Zum Inhalt

Lebensdauer von Produkten, Sachbezüge ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 3/2013 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Fotografieren: Sportfotografie 2/2013

Langsame Digicams

Leider ist es auch mit modernen, hochwertigen Digitalkameras nicht immer möglich, gute Sportfotografien zu erzielen. Die Auslöseverzögerung beträgt in manchen Fällen bis zu 1,2 Sekunden! Wenn man mit einer derartigen Kamera beim spektakulären Fallrückzieher auf den Auslöser drückt, ist der Ball längst im Tor, bis sich die Kamera dazu bequemt, endlich auszulösen.

Peter Kuzmany
Leopoldsdorf
(aus KONSUMENT 3/2013)

Gewinnspiele 1/2013

Dreistes Datensammeln

Nicht nur Gewinnspiele sind ein Freibrief zum Datensammeln, sondern mittlerweile fast jede Anfrage, die man über das Webformular einer Firmen-Homepage absenden möchte. Man kann/darf das Formular erst dann absenden, wenn man den entsprechenden Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat.

Es geht aber noch dreister: So muss man z.B. bei LG zusätzlich zustimmen, dass man Werbung von LG erhalten „möchte“, sonst kann das Webformular nicht abgeschickt werden! Der Hinweis, dass man diese Passagen im Nachhinein widerrufen kann, ist eine Farce! Es müsste gesetzlich geregelt werden, dass Kunden solchen Bestimmungen zustimmen können, aber nicht müssen, um ein Webformular abzuschicken.

Thomas Probst
Allerheiligen bei Wildon
(aus KONSUMENT 3/2013)

Kinderbetreuungskosten 1/2013

Ergänzungen

Nicht nur Bezieher von Lohn und Gehalt können Betreuungskosten absetzen, auch Einkommensteuerpflichtige, Selbständige, alle aus anderen Einkommensarten. Anerkannte Kosten sind auch z.B. Bastelgeld, Verpflegung, Musik und Sport außer der Schulzeit und vor allem solche Aktivitäten in den Ferien!

Fritz Toth
Raaba
(aus KONSUMENT 3/2013)

Lebensdauer von Produkten 2/2013

Ärger mit Energiesparlampen

Heute habe ich bereits zum dritten Mal bei einer Deckenlampe, die für 60 W zugelassen ist, seit Inkrafttreten des Verbotes der herkömmlichen Glühbirnen das Leuchtmittel wechseln müssen. Beim ersten Wechsel war es ein Billigprodukt, das nur wenige Wochen gehalten hat. Das habe ich dann durch ein vermeintliches Qualitätsleuchtmittel der Firma PHILIPS (Softone ESaver 16 W) ersetzt. Das hat nicht ganz ein Jahr gehalten.

Die herkömmlichen Glühbirnen waren immer erst nach mehr als zwei Jahren kaputt. Ich fühle mich da regelrecht betrogen, weil die neuen Lampen nicht nur ein Vielfaches kosten, sondern auch eine hohe Lebensdauer versprochen wird.

Ing. Walter Baudisch
Gunskirchen
(aus KONSUMENT 3/2013)

Hier raten wir, beim Händler zu reklamieren. Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gibt es mitunter Kulanz.

Die Redaktion

Für langlebige Produkte

Insgesamt finde ich es als langjähriger Abonnent Ihrer Zeitschrift sehr gut, dass Sie sich mit diesem Thema jetzt intensiv auseinandersetzen. Es brennt mir einfach unter den Fingernägeln, denn ich gehöre nicht zu jenen Verbrauchern, die alles gleich entsorgen. Für mein Geld erwarte ich aber die Möglichkeit der langlebigen Nutzung ohne ständigen Reparaturaufwand.

Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie die Hinterhältigkeit dieser Firmenphilosophie mit der allgemein verbreiteten Obsoleszenz endlich aufzeigen. Ich bitte Sie, bei der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen federführend mitzuwirken, um diese Missstände abzustellen.

Johann Guttmann
E-Mail
(aus KONSUMENT 3/2013)

Häufiges Problem

Ich habe am 03.03.2012 einen Geschirrspüler der Marke AEG Favorit 55002 gekauft. Am 20.01 2013 zeigte das Display „Aquasafe-Einrichtung ausgelöst“ an. Ich verständigte den Kundendienst von AEG, die Firma Schneider.

