Inhalt
EU-Bio-Siegel
Vergabestelle
Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft
Kriterien
Die Produkte entsprechen den EU-Bio-Verordnungen. Alle vorverpackten Biolebensmittel müssen seit 1.Juli 2010 mit diesem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet sein (es gelten Übergangsregelungen). Weiters muss verpflichtend unmittelbar unter der Codenummer der Kontrollstelle die geografische Herkunft angegeben werden:
• „EU-Landwirtschaft“ – bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe
(mind. 98 Prozent in der EU);
• „nicht-EU-Landwirtschaft“ – bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern (nicht-EU);
• „EU-/nicht-EU-Landwirtschaft“ – bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU und in Drittländern;
• „Österreichische Landwirtschaft“ – bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe (mind. 98 Prozent in Österreich). Diese Bezeichnung ist analog auch für andere Länder möglich.
Kontrolle
Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß den EU-Bio-Verordnungen mindestens einmal jährlich von einer zugelassenen unabhängigen Kontrollstelle überprüft.
Besonderer Anspruch
Produkte aus biologischer Landwirtschaft; artgerechte Tierhaltung.
Herkunft der Rohstoffe nachvollziehbar
Teilweise; gemäß Richtlinien
Externe Kontrollen durch eine Prüfanstalt
Ja