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Autokindersitze - Gut geschützt

, aktualisiert am

Die meisten Kindersitze schützen ihre Insassen bei Unfällen. Ausfälle gab es in unserem Test dagegen wegen überhöhter Schadstoffbelastung. - Diesen Test gibt es nur online (kein Abdruck in Heft 11/2015).

Folgende Autokindersitze sind im Test:

  • Britax Römer King II LS
  • Britax Römer Kid II
  • Britax Römer Kidfix SL
  • Concord Reverso
  • Cosatto Hold
  • Cosatto Hold mit Basis
  • Cosatto Hold mit Isofix-Basis
  • Cybex Aton 4 mit Aton Base 2-fix
  • Cybex Aton 4 mit Aton Base 2
  • Cybex Aton 4
  • Graco SnugFix mit SnugFix Isofix-Basis
  • Graco SnugFix
  • Joie Trillo Shield
  • Joie i-Anchor mit i-AnchorFix Basis
  • Kiddy Smartfix
  • Maxi-Cosi Tobi
  • Maxi-Cosi Pebble Plus mit 2wayfix Basis
  • Maxi-Cosi Pebble Plus
  • Peg Pérego Viaggio1 Duo-Fix K TT Isofix
  • Recaro Young Sport Hero
  • Simple Parenting Doona+ mit Isofix-Basis
  • Simple Parenting Doona+

In der Testtabelle finden Sie Angaben zu: ECE-Normgruppe, Gewicht, Sitzrichtung, Anschnallen des Kindes, Ruheposition, Sitzbefestigung mit Gurt oder Isofix, Stützfuß, Top Tether, Sicherheit bei Front-, Seitenaufprall, Sitzkonstruktion, Schutz vor Fehlbedienung, Einbau, Anschnallen, Größenanpassung, Bedienungsanleitung, Reinigung/Verarbeitung, Platz und Komfort für das Kind, Platzbedarf im Fahrzeug, Sitzposition, Schadstoffe: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Weichmacher (Phthalate), Flammschutzmittel, phenolische Verbindungen, Formaldehyd. - Hier unser Testbericht:


Kaum Mängel bei Unfallsicherheit

In puncto Unfallsicherheit können Eltern aufatmen. Das schlechteste Urteil im aktuellen Test beim Frontalaufprall war ein „Durchschnittlich“. Damit übertreffen sie die gesetzlichen Vorschriften deutlich. Auch beim Seitenaufprall wurde nur ein Sitz unter einem „Durchschnittlich“ bewertet. Und Seitenaufpralltests sind bei der gängigen Norm ECE R44/04 gar nicht vorgesehen. Erst die neue Norm ECE R129 sieht einen solchen vor.

Die sogenannten i-Size-Sitze sind derzeit noch ein Minderheitenprogramm, werden aber auf längere Sicht die klassischen Sitze ablösen. Alle Sitze – ob alte oder neue Norm – halten jedenfalls den Kräften in der Unfallsimulation weitgehend stand. Sitze, die bei einem Sicherheitskriterium durchschnittlich (oder schlechter) abschnitten, wurden dennoch im Endurteil graduell abgewertet.

PAK-belastet daher ...

Generell nicht ins Testurteil ging die Schadstoffbelastung ein – weil man davon ausgehen kann, dass es dabei wenig zu beanstanden gibt. Dennoch wurde man bei der Überprüfung gleich mehrmals fündig. Dies betrifft vor allem die Modelle von Cybex und Cosatto in der Gruppe 0+ (bis 13 kg). Die Bezüge enthielten jeweils größere Mengen an Naphthalin und Spuren von Phenanthren (beide gehören zu den Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK).

... "nicht zufriedenstellend"

Da ersteres im Verdacht steht, krebserregend zu sein, wurden die Sitze im Testurteil auf "nicht zufriedenstellend" abgewertet. Trotz der Gewichtung Null für Schadstoffe hat also kein stärker belasteter Sitz eine Chance, in der Endabrechnung gut abzuschneiden.

Mit oder ohne Isofix

Mit oder ohne Isofix

Warum sind manche Modelle gleich zweimal oder gar dreimal in der Tabelle vertreten? Sitze mit Isofix-Basis werden sowohl ohne diese Basis als auch mit ihr getestet. Bei den Modellen Cybex Aton 4 und Cosatto Hold gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, sie mit einer Basis für die Montage mit dem Fahrzeuggurt zu verwenden – sie sind somit dreimal getestet worden. Übrigens liegen die Testergebnisse der Sitze mit oder ohne Basis knapp beisammen, bzw. sind überhaupt ident. Nur beim Testsieger der Gruppe 0+ Graco SnugFix gibt es einen erkennbaren Unterschied: Mit Isofix-Basis erreicht der Sitz acht Punkte mehr in der Endabrechnung (71 gegenüber 63 Punkten).

