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Probleme mit Haustieren - Terrasse als Katzenklo

In meine Wohnung kommen öfter Katzen anderer Mieter und benützen meine Terrasse als Katzenklo. Die Hausverwaltung schreitet nicht ein. Muss ich mir das wirklich gefallen lassen?
Nein. Auch wenn das Halten von Haustieren in Ihrem Wohnhaus gestattet ist, darf die Hausinhabung gemäß § 1096 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) Dritten keine Rechte einräumen, die Sie in Ihren Mietrechten stören. Sie muss also dafür sorgen, dass Sie Ihre Wohnung unbeeinträchtigt benützen können. So könnte etwa von Ihren Mitmietern verlangt werden, dass die Katzen nur in der Wohnung gehalten werden dürfen, sodass sie nicht mehr hinaus können. Denkbar wären auch bauliche Maßnahmen, die den Tieren das Betreten Ihrer Terrasse unmöglich machen. Deren Kosten wären von der Hausinhabung zu tragen. Die Hausinhabung könnte auch dafür Sorge tragen, dass ein störender Mieter auf seine Kosten entsprechende Maßnahmen setzt. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte könnten Sie eine Klage einbringen. Sie könnten auch eine Mietzinsminderung vornehmen. Da die Wohnung nicht unbrauchbar ist, kann diese nicht sehr hoch ausfallen. Dennoch ist dies oft ein Mittel, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen.

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