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EU-Bio-Siegel alt
Diese Zeichen sind die bereits veralteten EU-Bio-Siegel. Obwohl veraltet, können diese Siegel noch länger auf den Verpackungen zu finden sein. Gemäß Übergangsregelungen dürfen Produkte, die vor dem 1. Juli 2010 nach der EU-Bio-Verordnung produziert, verpackt und gekennzeichnet wurden, so lange verkauft werden, bis die Vorräte aufgebraucht sind. Weiters darf Verpackungsmaterial, das den Vorschriften der EU-Bio-Verordnung genügt, bis zum 1. Juli 2012 aufgebraucht werden.
Vergabestelle
Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft
Kriterien
Die Produkte entsprechen den EU-Bio-Verordnungen.
Kontrolle
Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß den EU-Bio-Verordnungen mindestens einmal jährlich von einer zugelassenen unabhängigen Kontrollstelle überprüft.
Besonderer Anspruch
Produkte aus biologischer Landwirtschaft; artgerechte Tierhaltung.
Herkunft der Rohstoffe nachvollziehbar
Nein
Externe Kontrollen durch eine Prüfanstalt
Ja