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Hochzeit: Wir heiraten - Was sind eheliche Pflichten?

Welchen Namen kann man annehmen? Wie ist das mit der Mitgift? Die Zeit der Vorbereitungen, Hochzeitsbräuche, die Planung der Feierlichkeiten, das Budget, Behördenwege, Verträge umschreiben, die Vorsorge für den Partner oder Versicherungen für die neue Lebenssituation: Viele rechtliche und praktische Fragen stellen sich.

Mit der Hochzeit ändern sich viele Dinge (Foto: SunKids/Shutterstock)

Was bedeutet Verlobung?
Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen von zwei Menschen, einander zu heiraten. Rein rechtlich sind die Verlobten dadurch jedoch nicht gebunden. Löst jedoch ein Verlobter einseitig die Verlobung, so können dem ­anderen Verlobten möglicherweise Ersatz­ansprüche für einen entstandenen Schaden zustehen (etwa Rückgabe von Verlobungsgeschenken, Kosten für Hochzeitvorbereitungen u.Ä.)

Was sind eheliche Pflichten?
Nach dem Gesetz zählen dazu gemeinsames Wohnen (mit einigen Ausnahmen), Treue, „anständiger“ Umgang, Beistand, Haushaltsführung, Kindesobsorge und Unterhalt. Was das in der Praxis bedeutet, erfahren Sie in unserem Buch.

Braucht es einen Ehevertrag?
Nur in besonderen Fällen, etwa zur Vermeidung von Streitigkeiten im Scheidungsfall, wenn die vorehelichen Vermögensverhältnisse unterschiedlich sind oder bei Unternehmen. Grundsätzlich können in einem Ehevertrag nur finanzielle Aspekte geregelt werden.

Wie ist das mit der Mitgift?
Dabei handelt es sich um keine Tradition, sondern um eine gesetzliche Regelung. Mit dieser Unterstützung soll sichergestellt werden, dass sich das Brautpaar einen guten Start in die gemeinsame Ehe leisten kann. Nicht nur der Braut, sondern auch dem Bräutigam steht eine Mitgift von den eigenen Eltern zu. Die Höhe der Mitgift ist abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen von Braut bzw. Bräutigam. Hat diese(r) bereits von sich aus ein entsprechendes Einkommen/ Vermögen, so verringert sich bzw. erlischt der Anspruch auf Mitgift gegenüber den Eltern. Der Anspruch auf Mitgift kann auch verwirkt werden, das gilt zum Beispiel bei heimlicher Heirat ohne Wissen der Eltern.

Welche Namen kann man annehmen?
Nach dem österreichischen Namensrecht sind gemeinsamer Familienname, Doppelnamen und getrennte Namen möglich. Die Namenswahl hat Folgen für gemeinsame Kinder. Wir erklären im Buch die zahlreichen Sonderfälle.

Was ändert sich im gemein­samen Haushalt?
Vor allem die finanzielle ­Situation. Neue Ausgaben kommen hinzu, die Zusammenlegung von zwei Haushalten bietet aber auch Einsparungspotenziale. Dazu braucht es Planung. Das KONSUMENT-­Hochzeitsbuch gibt dazu viele Anregungen und konkrete Anleitungen.

Kuriose Rekorde

  • Lang: Am längsten verheiratet war das Ehepaar Zelmyra und Herbert Fisher aus dem US-Bundesstaat North Carolina. Als Herbert Fisher 2011 verstarb, waren sie 86 Jahre und 290 Tage verheiratet.
  • Oft: Am häufigsten verheiratet war der Kalifornier Glynn Wolfe. Insgesamt 31 Mal war er verheiratet, mit 29 unterschiedlichen Frauen. Glynn Wolfe hatte zirka 40 Kinder. Keines kam zum Begräbnis.
  • Teuer: Die teuerste Hochzeit hat im Jahr 1981 in Abu Dhabi stattgefunden. Für die Vermählung des Kronprinzen wurde unter anderem ein eigenes Stadion gebaut. Die Hochzeit soll damals 100 Millionen Dollar gekostet haben.
  • Kurz: Von der vielleicht kürzesten Ehe wird aus Kuwait berichtet. Nachdem die Braut direkt nach der Eheschließung stolperte und ihr der neue Ehemann beim Auf­stehen nicht behilflich war, ließ sie sich sofort wieder scheiden. Diese Kurzehe währte ganze 180 Sekunden.
  • Alt: Das älteste Scheidungspaar waren die Briten Bertie und Jessie Wood. Nach 36-jähriger Ehe ließen sie sich 2009 im Alter von 98 Jahren scheiden.

Quellen: „D.A.S. eKonsulent – Lesen, was Recht ist“, Guinessbuch der Rekorde

Buchtipp: Wir heiraten

Buch: Wir heiraten!
Bild: VKI

Wir heiraten – die Zeit der Vorbereitungen, Hochzeitsbräuche, die Planung der Feierlichkeiten, das Budget, Behördenwege, Verträge umschreiben, die Vorsorge für den Partner oder Versicherungen für die neue Lebenssituation: Viele rechtliche und praktische Fragen stellen sich. Das Buch ist ein ideales Geschenk für Brautleute und alle, die an der Organisation einer Hochzeit mitwirken.

Broschiert, 128 Seiten, 19,90 Euro, ISBN 978-3-99013-098-8
Leseprobe im Shop: https://konsument.at/wirheiraten

Über den Autor Manfred Lappe

Manfred Lappe

Dipl.-Kfm. Manfred Lappe

Autor zahlreicher im KONSUMENT-Verlag erschienener Titel zu den Themen­ Geldanlage, Pensionsvorsorge, Steuern und Kredit, in denen in verständlicher Sprache (nicht nur) Basiswissen vermittelt wird.

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