Neue Norm ECE R129

Die neue Norm ECE R129 (i-Size) soll langfristig die RCE R44/04 ablösen. Derzeit gibt es nur Sitze für Kinder bis etwa 4 Jahre, für größere muss die Norm erst verabschiedet werden, was im Jahr 2016 der Fall sein soll. Bis es dafür Angebote auf dem Markt gibt, wird also noch einige Zeit dauern. Bis dahin gelten die beiden Normen parallel. Kindersitzhersteller können ihre neuen Produkte auch weiterhin nach ECE R44/04 zulassen.

Normen: Unterschied ECE R129 und ECE R44/04

Unsere Tests umfassen Produkte, die nach den Prüfnormen ECE R129 („i-Size“) und ECE R44 zugelassen sind. Momentan gelten beide Normen parallel. „i-Size“ soll aber auf lange Sicht die ECE R44-Norm ersetzen.

Die wesentlichen Unterschiede von i-Size zur alten Norm:

  • Körpergröße: Die Sitze werden nicht mehr in fest definierte Gewichtsklassen eingeteilt, sondern es ist für jeden Sitz die geeignete Körpergröße anzugeben. Der Hersteller ist nicht an Klassen gebunden, sondern kann die Körpergröße frei wählen.
  • Seitenaufprall: Die Produkte müssen einen Seitenaufpralltest bestehen.
  • Babys: Kinder müssen bis 15 Monate gegen die Fahrtrichtung transportiert werden.
  • i-Size-Kindersitze können auf allen Fahrzeugsitzplätzen montiert werden, die eine i-Size-Kennzeichnung tragen („i-size-ready“) – derzeit trifft das nur auf wenige neue Fahrzeugmodelle zu. Darüber hinaus ist eine Montage auch in Fahrzeugen möglich, die der Hersteller in einer Typenliste freigegeben hat.
  • Alte Norm: Für Eltern, die bereits einen Kindersitz nach ECE R44/04 besitzen, ändert sich nichts. Ein Verwendungsverbot für solche Sitze ist derzeit nicht geplant.

Testtabelle: Autokindersitze 11/2015

Testtabelle: Autokindersitze 7/2015

Zusammenfassung

  • Beide Normen sicher: Eltern können zwischen ECE R44/04 und ECE R129 frei wählen. Alle Modelle, die im Test gut abgeschnitten haben, können jedenfalls ohne Einschränkung empfohlen werden.
  • Im Auto ausprobieren: Zum Kauf sowohl das eigene Fahrzeug als auch das Kind mitnehmen, um die Modelle vor dem Kauf ausprobieren zu können.
  • Vertraut machen: Fehlbedienung ist bei Kindersitzen leider keine Seltenheit. Daher unbedingt mit der Handhabung des neuen Sitzes vertraut machen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Sitz stabil im Fahrzeug steht, dass Gurte geradlinig verlaufen und straff gezogen werden. Dickere Jacken unter dem Beckengurt herausziehen, damit der Gurt möglichst nahe am Körper anliegt.

Testkriterien 2015-2019

Im Rahmen einer internationalen Kooperation mit Autofahrerclubs und Verbraucherorganisationen werden regelmäßig Autokindersitze getestet.

Ziel der jährlichen Untersuchung ist, das Angebot an Kindersitzen möglichst umfassend darzustellen. Die Vielzahl an Modellen erfordert eine Vorauswahl, die – entsprechend Marktbedeutung und Innovation – in Abstimmung mit den Testpartnern erfolgt. Die Testmuster werden anonym im Einzel- oder Versandhandel eingekauft.

Seit 2015 gelten in Teilbereichen strengere Kriterien, insbesondere die Crashtests haben sich verschärft. Die Ergebnisse sind daher nur bedingt mit früheren Tests vergleichbar.

SICHERHEIT (50 %)
Die dynamischen Prüfungen sind angelehnt an die EU-Verordnungen ECE R44 und R129. Bewertet werden u.a. die Vorverlagerung und die Belastung des Kopfes sowie die Belastung der Brust und das Bauchverletzungsrisiko.

Bietet ein Kindersitz unterschiedliche Befestigungsarten – beispielsweise Isofix oder Dreipunktgurt, vorwärts- oder rückwärtsgerichtet, mit oder ohne Basis, Rückenlehne mit Ruheposition –, wird eine entsprechende Anzahl von Crashtests für alle Varianten durchgeführt. Das gilt auch für unterschiedlich große Dummys zum Beispiel bei mitwachsenden Kindersitzen.

  • Frontaufprall: Ein Prüfschlitten mit aufgebauter VW Golf VII Karosserie (5-Türer) wird in Anlehnung an die Testvorgaben von Euro NCAP auf 64 km/h beschleunigt. Der simulierte Aufprall gegen ein Hindernis wird mit Hochgeschwindigkeitskameras dokumentiert.
  • Seitenaufprall: Eine quer auf dem Prüfschlitten montierte Testbank prallt bei 27 km/h gegen eine fest stehende Tür. Abweichung zu ECE R129: Die Tür ist nur mit 20 Millimetern Styrodur verkleidet und der Aufprallwinkel beträgt 80 Grad statt 90 Grad.
  • Sicherheit der Sitzkonstruktion: Drei Experten beurteilen den Gurtverlauf, die Kopfabstützung und die Standsicherheit des Kindersitzes auf dem Fahrzeugsitz (Rückbank).

