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Aufgespießt - Konsument 05/2000

Tipps für die Ferienjobsuche

Rechtliche Informationen zum Thema Arbeit, Adressen und Öffnungszeiten von Servicestellen zu Rechtsfragen, welche Jobvermittlungen beziehungsweise Jobbörsen es österreichweit gibt, wie man sich am besten bewirbt und viele andere nützliche Tipps und Adressen sind der Broschüre „Ferien- und Nebenjobsuche“ der ARGE Jugendinfos Österreich zu entnehmen. Wer im Ausland Praxis sammeln möchte, findet in der Broschüre „Praktika/ Workcamps/Au-Pair im Ausland“ wertvolle Hinweise. Beide Broschüren können bei der Jugendinfo des Bundes, Telefon 0 800/240 266, angefordert, oder über Internet, www.jugendinfo.at , abgerufen und ausgedruckt werden.

Regierung als Preissünder

Um Preiserhöhungen im Zuge der Währungsumstellung zu verhindern, hat die alte Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung geschaffen. Die neue Bundesregierung ist nun selbst zu einem Preissünder geworden. Derzeit beträgt die Energieabgabe auf Strom 10 Groschen je kWh, was 0,7267 Euro-Cent entspricht. Im Regierungspakt wurde eine Verdoppelung vereinbart, also 1,4534 Cent. Letztlich wurde die neue Stromsteuer im Elektrizitätsabgabengesetz mit 1,5 Cent festgelegt. Das kommt einer verdeckten Aufrundung um 3,2 Prozent gleich. Die Regierung verschafft sich so ein Körberlgeld von 230 Mio. Schilling.

Schnittblumen aus fairem Handel

Schnittblumen, die bei uns verkauft werden, stammen häufig von afrikanischen oder lateinamerikanischen Blumenfarmen. Seit geraumer Zeit setzen sich Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften für die Grundrechte der Arbeiter und umweltschonende Produktion auf diesen Plantagen ein. Blumen von Farmen, in denen diese Kriterien erfüllt werden, sind bereits in deutschen und Schweizer Blumenhandlungen mit dem Siegel „Blumen aus menschen- und umweltschonender Produktion“ erhältlich. Dieses Label soll nun auch in Österreich eingeführt werden.

CE-Logo: Für Konsumenten irrelevant

Produkte mit CE-Zeichen müssten an sich genau definierten und europaweit gültigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Zweck des Zeichens: Die Überprüfung auf den Markt gebrachter Produkte soll erleichtert werden. Kontrollen von Produkt oder Herstellungsverfahren erfolgen teils unter Verantwortung der Hersteller, teils durch zugelassene Stellen; angebracht wird das CE-Zeichen immer vom Hersteller. Von Konsumentenorganisationen europaweit durchgeführte Untersuchungen beweisen, dass das CE-Logo keine Garantie für sichere Produkte ist. Noch dazu ist zu wenig bekannt, für welche Produktgruppen das CE-Zeichen bisher vorgeschrieben wurde. Erhebungen haben weiters ergeben, dass offizielle Stellen nur wenige, in manchen Bereichen gar keine Marktkontrollen durchführen.

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