briefen, daß manche Patienten (zum Beispiel bei neuen Prothesen) mit dem Hinweis „das gibt sich schon, Sie müssen sich nur daran gewöhnen“, weggeschickt werden. Manche Patienten glauben dann, daß das Problem bei ihnen liegt und trauen sich nicht zu reklamieren. Das müssen Sie aber tun. Einen guten Zahnarzt erkennen Sie daran, wie er Mängel behebt. Erst wenn das nichts bringt, sollte der Weg zur Zahnärztlichen Schlichtungsstelle oder in krassen Fällen zum Rechtsanwalt führen.

Mangelhafte Leistung: Was tun?

Der Mangel ist

wesentlich

unwesentlich

behebbar

Verbesserung oder
Preisminderung:
Zahnarzt hat das Recht
und die Pflicht, die
Arbeit zu verbessern

Verbesserung oder
Preisminderung

unbehebbar

Preisminderung oder
Wandlung (Produkt
zurück, Geld zurück; das
gilt auch dann, wenn
das Produkt dabei
zerstört wird)

Preisminderung

Woran zeigt sich die Qualität einer Krone? Was sind die Vorteile von Gold, was die Nachteile von Keramik? Lohnt es sich, für ein Implantat viel Geld auszugeben? Was gehört zu einer guten Parodontalbehandlung und bei welchen Fehlstellungen reicht die abnehmbare Zahnspange nicht?

In Ordinationen kommt die Beratung oft zu kurz. Unsere aktualisierte Neuauflage des Buches "Zähne" (www.konsument.at/zahnratgeber/) bietet fundierte und für Laien gut lesbare Informationen.

Aus dem Inhalt

  • Mutter, Baby, Kind
  • Zahn- und Kieferregulierungen
  • Zahnfleisch
  • Zahnersatz
  • Kassen und Kosten
  • Probleme mit dem Zahnarzt

207 Seiten, 19,60 Euro (+ Versandspesen)

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