Inhalt
Biopark
Unter diesem deutschen Verbandszeichen werden u. a. Fleisch, Geflügel und Milch vermarktet.
Vergabestelle
Biopark e.V.
Kriterien
Die Kennzeichnung beruht auf den Anforderungen der EU-Bio-Verordnungen, der ehemaligen Rahmenrichtlinie der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau, dem Standard der internationalen Dachorganisation des ökologischen Landbaus (IFOAM) sowie der verbandseigenen Biopark-Richtlinie. Diese schreibt strengere Anforderungen hinsichtlich Futtermittel, Pflanzenbau, Düngung und Verarbeitung vor. So ist z.B. die Verwendung von Zusatzstoffen stärker eingeschränkt. Weiters werden soziale Aspekte in den Richtlinien berücksichtigt.
Kontrolle
Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß den EU-Bio-Verordnungen einmal jährlich von einer zugelassenen, unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Darüber hinaus finden bei 10 Prozent der Betriebe unangemeldete Stichprobenkontrollen statt.
Besonderer Anspruch
Produkte aus biologischer Landwirtschaft mit über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehenden Kriterien; artgerechte Tierhaltung.
Herkunft der Rohstoffe nachvollziehbar
Teilweise; gemäß EU-Bio-Verordnungen
Externe Kontrollen durch eine Prüfanstalt
Ja