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Hausbriefkästen, Vanilleeis ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 10/2012 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

An der Tankstelle 8/2012

Spritpreis-Datenbanken

Ich greife lieber auf die Daten von ÖAMTC-Mitgliedern zurück als auf die der E-Control. Teilweise sind die Daten beim ÖAMTC zwar nicht immer aktuell, allerdings kann man selbst abschätzen, ob es sich rentiert, eine bestimmte Tankstelle anzufahren.

Sämtliche Spritpreise auf der ÖAMTC-Datenbank konnte ich immer direkt an der Tankstelle ablesen. Im Gegensatz dazu ist mir bei der E-Control schon aufgefallen, dass jene Daten, welche die Tankstellenbetreiber an die E-Control übermitteln, nicht immer stimmen müssen. Bei einem Fall wurden nach Rücksprache bei der E-Control Daten vom Tankstellenbetreiber gemeldet, stimmten aber nicht mit den tatsächlichen Preisen vor Ort überein.

Daher kann ich es nur begrüßen, wenn der ÖAMTC die Meldungen seiner Mitglieder auflistet, die genauer sind als jene von der E-Control. Außerdem kann man sehr gut erkennen, wann und von wem der Preis gemeldet wurde.

Ing. DI (FH) Michael Rüf
Mutters

Zahlungsverkehr: IBAN-Einführung 9/2012

Ärgerlich

Es ist für mich ein großes Ärgernis bei der IBAN-Einführung, dass im EU-Raum zum IBAN noch der BIC angegeben werden muss. Denn die Länderkennung und nationale Bankleitzahl im IBAN müssten zur Kennzeichnung der Bank ausreichen. Statt ein wirklich kundenfreundliches System zu entwickeln, haben es sich die Banken mit Billigung der EU hier leicht gemacht und alte Strukturen beibehalten.

DI Dr. H. Pangratz
Wien

EU: Einheimischentarife 8/2012

Einheimische im Nachteil

Wenn ein Gast bei uns in der Gegend übernachtet, bekommt er eine regionale Gästekarte und kann mit dieser Karte viele Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Solche Vergünstigungen bekomme ich als Einheimischer nicht.

Anton Orgler
E-Mail

Fotoposter 9/2012

Fotospeed – Versandkosten

Bei der Firma Fotospeed betragen die Versandkosten für ein Poster 21x30 cm 3,90 Euro, für ein Poster 50x75 cm 12,90 Euro. Wir entschuldigen uns für das Missverständnis!

Die Redaktion

Funktionsjacken 8/2012

Schlechtes Marketing

Da ich gerade auf der Suche nach einer guten neuen Funktionsjacke bin, kam Ihr Test wie gerufen. Die Highland Men von Jack Wolfskin hatte diesen Test mit Abstand gewonnen, daher wollte ich sie im Jack Wolfskin Store in Graz besichtigen und probieren. Zwar lag Ihr Artikel bei der Kassa auf, man bedauerte aber, dass diese Jacke noch nicht im Geschäft vorrätig war. Auch danach war in diesem Store keine Testsieger-Jacke in meiner Größe auf Lager.

Mag. Michael Gailberger
Graz

Kfz-Haftpflichtversicherungen 10/2012

Diskriminierend

Als 24-jähriger Student mit Teilzeitjob, der sich für die Anschaffung eines neuen Kfz interessiert, war es für mich interessant festzustellen, dass ein Versicherer (Zürich) von mir über 150 Euro pro Jahr für eine normale Haftpflichtversicherung mehr möchte als von einer gleichaltrigen Frau, obwohl ich seit sechs Jahren unfallfrei fahre. Ich empfinde es als diskriminierend, dass ich nur auf Grund statistischer Häufungen von Unfällen in meiner Altersgruppe derart benachteiligt werde.

Andreas Blau
Zeiselmauer

Wir empfehlen, mithilfe von Versicherungsvergleichsportalen einen günstigen Anbieter (etwa www.dieonlineversicherung.at, www.durchblicker.at, www.haftpflicht24.at, www.versichern24.at) auszuwählen.

Die Redaktion

Marketing 10/2012

Nespresso nervt

Letzte Weihnachten hat sich George Clooney durchgesetzt – wir beschenkten uns selbst mit einer Nespresso-Maschine. Bei Bedarf machte ich mich also auf den Weg in einen der wenigen Nespresso-Shops.

Jedes Mal wurde ich dann aufgefordert, mich als Club-Mitglied registrieren zu lassen, was ich jedes Mal ablehnte. Ich wollte lediglich Tabs einkaufen. Weil ich dann im Lauf der Zeit doch auch einmal online Tabs bestellen wollte, gab ich schließlich klein bei und registrierte mich als Mitglied. Dafür musste ich nicht nur Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. angeben, sondern auch, wann, wo und bei wem ich die Maschine gekauft habe – wozu? Die daraufhin fast täglich eintreffenden E-Mails mit Nachrichten und Sonderangeboten konnte ich abbestellen, ebenso die per Post gesandten unnötigen Hochglanzprospekte voll mit Sonderangeboten.

Aber noch immer ist keine Ruhe. Derzeit bombardiert mich Nespresso mit E-Mails, in denen ich aufgefordert werde, die Seriennummer meiner Maschine bekannt zu geben, angeblich um mich „besser beraten zu können.“ Letztens hat Nespresso sogar deswegen bei mir angerufen! Warum will Nespresso die Seriennummer meiner Maschine wissen? Langsam fühle mich ein wenig gestalkt.

