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Jahr-2000-Problem - Die Risken im Haushalt

Wahre Horrorszenarien auf der einen, Beschwichtigungen auf der anderen Seite –
wir haben viele Informationen, aber wenig Klarheit. Vergleichsweise einfach ist die Situation
im Haushalt und unserem unmittelbaren Lebensumfeld.

Ursache der Sorge: Für viele Computer wird die Jahreszahl 2000 plötzlich zu „00“. Vor allem ältere Computer können dies nicht als gültiges Datum erkennen. Betroffen von diesem Phänomen sind nicht nur Computer, sondern alle Geräte, in denen datumsgesteuerte Mikrochips ihre Arbeit verrichten. Und das kann auch in Geräten, die in Ihrem Haushalt sind, der Fall sein. Selbst Dinge ohne sichtbare Datumsfunktion könnten davon betroffen sein.

Tag „X“ kommt noch einmal

Nach dem Jahrtausendwechsel taucht übrigens noch der 29. 2. 2000 als „Tag „X“ auf. Grund: Nächstes Jahr ist ein außerplanmäßiges Schaltjahr, was jedoch viele Programmierer nicht berücksichtigt haben. Soweit der Haushaltsbereich betroffen ist, können Geräte schlicht und einfach den Dienst versagen beziehungsweise in einzelnen Funktionen gestört sein. Bei einem Computer kann das bedeuten, dass er abstürzt und es zu einem Datenverlust kommt, sich nicht wieder hochfahren lässt, Fehlfunktionen aufweist oder lediglich datumsabhängige Rechnungen falsch durchführt.
Auch wenn Fachleute davon ausgehen, dass im Haushaltsbereich kaum etwas passieren kann, wird Konsumenten empfohlen, ähnlich wie Unternehmen vorzugehen: Machen Sie eine Liste aller im Haushalt befindlichen Elektrogeräte und elektrisch gesteuerter Anlagen und spielen Sie mögliche Fehlfunktionen gedanklich durch (siehe Kasten „Von gefährlich bis unangenehm“).
Besonders „verdächtig“ sind Geräte und Anlagen, bei denen folgendes möglich ist: Man kann Datum und/oder Uhrzeit eingeben und/oder sehen beziehungsweise man kann Zeitintervalle eingeben. Es ist jedenfalls sehr wahrscheinlich, dass in einem Gerät mit zeitabhängigen Funktionen – vom einfachen Radiowecker bis hin zum zeitgesteuerten Wäschetrockner – Mikroprozessoren mit Datumsfunktion verwendet werden.

Manches können Sie selbst testen

Relativ einfach ist ein Test, wenn Datum und Uhrzeit eingegeben werden können: Man stellt Datum und Uhrzeit auf den 31. 12. 1999 kurz vor Mitternacht und schaltet das Gerät ab. Nach dem simulierten „Jahrtausendwechsel“ kann man es wieder einschalten und feststellen, ob alles klaglos funktioniert. Dieser Vorgang sollte auch für den Schalttag 29. 2. 2000 wiederholt werden. Wenn Sie den Datumstest bei Ihrem Computer durchführen, sollten Sie nicht ein komplettes Back-up sämtlicher Daten vergessen. Wird das korrekte Datum auch nach dem Test angezeigt, sollten keine weiteren Probleme auftauchen. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob die Datumsfunktion überhaupt nötig ist. Im herkömmlichen Haushalt wird der PC kaum Probleme verursachen, sagen zumindest die Fachleute. Wer es allerdings genau wissen will, der kann sich Testprogramme sowie diverse Helferleins in Form von Upgrade- beziehungsweise Update-Programmen besorgen, echte PC- Freaks wissen darüber ohnehin Bescheid. Für den Fall, dass Sie tatsächlich eine „alte Kiste“ haben, sollten Sie unbedingt abklären, ob der Aufwand einer Nachrüstung lohnt.
Ein besonderes Problem könnten hingegen elektronisch hochgezüchtete Autos darstellen. Wenn sie „nur” nicht mehr anspringen, gefährden sie im Normalfall wenigstens keine Menschenleben, es sei denn, es handelt sich um ein Rettungsfahrzeug. Gefährlicher wäre es, wenn es zu Fehlfunktionen kommt, die das Fahrverhalten beeinflussen oder etwa zu einem Motorschaden führen können.

