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Gutscheine: FAQ - Nicht immer gut

Ein beliebtes Geschenk, manchmal ein Kompromiss – und mitunter weiß man nicht, was man da eigentlich in der Hand hat. Antworten auf Fragen, die uns zuletzt gestellt wurden.

Ich habe einen Hotel-Gutschein ­geschenkt bekommen, auf dem keine Gültigkeitsfrist vermerkt ist. Wie lange kann ich den einlösen?

Grundsätzlich gilt, dass unbefristete Gutscheine 30 Jahre ab Ausstellung gültig sind. Befristungen sind an sich möglich, aber nur unter gut begründeten Bedingungen. Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Im Fall eines Hotels wäre eine Befristung etwa zulässig, wenn durch einen geplanten Umbau das Hotel in eine andere Kategorie aufsteigt.

Mein Büchergutschein war auf 2 Jahre befristet und ist abgelaufen. Was kann ich tun?

Eine Befristung auf zwei Jahre ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Gutschein nach Ablauf nicht verlängerbar oder rückzahlbar ist. In jedem Fall sollten Sie mit dem Händler Kontakt aufnehmen, um eine Verlängerung oder sonst Rückzahlung zu erwirken.

Gelten im Ausland erworbene ­Gutscheine auch in Österreich?

Bei internationalen Ketten kann es durchaus sein, dass eine Gutschrift auch in einer österreichischen Filiale einlösbar ist. Aber letztlich zählt das, was in den Geschäftsbedingungen steht; also empfehlen wir, sich diese Möglichkeit vorsorglich bestätigen zu lassen.

Ich habe einen Gutschein für einen ­Aufenthalt in einer grenznahen ­deutschen Therme. Wie lange kann ich diesen einlösen?

Ausländische Unternehmen müssen sich nicht zwangsläufig an die ziemlich groß­zügigen österreichischen Bestimmungen halten. Während unbefristete Gutscheine von Unternehmen mit Sitz in Österreich 30 Jahre gültig sind, verlieren deutsche Gutscheine schon nach 3 Jahren ihren Wert, es sei denn, Sie haben eine anders­lautende schriftliche Bestätigung der Gültigkeit. Ein jüngst ergangenes OGH-Urteil stellt allerdings in einem konkreten Fall klar: Die Beschränkung der Gültigkeit von „Erlebnis-Gutscheinen“ der Firma Jochen Schweizer (mit Sitz in Deutschland) auf 3 Jahre ist unzulässig. Auch diese sind 30 Jahre gültig.

Kann man einen Gutschein auch ­weitergeben oder allenfalls verkaufen?

Ja, solange ein Gutschein nicht personalisiert ist, sehen wir kein Problem.

Nach dem Kauf eines Gymnastikballs bemerkte ich zu Hause, dass er deutlich von dem auf der Verpackung ange­gebenen Durchmesser abwich. Meine Reklamation wird vom Händler zwar anerkannt und er stimmt einer Rücknahme zu. Er bietet mir aber kein Bargeld an, sondern nur eine Gutschrift, weil der Ball preisreduziert war. Muss ich das akzeptieren?

Nein! Denn ganz grundsätzlich gilt: Damit ­eine Sache mängelfrei ist, muss sie bei Übergabe nicht nur die gewöhnlich voraus­ge­setzten Eigenschaften besitzen, sie muss auch den Produktbeschreibungen und Werbe­­aus­sagen entsprechen. In einem solchen Fall muss ein Gutschein nicht akzeptiert werden. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Ich habe einen Gutschein für einen Fallschirmsprung bekommen. Darf der Veranstalter eine zwischen Ausstellung und Einlösung des Gutscheins ein­getretene Preiserhöhung einfordern?

Nein. Wenn das nicht ausdrücklich geregelt wurde, gilt der Gutschein für die beschriebene Leistung, unabhängig vom aktuellen Preis.

