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Konsument International - Konsument 4/2001

Gutschein mit Haken

Ein der Zeitung beigelegter Gutschein für einen verbilligten Gartentisch kam einer belgischen Familie gerade recht. Schnurstracks machte sie sich zum Geschäft auf, um das wohlfeile Stück zu erwerben. Doch der Verkäufer verweigerte die Einlösung des Gutscheins, es sei denn, die Kunden würden die dazugehörigen Sessel – zum Normalpreis – ebenfalls erwerben. Eine Bedingung, von der auf dem Gutschein kein Wort zu finden war. Das Ende der Geschichte: Da der Verkäufer nicht zu erweichen war, blieben die potenziellen Kunden ebenfalls standhaft und kauften den Tisch in einem anderen Geschäft.

Verantwortungslose Werbung

Die Briten haben zwar eine eigene Art des Humors, doch in diesem Fall konnte die Kontrollbehörde für Werbestandards nicht lachen: Ein Lokalbesitzer versprach jedem Kunden, der ein Strafmandat für Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken oder andere Übertretungen der Straßenverkehrsordnung vorweisen konnte, Menüs zum halben Preis. Eine Klage ist anhängig. 

Handy weg, Geld weg

Pech hatte eine frischgebackene Handybesitzerin in Frankreich: Nur sieben Tage nach dem Kauf und der Anmeldung ging ihr Mobiltelefon verloren. Sie kündigte daraufhin umgehend den Vertrag. Doch der Anbieter verwies auf die zwölfmonatige Bindungsfrist und buchte weiterhin die Grundgebühr ab. Die Sache landete schließlich vor Gericht, welches in einer konsumentenfreundlichen Entscheidung die an sich rechtsgültige Klausel bezüglich der Bindungsfrist in diesem Fall für nichtig erklärte. Die ehemalige Handybesitzerin bekam ihr Geld zurück. Manche Firmen muss man offenbar zur Kulanz zwingen…

Nächtlicher Anruf

Durch das Internet ist die Welt zusammengerückt – allerdings ohne die geltenden Naturgesetze aufheben zu können. Dies erlebte unlängst ein Neuseeländer, der über das Internet eine kostengünstige Reise nach Großbritannien und Belgien buchte. Probleme gab es dabei keine, abgesehen von einem Anruf aus London, um einige Details abzuklären.

Der riss den Neuseeländer um 11 Uhr nachts aus dem Bett. Der Dame in London war wohl nicht bewusst, dass die Uhren „Down under“ anders gehen… 

Platz sparende Eisbox

Verpackungsdesign ist eine eigene Wissenschaft. Da wird monatelang getüftelt, um die Hüllen für die Kunden noch praktischer und komfortabler zu gestalten, und dann kommt beispielsweise das heraus: die Speiseeisbox mit den neuen abgerundeten Ecken, die sich viel Platz sparender in der Gefriertruhe unterbringen lässt. Was nicht draufsteht ist, dass die runden Ecken zehn Prozent vom ursprünglichen Füllvolumen rauben – und das zum gleichen Verkaufspreis. Also diese neue Verpackung gibt dem Eis einen schlechten Beigeschmack.

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