Kryptische Aussagen der Hersteller

Wenn man selbst nicht eruieren kann, wie es denn um die Jahr-2000-Fähigkeit eines Produktes steht, sollten Sie den Importeur oder Hersteller in die Pflicht nehmen und nachfragen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es nicht leicht ist, verbindliche Erklärungen zu bekommen. Manche Firmen gehen schlicht auf Tauchstation, andere antworten in juristischen Floskeln, die dem Einzelnen nicht sehr hilfreich sind. Bei unseren Recherchen haben wir festgestellt, dass allerdings mehr und mehr Unternehmen im Internet auflisten, was Jahr-2000-fähig ist und was nicht. Allerdings auch fast immer mit einem juristischen Hintertürchen versehen. Wenig Sinn macht es nach unseren Erfahrungen, im Handel Erkundungen einzuholen.
Apropos fragen: Auch Ihre Hausverwaltung sollten Sie nicht vergessen. Sie sollte sich um Haus- und Gebäudetechnik, zum Beispiel Lift, Toranlage, Gangbeleuchtung, gemeinsame Heizungsanlagen usw. kümmern.
Wer wissen möchte, ob sein Telefon Jahr-2000-fähig ist, erhält darüber unter der Jahr-2000-Info-Line der Telekom 0 800 100 801 Auskunft. Allerdings nur, wenn das Telefon beziehungsweise die Telefonanlage von der Telekom gemietet oder gekauft wurde.

Reparatur, Neukauf, Kulanz

Wenn nun ein Hersteller oder Importeur zugibt, dass ein Produkt nicht Jahr-2000-fähig ist, muss herausgefunden werden, ob eine Reparatur grundsätzlich möglich, überhaupt notwendig und letztlich wirtschaftlich ist.
Wenn allerdings ein Gerät, eine Anlage oder ein Auto jüngeren Datums nicht Jahr-2000-fähig ist, sollte man sich in jedem Fall zwecks Kulanzlösung an den Hersteller wenden. Denn es ist keineswegs einzusehen, warum bei einem ein bis drei Jahre alten Gerät die Jahr-2000-Unfähigkeit so einfach hingenommen werden sollte. Gibt es also eine kostenlose oder zumindest kostengünstige Reparatur mittels Upgrade- und Update-Programmen? Wenn dies nicht der Fall ist, sollte mit dem Hersteller beziehungsweise Importeur dahingehend eine Kulanzlösung ausgehandelt werden, dass es beim Neukauf eines Gerätes entsprechende Vergünstigungen gibt. Theoretisch könnte auch ein Schadenersatzanspruch gegen den Händler bestehen, vorausgesetzt, ihm wäre ein Verschulden nachzuweisen (was in einem Verfahren vermutlich nicht leicht sein wird).

Absichern bei Neukauf

Was Neuanschaffungen betrifft, so ist es ratsam, eine verbindliche schriftliche Garantieerklärung und eine Haftungsübernahme im Zusammenhang mit der Jahr-2000-Fähigkeit zu verlangen. Wird diese nicht gegeben, sollte man vom Kauf Abstand nehmen. Die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation haben für diesen Zweck sogar ein eigenes Formular entworfen, das auch den Passus enthält, dass Ansprüche aus der Garantieerklärung nicht vor Ablauf des Jahres 2000 verjähren. Dabei können Sie in der Praxis aber auch auf Schwierigkeiten stoßen, wie das Beispiel eines „Konsument“-Lesers zeigt, der in einem Wr. Neustädter Elektrogeschäft ein Siemens-Schnurlostelefon kaufte und sich die Jahr-2000-Fähigkeit mittels des Formulars bestätigen lassen wollte. Der Händler meinte lapidar, er könne das nicht und verwies ihn an Siemens. Auch dort wurde die Unterschrift verweigert, stattdessen erhielt unser Leser eine englischsprachige Erklärung, die ihm unverständlich war. Siemens teilte darin zwar mit, dass die im Anhang des Briefes aufgelisteten Telefone Jahr-2000-fähig sind, stellte aber gleichzeitig in gefinkeltem Juristenenglisch fest, dass Fehler – vor allem in Software-Programmen – unter allen Umständen nicht ausgeschlossen werden können. Und abschließend hieß es sinngemäß, dass die Aussagen auf dem gegenwärtigen Wissensstand beruhten...