Andreas Herrmann (Foto: U. Romstorfer/VKI) "Mein Tipp: Gutscheine besser bald einlösen, sonst verschwinden sie in irgendeiner Lade. So gibt es auch keinen Ärger, wenn das ausstellende Unternehmen in Insolvenz geht." - Dr. Andreas Herrmann, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums

Barablöse, Teilbeträge, Insolvenz, Gewährleistung, Corona, Reisen

Kann man einen Gutschein auch in Teilbeträgen einlösen?

Ja, das ist normalerweise kein Problem. Wenn es sich um elektronische "Wertkarten" handelt, verbleibt der Restbetrag auf der Karte, andernfalls stellt der Händler eine neue – eben reduzierte – Gutschrift aus. Eine Verpflichtung, den Restbetrag in bar auszuzahlen, gibt es nicht.

Ich hatte einen Gutschein in Höhe von 500 Euro für ein Modehaus geschenkt bekommen. Dann kam Corona – und das Unternehmen schlitterte in die ­Insolvenz. Daraufhin wollte ich sofort den Gutschein einlösen. Er wurde aber nicht mehr angenommen, weil ich angeblich Gläubiger bin! Wie ist die rechtliche Lage?

Ein Gutschein stellt eine Vorauszahlung des Kunden für eine noch nicht spezifizierte, in der Regel erst zu erbringende Leistung des Unternehmens dar. Ihr Gutschein ist daher rechtlich gesehen eine Forderung gegen das Unternehmen. Sie sind daher tatsächlich Gläubiger – wie sämtliche Personen, die eine Forderung gegen das betroffene Unternehmen haben. Daher darf ein in Insolvenz befindliches Unternehmen keine Gutscheine mehr einlösen, da das andere Gläubiger benachteiligen würde und somit strafrechtlich relevant wäre. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Sie haben nur noch einen Ersatzanspruch, der grundsätzlich im Konkurs angemeldet werden kann. Zu bedenken ist aber, dass sich eine Anmeldung in den meisten Fällen nicht auszahlt, da in einem Insolvenzverfahren oft nur geringe Quoten erreicht werden und eine Anmeldegebühr von 23 Euro zu zahlen ist.

Wir bekommen von unserem Dienst­geber Sodexo-Gutscheine. Unlängst wollte ich im Supermarkt bei einem Rechnungsbetrag von 4,93 Euro mit ­einem 5-Euro-Sodexo-Gutschein ­bezahlen. Die Kassiererin wollte mir aber die 7 Cent nicht rausgeben. Ich finde das sehr irritierend, dass diese Gut­scheine, die als Zahlungsmittel gelten, nicht als solches behandelt werden und dieser Supermarkt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anweist, kein Geld auf die Gutscheine rauszugeben.

Das ist aber korrekt so. Wir nehmen an, dass Ihr Arbeitgeber die Gutscheine im Zuge ­eines Verpflegungszuschusses an Sie ausgibt. Verpflegungszuschüsse können bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei gewährt werden. (Für eine Konsumation im Betrieb sind das 4,40 Euro, außerhalb 1,10 Euro ­ pro Tag.) Eine auch nur teilweise Ablöse der Gutscheine in bar würde also streng gesehen diese steuerliche Begünstigung auf­heben. Daher sind solche Gutscheine auch nicht teilweise (z.B. durch Wechselgeld) in Bargeld zu verwandeln. Dies ist auch in den entsprechenden Verträgen zwischen Sodexo und den Einzelhändlern geregelt.

Ich möchte eine vor Kurzem gekaufte Wanderjacke zurückgeben, im Gegenzug wird mir ein Gutschein angeboten. Muss ich das akzeptieren?

Das kommt darauf an: Wenn das gekaufte Produkt einen Mangel hatte (etwa undicht war), dann wäre das ein Gewährleistungsfall und Sie haben ein Recht auf Austausch, Verbesserung oder Geld zurück. Wenn Sie die Regenjacke aus anderen Gründen zurückgeben wollen, dann ist das Kulanz und ein Gutschein für Sie ohnehin die beste Lösung.

Kann man für einen Gutschein eine Barablöse verlangen?

Es gibt (juristisch gesehen) in der Praxis kaum relevante Ausnahmen, aber wenn das nicht extra vereinbart wurde (was sehr unüblich wäre): nein.