Der Kundendiensttechniker stellte ein Loch im Bottich des Gerätes fest und beantragte den Austausch des Gerätes; 1 Tag später erhielt ich den Anruf der Firma Schneider, die mir mitteilte, dass AEG einen Austausch ablehne und den Bottich löten werde. Bei einem Anruf bei AEG erklärte mir ein Herr, dass das Loch durch das Spülersalz ausgelöst wurde, es sich nicht um einen Materialfehler handelt und das Gerät durch das Löten mit einem Reparatursatz wieder voll funktionsfähig ist.

Bei meinen Recherchen im Internet stellte ich fest, dass dieses Problem anscheinend öfter auftritt und AEG den Fehler immer auf das Salz abschiebt. Da dieses Problem bei meinem vorherigen Spüler von Bosch 17 Jahre nicht auftrat, nehme ich an, dass AEG mit dem Löten nur über die Gewährleistung kommen will.

Willibald Kerschhaggl
E-Mail
(aus KONSUMENT 3/2013)

Hauptsache billig

Die Garantieabwicklung ist sauteuer für den Hersteller, durch die Geiz-ist-geil-Mentalität müssen die Produkte aber billig sein. Daher lautet die Anweisung an die Techniker: „Stellt ein Produkt her, das möglichst billig ist, aber zumindest knapp über die Garantiezeit hinaus lebt – Hauptsache billig!“

Franz Jakob
E-Mail
(aus KONSUMENT 3/2013)

Reparieren nicht erwünscht

Der Konsument zahlt für die Wegwerfproduktion und für die Entsorgung, und viele verdienen dadurch ganz schön. Wir haben eine sehr gute ältere Waschmaschine (leider wird sie nicht mehr in Österreich erzeugt) und die hatte einen kleinen Defekt. Bei der Behebung des kleinen Schadens sagte der Techniker damals, „normal dürfte ich diesen Schaden nicht mehr machen“.

Heutzutage muss man Techniker finden, die noch Schäden reparieren. Viele würden heute noch gerne Qualitätsprodukte kaufen, etwas mehr bezahlen dafür, aber leider ist das fast nicht mehr möglich.

Hermann Laller
Lödersdorf
(aus KONSUMENT 3/2013)

Mogelpackung und Verpackungsärger 1/2013

Mehr Müll

Im Zusammenhang mit dem dargestellten Thema wäre noch auf den dadurch verursachten unnötigen Rohstoffverbrauch und zusätzlichen Verpackungsmüll hinzuweisen, der die für die Müllentsorgung zuständigen Gemeinden erhöht belastet und damit uns allen höhere Müllentsorgungskosten und mehr CO2 in der Atmosphäre beschert.

Constantin Cazan
E-Mail
(aus KONSUMENT 3/2013)

Sachbezüge 2/2013

Änderung bei Arbeitgeberdarlehen

Bei Arbeitgeberdarlehen gibt es beginnend mit 2013 eine Neuregelung. Der Vergleichszinssatz wird jährlich neu festgelegt und nicht mehr der rund 10 Jahre alte Vergleichswert von 3,5 % fix herangezogen. Für das Jahr 2013 beträgt der Vergleichswert 2 %.

Und für die Vorjahre bis 2012 gibt es aufgrund einer Verfassungsbeschwerde eines Bankangestellten ein laufendes Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof. Sollte hier ein Erkenntnis erfolgen, dass die bisherige Regelung aufgehoben wird, könnte ein Rückforderungsanspruch entstehen. Daher sollte hier der Steuerberater angesprochen werden.

Michael Pintscher
E-Mail
(aus KONSUMENT 3/2013)

In unserem aktualisierten Buch „Steuern sparen“ ist der neue Zinssatz von 2 % für 2013 berücksichtigt.

Die Redaktion

Smartphone-Apps 1/2013

Stigmatisierend

Ich empfinde das ganze Vermarkten (oder Gratisverteilen) von Apps als gar nicht so sanften Zwang an alle, die das können/wollen/müssen, sich Smartphones mit Internetzugang anzuschaffen! Dies bedeutet gleichzeitig Ausschluss und Stigmatisierung all jener (öfter, aber nicht ausschließlich ältere Leute), die mit dem Handy ausschließlich telefonieren wollen. Die Gründe dafür reichen von fehlender Computerkompetenz über Trennung von Arbeit und Freizeit, Ablehnung von Touchscreens bis zum Finanziellen.