Die rechtlichen Aspekte

In jedem Fall gilt das Recht auf Gewährleistung – allerdings nur ein halbes Jahr ab Übergabe des Produktes. Dabei handelt es sich um das – im Gegensatz zur Garantie – gesetzlich verbuchte Recht, dass das verkaufte Produkt die verkehrsüblichen beziehungsweise zugesicherten Eigenschaften aufweist. Wenn derzeit auch das Jahr-2000-Problem noch keine Rolle spielt, so ist davon auszugehen, dass ein Produkt während der gesamten erwarteten durchschnittlichen Lebensdauer einsatzfähig sein muss. Ist nun ein Produkt nicht Jahr-2000-fähig, so ist das als Mangel anzusehen. Und das bedeutet Verbesserung (zum Beispiel durch Austausch des Gerätes), Preisminderung (was bei Nichtfunktionieren des Gerätes wohl keinen Vorteil bringt) oder Wandlung (Auflösung des Vertrages, wobei der Konsument Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat und natürlich die Ware zurückgeben muss). Möglicherweise könnte ein Kaufvertrag bezüglich eines nicht Jahr-2000-fähigen Produktes zudem wegen Irreführung (§ 871 ABGB) angefochten werden, wenn die entsprechenden Hinweise vor dem Kauf unterblieben sind. Eine sichere Bank wäre ein solches Verfahren allerdings nicht.

Mit Bargeld ins neue Jahr

Auch was den Zahlungsverkehr betrifft, so hängt fast alles vom Datum ab – egal, ob es um Kontostände, Zinsen oder Überweisungen geht. Und auch Kredit- und Bankomatkarten können Probleme verursachen. In letzterem Fall ist die Lösung relativ einfach: Sorgen Sie dafür, dass ein „Notvorrat“ an Bargeld vorhanden ist und tätigen Sie die erste Geldbehebung mittels Bankomatkarte im Jahr 2000 erst während der Banköffnungszeiten. Füllen Sie aber ihren Bargeldvorrat beim Bankomat nicht erst am 31. 12. 1999 auf, denn das werden andere auch versuchen, und so ist es leicht möglich, dass kein Geld mehr vorrätig sein wird. Im Jahr 2000 sollten Sie grundsätzlich auf alle finanziellen Transaktionen ein besonders wachsames Auge werfen und Belege penibel aufheben.

Noch ein paar Tips für die Praxis

Heizung. Wenn es nicht sicher ist, ob eine zeitgesteuerte Heizung funktionieren wird, sollte man überprüfen, ob sie auch manuell in Betrieb genommen werden kann.

Aus- und Anstecken. Wenn Geräte im Jahr 2000 funktionslos sind, kann sie möglicherweise das einfache Aus- und Anstecken wieder in Bewegung setzen.

Reset-Knopf. Auch der Druck eines eventuellen Reset-Knopfes, der beispielsweise bei Kombithermen zu finden ist, kann Geräte wiederbeleben.

Keine Stromunterbrechung. Bei komplizierten Anlagen (beispielsweise Computer, Heizungssteuerungen) sollte man allerdings eine Stromunterbrechung unterlassen (beziehungsweise zuvor die Gebrauchsanleitung lesen).

Von gefährlich bis unangenehm

Eine Risikoabschätzung für Geräte, Anlagen, Funktionen in Ihrem unmittelbaren Bereich.

Fehlfunktionen können Menschenleben gefährden:
Telefon, Auto.

Fehlfunktionen können Sachschäden verursachen oder besonders unangenehm sein:
Anrufbeantworter, Alarmanlage, Heizungsanlage, Radio, Kredit- und Bankomatkarten.

Fehlfunktionen können unangenehm sein:
E-Herd, Backofen, Mikrowelle, Fax, PC, Computerprogramme, TV-Gerät, Videorecorder, Stereoanlage, Radiowecker, Kaffeemaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschrank.

Fehlfunktionen können vorerst hingenommen werden:
Staubsauger, Rasierapparat, Fotoapparat, Camcorder, Spielzeug.

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