Mag. Christine Lindengrün
E-Mail

Orthomolekulare Medizin 7/2012

Sehr wohl Verbesserungen

Die gewählte Testmethode widerspricht jeglicher sachlichen und seriösen Informationsrecherche. Es werden Testpatienten zu Ärzten geschickt, und diese subjektiven Informationen der Testpatienten werden ohne jegliche Rücksprache und ohne Möglichkeit einer Stellungnahme der betroffenen Ärzte veröffentlicht.

Besonders bedauerlich finden wir aber, dass ohne je auf den Sinn und Zweck einer komplementären und alternativen Medizin einzugehen, eine komplementärmedizinische Methode als unbrauchbar abgeurteilt wird. Mit diesen Methoden können sehr wohl bei einzelnen Patienten Verbesserungen erzielt werden, da es sich um Behandlungsmethoden handelt, die sich als Alternative oder Ergänzung zu schulmedizinischen Methoden verstehen.

Dr. Johannes Steinhart
Vizepräsident Ärztekammer für Wien

Post: Hausbriefkästen 9/2012

Bezugsquelle

Bitte, wo ist diese „Kralle“ erhältlich ?

User "schinscha"

Vertrieben werden „Krallen“ beispielsweise von der Firma EVVA www.evva.at. Erhältlich sind sie im Eisenwarenfachhandel und bei Schlossern.

Die Redkation

Kein Schutz

Die sogenannte Kralle löst sich leider durch das einfache Einschieben der Briefsendungen nach kürzester Zeit wieder ab. Deswegen ist diese mit Klebeband montierbare Postentnahmesicherung kein brauchbarer Schutz!

User "reisesepp"

Bis zu Redaktionsschluss konnten wir von Post AG und Postschlichtungsstelle keine Stellungnahme zu Beschwerden über die „Kralle“ erhalten. Wenn sie nicht kleben bleibt, muss man sie wohl zusätzlich mit teurem Spezialkleber befestigen.

Die Redaktion

Telefonärger: A1 verdoppelt Beschwerden ... 8/2012

Keine Umleitung möglich

Nachdem sich mein Handy mit der Simkarte von yesss! nicht umleiten ließ, habe ich bei yesss! angerufen und dort erfahren, dass ein Umleiten nicht möglich ist. Davon steht nichts im bunten Werbe-Folder und auch nicht in der Beschreibung.

Maria Schachner
St. Pölten

Vanilleeis 8/2012

Nicht weltoffen?

Sie monieren, dass Eskimo-Eis aus Deutschland (Gott sei bei uns!) kommt und nicht einmal die Zutaten aus Österreich, zumal es hierzulande ohnehin genug Milch und Zucker gäbe. Als ob es nicht egal wäre, ob der Rauch-Fruchtsaft 700 km aus Vorarlberg oder das Eis 700 km aus Baden-Württemberg kommt?

Unabhängig vom Transportproblem wird permanent die mangelnde österreichische Herkunft vieler Produkte bemängelt. Darum scheint es in Wahrheit zu gehen: Man will das „Fremde“ nicht! Von Weltoffenheit und europäischem Denken – das auch und gerade durch Essen und Trinken gefördert wird – keine Spur.

Fritz Müller
E-Mail

Aus Umfragen und Zuschriften wissen wir, dass unsere Leserinnen und Leser über die Herkunft von Lebensmitteln Bescheid wissen wollen. Eskimo erweckt den Eindruck einer durch und durch österreichischen Firma, was jedoch nicht zutrifft.

Die Redaktion

Versicherungen 10/2012

Zahlscheingebühr

Die Donau-Versicherung hat mir die Kfz-Folgeprämie vorgeschrieben. Gleichzeitig hat sie unter Hinweis auf § 41b VersVG 2 Euro Nebengebühren verlangt. Dieser Paragraph besagt: Der Versicherer darf nur solche Gebühren verlangen, die durch das Verhalten des Versicherungsnehmers veranlasst wurden. Ich habe keine Veranlassung gegeben.

Gertrud Bonner
Feldkirch

Hier handelt es sich wohl um eine sogenannte Zahlscheingebühr, Diese wird verlangt, wenn man keinen Einziehungsauftrag erteilt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 sind diese Zahlscheingebühren unzulässig. Daher haben wir Verbandsklagen eingebracht und auch bereits mehrere Urteile erreicht. Diese sind allerdings noch nicht rechtskräftig, weil diese Frage dem Europäischen Gerichthof zur Entscheidung vorgelegt wurde.

Unserer Ansicht nach gilt das Zahlungsdienstegesetz auch für die Versicherungsbranche, die sich aber auf die oben genannte Bestimmung beruft. Wir raten daher, die Zahlscheingebühr weiterhin einzubezahlen, allerdings in einem eingeschriebenen Brief dem Unternehmen zu erklären, dass man seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes im November 2009 diese Gebühr nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung bezahlt. Dann kann man, sobald es ein rechtskräftiges Urteil in unserem Sinn gibt, die bezahlten Gebühren zurückfordern. Infos dazu auf www.verbraucherrecht.at.

Die Redaktion

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