Trotz diverser Urteile besitzt diese Versicherung die Frechheit, weiterhin eine unverschämte Erlagscheingebühr von EUR 2,50 zu verrechnen, wenn man sie nicht mittels Abbucher ans Konto lässt!
Seit mir vor einigen Jahren eine Versicherung durch einen "Eingabefehler", bei dem die 10-fache Jahresprämie meiner Kfz-Haftpflichtversicherung durch ein "verrutschtes" Komma vom Konto abgebucht wurde, das Konto fast leergeräumt hat, bucht mir keine Versicherung mehr etwas selber von meinem Konto ab!!
Die Oberfrechheit damals war, dass nach meiner Beschwerde zwei Wochen darauf noch einmal versucht wurde, den gleichen um das 10-fache überhöhten Betrag vom Konto abzubuchen, anstatt die Summe zurückzubuchen! Da das mangels Deckung nicht mehr funktionierte, wurde ein Mahnverfahren und über die BH ein Kennzeichenentzugsverfahren wegen Nichtbezahlung der Haftpflicht eingeleitet, obwohl sie ja schon den 10-fachen Betrag abgebucht hatten!!
Ich finde es einfach nur frech und unverschämt, trotz diverser Urteile noch die Erlagscheingebühr auf 2,50 Euro zu erhöhen! Ich werde diese Versicherung noch heuer kündigen!
Wörtlich im Schreiben:
" Für den Aufwand, der mit der Zusendung vorausgefüllter Zahlscheine verbunden ist, verrechnen wir eine Gebühr von derzeit EUR 2,50 pro Zahlschein. Diese Gebühr entfällt, wenn Sie die Prämie mittels Einziehungsermächtigung von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen .... blablabla....."
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