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Infrarot: Orthopulse-Gerät - Verkürzte Zeit mit Zahnspange?

Beschleunigt das Orthopulse-Gerät die kieferorthopädische Korrektur von Zahnfehlstellungen?

Wir sagen: Ob sich die Behandlungsdauer nach einer kieferorthopädischen Korrektur mithilfe des Orthopulse-Gerätes verkürzt, bleibt offen. Studien, die dies angeblich belegen, weisen methodische Schwächen auf und sind wenig glaubwürdig. Auch mögliche Nebenwirkungen sind bisher nicht ausreichend untersucht worden.
 

KONSUMENT Faktencheck-Medizin: Beweislage unzureichend

 

Wenn die Zähne schief oder zu eng stehen, sich Lücken im Gebiss finden oder die Zähne nicht aufeinanderpassen, empfehlen Zahnärzte in vielen Fällen eine kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange. Die Behandlung erstreckt sich meist über mehrere Jahre und umfasst die aktive Verschiebung der Zähne sowie eine anschließende Stabilisierungsphase. Die genaue Behandlungsdauer ist individuell sehr verschieden.

Festsitzende Zahnspangen ab dem 12. Lebensjahr

In Österreich erhalten Kinder und Jugendliche in der Regel ab dem 12. Lebensjahr eine fest sitzende Zahnspange. Allerdings kann in manchen Fällen auch schon vorher eine Behandlung mit einer herausnehmbaren Spange nötig sein, außerdem ist eine Zahnkorrektur auch noch im Erwachsenenalter möglich. Nach Schätzungen sind in Österreich bei etwa 40 Prozent aller Kinder und Jugendlichen kieferorthopädische Behandlungen notwendig. Das Gerät „Orthopulse“ wird damit beworben, dass es die Behandlungsdauer mit einer Zahnspange bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verkürzen soll – laut Werbung dauert die Therapie dann nur noch halb so lange.

Schiene sendet Infrarotstrahlen aus

Bei Orthopulse handelt es sich um eine Schiene, die der Patient in den Mund nimmt und die über LEDs Infrarotstrahlen aussendet. Die Strahlung soll das Zahnfleisch stimulieren und so dafür sorgen, dass die Zähne sich durch die Zahnspange besser bewegen lassen. Dadurch soll sich die Behandlungsdauer deutlich verkürzen. Orthopulse ist in der EU und in einigen anderen Ländern als Medizinprodukt zugelassen. Die Kosten in Höhe von mehr als 1.000 Euro muss der Patient selbst tragen.

Wenige Studien an Menschen mit Zahnspange

Die Broschüre des Herstellers suggeriert, dass die Wirksamkeit des Gerätes für die Anwendung am Menschen hervorragend untersucht sei. Der größte Teil der zitierten Untersuchungen besteht jedoch aus physikalischen Erklärungen zur Infrarotstrahlung und zu Versuchen an Zellkulturen oder Labortieren. Es gibt nur einige wenige Studien, die tatsächlich an Menschen mit Zahnspange durchgeführt wurden – das bestätigte auch unsere ausgedehnte Literaturrecherche. Von den sechs Studien, die der Hersteller in seiner Werbebroschüre anführt, sind bisher nur drei veröffentlicht worden; alle drei sind nicht überzeugend. Zu den drei anderen Arbeiten gab der Hersteller auf Nachfrage an, dass zwei zur Publikation eingereicht seien. Für die dritte scheint noch nicht einmal ein fertiges Manuskript zu existieren. Auf Nachfrage lehnte der Hersteller es ab, uns vor der Veröffentlichung Einblick in die Daten zu geben. Uns standen für die Bewertung deshalb nur die wenig aussagekräftigen Zusammenfassungen in der Broschüre zur Verfügung.

 

Stimmt das, was die berichten?

Beinahe täglich berichten Medien von Behandlungsmethoden, diagnostischen Tests und Studien. Wie aber steht es mit den Fakten hinter diesen Meldungen? Können wir glauben, was wir lesen? In unserer Rubrik "Fakten-Check Medizin" finden Sie Informationen, ob es für Medienberichte zu medizinischen Themen echte wissenschaftliche Beweise gibt. "Faktencheck Medizin" ist eine Kooperation von KONSUMENT mit Cochrane-Österreich. Cochrane-Österreich ist werbefrei, unabhängig und wird durch die Bundesgesundheitsagentur gefördert.

Lesen Sie mehr zum Thema Infrarot bei Zahnspangen aufMedizin Transparent: Infrarot bei Zahnspange

 

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