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AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe
Das AMA-Biozeichen ist gleichzeitig ein Herkunftszeichen.
Vergabestelle
AMA (Agrarmarkt Austria GmbH)
Kriterien
Produkte mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderungen der Bio-Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex). Die Kriterien des AMA-Biozeichens sind außerdem schärfer als jene der EU-Bio-Verordnungen. Die Rohstoffe müssen zu 100 Prozent aus der im Zeichen angeführten Region stammen, ihre Herkunft muss nachvollziehbar sein. Kann ein Rohstoff nicht in dieser Region und in der entsprechenden Qualität hergestellt werden, gilt bei verarbeiteten Lebensmitteln ein zulässiger Toleranzbereich von bis zu einem Drittel. Die Be- und Verarbeitung aller Lebensmittel hat in der angegebenen Region stattzufinden.
Kontrolle
Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß den EU-Bio-Verordnungen mindestens einmal jährlich von einer zugelassenen, unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Weiters erfolgt eine Überprüfung durch die AMA und durch Eigenkontrollen der Betriebe.
Besonderer Anspruch
Produkte aus biologischer Landwirtschaft; artgerechte Tierhaltung.
Herkunft der Rohstoffe nachvollziehbar
Ja; gemäß Vergabekriterien. Weiters gemäß EU-Bio-Verordnungen.
Externe Kontrollen durch eine Prüfanstalt
Ja