Ich habe einen Geschenkgutschein für ein Motorsportereignis, das nunmehr von Österreich nach Ungarn verlegt wurde. Ich will derzeit nicht dorthin. Was tun?

Wenn der Leistungsumfang des Gutscheins sich wesentlich ändert (und das liegt in einem solchem Fall zweifellos vor), haben Sie (bzw. der Käufer des Gutscheins) Anspruch auf Rückerstattung des Gegenwerts.

Ich hatte in einem Wiener Veranstaltungslokal für einen April-Termin 2020 Konzertkarten gekauft. Das Konzert wurde – angesichts der COVID-Situa­tion – auf 2021, der neue Termin um ein weiteres Jahr auf April 2022 verschoben und die Tickets wurden sozusagen „gutgeschrieben“. Die Karten sind schon lange bezahlt. Was, wenn ich zu diesem Termin nicht kann?

Für den Veranstaltungsbereich gibt es anlässlich der Pandemie sogar ein eigenes Gesetz. Es gilt für Veranstaltungen im Kunst-, Kultur- und Sportbereich, die aufgrund der Corona- Pandemie im Jahr 2020 oder 2021 nicht stattfinden konnten (ausgenommen jene, die vom Bund, dem Land oder einer Gemeinde durchgeführt werden). Veranstalter müssen demzufolge nicht in jedem Fall den vollen Betrag rückerstatten, sondern können in ­gewissen Fällen eine Gutscheinregelung ­nutzen. Dabei entscheidet die Höhe des ­Ticketpreises: Bis 70 Euro kann der Veranstalter einen Gutschein ausstellen, zwischen 70 und 250 Euro haben Sie das Recht auf Rück­erstattung, für Beträge über 250 Euro gilt wieder eine Kompensation als Gutschein als zulässig. Ab 01.01.2023 (für Veranstaltungen, die bis zum 30.06.2021 entfallen sind) oder 01.01.2024 (für Veranstaltungen, die nach dem 30.06.2021 entfallen sind) kann man Gutscheine, die nicht eingelöst wurden, in bar auszahlen lassen. ­Natürlich bleibt es ­Ihnen unbenommen, ­einen Ersatztermin zu akzeptieren. Bei Abos (etwa eines Fußballvereins) kann man alternativ zu einem ­Gutschein auch die Anrechnung auf ein folgendes Abo verlangen.

Ich hatte für September 2020 eine ­Andalusien-Rundreise gebucht, die aufgrund von Corona nicht statt­gefunden hat. Der Veranstalter hat uns eine Gutschrift ausgestellt, aber wie ist die rechtliche Lage, was die ­Einlösung dieser Gutschrift betrifft?

Wenn eine Pauschalreise wegen Corona abgesagt wurde, muss man keinen Gutschein akzeptieren. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlungen.

Mag. Maria Ecker - Leiterin des VKI-Beratungszentrums (Bild: A. Thörisch/VKI) "Mein Tipp:Wenn Sie Probleme mit der Einlösung von Gutscheinen haben, sind wir mit einem ersten kostenlosen Rat für Sie da: Montag bis Freitag unter (01) 588 77-0, jeweils 9 bis 13 Uhr." - Mag. Maria Ecker MA, Leiterin der VKI-Beratung

Der perfekte Gutschein

Den ebenso einfachen wie pragmatischen Tipp einer ­KONSUMENT-Leserin möchten wir Ihnen nicht vorenthalten: „Ich kenne einen Universal-Gutschein, der absolut perfekt ist. Er ist in beliebiger Höhe erhältlich, kann in absolut jedem Geschäft eingelöst werden, kennt weder ein Ablaufdatum noch sonst irgendwelche versteckte Gemeinheiten.

Man kann den Gutschein in jeder beliebigen Bank und auch am Bankomaten erwerben: Wie wäre es mit Bargeld? Auch das lässt sich mit ein wenig Fantasie schön und originell verpacken und der Beschenkte kann sich wirklich kaufen, was, wann und wo er will!“


Dieser Artikel wurde aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014-2020) gefördert.

Dieser Artikel wurde aus Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014-2020) gefördert.

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