HANDHABUNG (40 %)
Das Urteil Handhabung beinhaltet folgende Einzelprüfungen:

  • Schutz vor Fehlbedienung: Drei Experten und zehn Testpersonen prüfen die Sitze im Praxistest. Falsch montierte Systeme stellen den Unfallschutz infrage. Die Experten bewerten das konzeptionelle Fehlbedienungsrisiko – auch mit Blick darauf, dass die Kindersitze manchmal von Personen bedient werden, die mit dem System nicht vertraut sind.
  • Einbauen, Anschnallen, Sitzumbau und Größenanpassung: Beurteilung durch drei Experten. Für die Bewertung des Sitzeinbaus kommen aktuelle Fahrzeugmodelle (Ford C-Max, Opel Adam, VW Golf VII) zum Einsatz.
  • Bedienungsanleitung: Ein Experte beurteilt die Anleitung nach einer umfangreichen Checkliste.
  • Reinigung und Verarbeitung: Drei Experten beurteilen das Abnehmen und die Waschbarkeit des Bezugs sowie die Verarbeitung des Sitzes.

ERGONOMIE (10 %)
Drei Experten beurteilen mit Kindern und Dummys in Prüffahrzeugen (Ford C-Max, Opel Adam, VW Golf VII) an verschiedenen Plätzen unter anderem den Platzbedarf im Fahrzeug, die Beinauflage, Polsterung und Sichtverhältnisse für das Kind und die Sitzposition (Winkel der Sitzlehne und Platzangebot für die Beine).

SCHADSTOFFE (0 %)
Getestet werden Materialien im direkten Kontaktbereich des Kindes (Sitzbezüge und Gurtpolster) u.a. auf: PAK angelehnt an die Spezifikation AfPS GS 2014:01 PAK des Ausschusses für Produktsicherheit, Phthalate (Weichmacher) angelehnt an die Richtlinien 2005/84/EG und 76/769/EWG, Organophosphor-Flammschutzmittel angelehnt an den Ökotex-Standard 100 und die Richtlinie 2014/79/EU, phenolische Verbindungen angelehnt an den Ökotex-Standard 100 sowie Formaldehyd angelehnt an die EN ISO 14184-1 und die EN 71-9.

BEWERTUNG
Deckt ein Kindersitz mehrere Gewichtsklassen, Körpergrößen oder Einbauarten ab, so werden diese getrennt getestet. Das Testergebnis wird aus den schlechtesten Einzelergebnissen errechnet („Mindestschutzpotenzial“). Ein Sitz, der für mehrere Gewichtsklassen, Körpergrößen oder Einbauarten ausgelegt ist, muss dem größer werdenden Kind während der gesamten Gebrauchszeit maximale Sicherheit bieten.

ABWERTUNGEN
Abwertungen sorgen dafür, dass sich gravierende Mängel auch deutlich auf das Testurteil auswirken. Wichtig sind Abwertungen immer dann, wenn die rein rechnerische Bewertung den Mangel nicht deutlich macht. Bei Autokindersitzen werden auch gleitende Abwertungen eingesetzt. Diese wirken ab einer Notengrenze gleitend auf das übergeordnete Urteil: Je schlechter das auslösende Ergebnis, umso stärker wirkt die jeweilige Abwertung. Abwertungen sind mit einer Fußnote gekennzeichnet.

Folgende Abwertungen werden angewendet:

  • Testurteil: Sind die Sicherheit, die Handhabung oder die Schadstoffe „nicht zufriedenstellend“, kann das Testurteil nicht besser sein. Sind die Sicherheit oder die Handhabung schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Testurteils. Ist die Note für Schadstoffe schlechter als „durchschnittlich“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Testurteils.
  • Sicherheit: Sind der Front- oder Seitenaufprall „nicht zufriedenstellend“, kann das Urteil Sicherheit nicht besser sein. Sind die Noten für Front- oder Seitenaufprall oder Sicherheit der Sitzkonstruktion schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Urteils Sicherheit.
  • Handhabung: Sind der Schutz vor Fehlbedienung, das Einbauen des Sitzes oder das Anschnallen des Kindes „nicht zufriedenstellend“, kann die Handhabung nicht besser sein. Sind die Noten für Schutz vor Fehlbedienung, Einbauen oder Anschnallen schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Urteils Handhabung.
  • Schadstoffe: Das Urteil für Schadstoffe kann nicht besser sein als die schlechteste Note für PAK, Phthalate (Weichmacher), Organophosphor-Flammschutzmittel, phenolische Verbindungen oder Formaldehyd.

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