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Dürfen Laserpointer an Volksschulkinder verkauft werden?
Leider ja. Laserpointer der Klassen 1 und 2 sind in Österreich frei verkäuflich. Wir meinen, dass Laserpointer grundsätzlich nicht in Kinderhand gehören. Zwar besteht keine direkte Gefahr, dass die Augen geschädigt werden. Wenn aber jemand durch das Herumblinken geblendet wird, kann ein Unfall passieren, zum Beispiel im Straßenverkehr oder wenn man auf einer Leiter steht. Der Verkauf von Laserpointern der Klassen 3 und 4 ist hier zu Lande seit letztem Jahr verboten.