Gesetzeskonform
Die Vorgangsweise der Österreichische Post AG und der PS Postservicegesellschaft m.b.H. (PSG), eines Konzernunternehmens der Post, entspricht den Vorgaben des Postmarktgesetzes (PMG) und der ÖNORM EN 13724. Die Post hat die PSG mit der Organisation und dem Austausch der nicht dem PMG entsprechenden Hausbrieffachanlagen (HBFA) und Landabgabekästen (LAK) beauftragt.
Laut Erläuterungen zum PMG ist die Ausgestaltung von Hausbriefkästen und HBFA nicht im Detail festgelegt, soll sich aber „zweckmäßigerweise an den Vorgaben der ÖNORM EN 13724 orientieren“. Die von der Post bestellten und von der PSG montierten HBFA gehen sogar über den in der ÖNORM EN 13724 vorgesehenen Eingriffsschutz hinaus. Auf der Homepage der PSG (unter www.hbfa-tausch.at/empfaenger-von-briefsendungen.php) ist der Prüfbericht der MA 39 vom 15.06.2011 abrufbar. Aus diesem Bericht geht hervor, dass die geprüfte HBFA der ÖNORM EN 13724 und dem PMG entspricht.
Dazu dürfen wir besonders hervorheben, dass der Anstellwinkel bei der geprüften HBFA 1 bis 6 Grad betragen hat, der ÖNORM entspricht und die von der Post bestellten HBFA sogar einen Anstellwinkel von 20 Grad aufweisen. Daher bieten die von der PSG montierten HBFA einen besseren und geeigneteren Eingriffsschutz als die von der MA 39 geprüften HBFA. Die gesetzlichen Vorgaben des § 34 Abs 2 PMG werden daher selbstverständlich eingehalten. Dass die Post keine „HBFA-Tresore“ anschaffen kann, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und die ohnedies immens hohen Kosten noch erheblich steigern würden, ergibt sich aus aktienrechtlichen Verpflichtungen und aus der Verantwortung gegenüber den Stakeholdern.
Zum Nachrüsten mit der Kralle dürfen wir darauf hinweisen, dass die Post oder PSG keine Empfehlung für dieses Nachrüsten gegeben hat. Wenn diese Kralle angebracht werden soll, ist aus unserer Sicht auf eine ordnungsgemäße und professionelle Montage besonderer Wert zu legen.
Österreichische Post AG
Wien
Nachteil der „Kralle“
Wir hatten so eine „Kralle“, unsere Postsendungen waren seitdem immer verbogen und zerknittert. Ich habe daraufhin einmal unsere Zustellerin der Post angesprochen, warum sie denn seit neuestem immer „stopft“. Dann hat sie mir gezeigt, dass bei einzelnen, dünneren Sendungen (z.B. Brief mit Erlagschein als Inhalt) der Widerstand der Kunststoffzähne zu den von mir beanstandeten Zerknitterungen führt.
Martin Malleschitz
Wien
Skandalös
Gegenüber dem VKI wurde bestätigt, dass die Postfächer den Normen hinsichtlich des Eingriffschutzes entsprechen. Mir gegenüber gab die Post zu, dass die Fächer lediglich „einen Zugang ohne Hilfsmittel und ohne Gewaltanwendung erschweren“ – sprich: die Poststücke liegen nicht frei zugänglich auf und sind vor Nässe geschützt. Diesen Zustand finde ich unter Bezug auf das Briefgeheimnis etwas dürftig. Und dass dies von der ÖNORM bewilligt wurde, finde ich skandalös.
User "besserwisser"