Dora Schimanko
E-Mail
(aus KONSUMENT 1/2013)

Taxi: Ihre Rechte als Fahrgast 1/2013

Streitfall Musikberieselung

Als Taxiunternehmer habe ich natürlich Ihren Artikel über die Fahrgastrechte sehr genau gelesen. Sie schreiben, der Fahrgast kann verlangen, dass ein Radio oder CD abgeschaltet werden muss. Woher haben Sie diese Information? Denn sowohl die österreichweite als auch die Wiener Landesbetriebsordnung für Taxis beinhaltet das Thema Radio oder CD überhaupt nicht. Es gibt daher in dieser Richtung keinerlei Vorschreibungen durch den Gesetzgeber.

Wolfgang Schuster
Leopoldsdorf

Grundsätzlich haben Sie recht, dass sowohl die österreichweite als auch die Wiener Landesbetriebsordnung für Taxis das Thema Radio oder CD-Player überhaupt nicht regelt. Allerdings schreibt etwa die Wiener Taxi-Mietwagen-Gästewagenbetriebsordnung (§ 5, 1) vor, dass „die im Fahrdienst tätigen Personen sich während des Dienstes besonnen, rücksichtsvoll höflich und hilfsbereit zu verhalten haben“.

Und: „Lenker dürfen während der Beförderung von Fahrgästen ein TV-Gerät weder in Betrieb nehmen noch in Betrieb gesetzt lassen, sofern nicht der Fahrgast ausdrücklich verlangt, während der Beförderung fernzusehen“ (§ 5, 4).

Wir meinen, dass es weder der Intention des Gesetzgebers („besonnen, rücksichtsvoll, höflich und hilfsbereit“) entspricht noch ein guter Service ist, wenn ein Taxler der Bitte seines Fahrgastes, Radio oder CD-Player leiser zu drehen bzw. abzuschalten, nicht nachkommt. Wie im Gastgewerbe sollte auch hier der Kunde König sein.

Die Redaktion

Kein Storno möglich

Wir bestellten telefonisch um 16 Uhr für 3.30 Uhr des nächsten Tages ein Taxi zum Flughafen bei der Firma Vienna Airport Taxi GmbH. Als wir feststellten, dass entgegen der Angaben im Internet (ab 25 €) das Taxi 29 € bei der telefonischen Bestellung kostete – diesen Preis findet man erst, wenn man die genaue Adresse eingibt –, stornierten wir um 16.25 Uhr das Taxi.

Bei der telefonischen Stornierung wurde mir dann mitgeteilt, dass der gesamte Betrag fällig sei. Darauf wurde ich beim Gespräch davor nicht hingewiesen, auch kein Hinweis auf eine Geschäftsordnung, die diese Bestimmung enthalte. Zu meiner Überraschung erhielt ich einige Tage darauf eine Zahlungsaufforderung über 29 €. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man ein Taxi, das man für den nächsten Tag bestellt, innerhalb einer halben Stunde nicht mehr abbestellen kann.

Name der Redaktion bekannt

Ein geschlossener Vertrag (dazu gehört auch die telefonische Bestellung einer Ware oder eines Taxis) ist grundsätzlich einzuhalten. Zwar kennt das Konsumentenschutzgesetz gewisse Ausnahmen, wo ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, diese sind hier jedoch nicht anwendbar. Auch ist es nicht erforderlich, dass ein Unternehmer vorab auf seine Geschäftsbedingungen hinweist.

Die Redaktion

Zuckerverpackung 3/2013

Mangelhaft

Der Stratosphärensprung hat uns vorgeführt, dass ein Mensch in 38.000 m Höhe sicher verpackt werden kann. Aber die Zuckerindustrie kann nicht einmal die 1-Kilo-Packung Kristall- oder Feinkristallzucker so dicht verpacken, dass nicht immer Zucker herausrieseln kann. Dieser landet dann in der Einkaufstasche, der Küche und beim Lagerplatz im Küchenschrank, was wiederholte und unnötige Reinigungsarbeiten erfordert. Dafür ist die Öffnungsoberseite so gut verklebt, dass das zerstörungsfreie Öffnen hier nicht möglich ist. Dieser Umstand ärgert mich schon seit sehr vielen Jahren.

Erwin Katholitzky
Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang