Leasing: Neuregelungen
Für viele ist Auto-Leasing die Finanzierungsalternative zum Kauf mittels Kredit. Mit Inkrafttreten der Verbraucherkreditverordnung per 1. 1. 2000 werden die Konsumentenrechte bei Leasinggeschäften verbessert. So muss nunmehr die Gesamtbelastung auf dem Leasingangebot klar ersichtlich sein. Außerdem sind in Leasingverträgen Basispreis (Barzahlungs-, Listen oder Marktpreis), allfälliger Restwert (inklusive Umsatzsteuer) und Zinsgleitklausel anzuführen. Nach wie vor unbefriedigend ist der Bereich vorzeitige Vertragsauflösung geregelt: Leasingverträge können zwar vorzeitig getilgt werden, aber selbst bei unverschuldet vorzeitig gelösten Verträgen müssen Leasingnehmer weiterhin zumindest einen Teil der nach Vertragsauflösung fälligen Zinsen bezahlen.