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Leserbriefe - Konsument 3/1999

 


Konsument 1/99:
Service im Flugzeug - Fall des Monats


Schlechtes Benehmen

Ich bitte Sie, auch anzuerkennen, was die Angestellten im Dienstleistungsgewerbe leisten. Nämlich teilweise Übermenschliches. Was sich diese Leute bieten lassen müssen, überschreitet sehr oft die Grenze. Einige Beispiele aus meinem Bereich alleine im letzten Monat: Leider kommt es im Flugverkehr zu Unannehmlichkeiten: Verspätungen, Ausfälle, Koffer kommen nicht oder beschädigt an. Meine Fluglinie versucht so gut es geht – und meist auch so großzügig wie möglich – diese Fälle zu betreuen. Da schlagen verärgerte Kunden gegen die Fensterscheibe, daß sie zerspringt. Oder sie schimpfen (O-Ton: „Bewegen S’ endlich Ihren fetten Arsch!“. „Ich werde Sie persönlich dafür zur Rechenschaft ziehen.“). Oder sie kommen betrunken ins Büro und benehmen sich, daß einem angst und bang wird. Oder sie teilen Ohrfeigen aus.
Sind Benehmen und Höflichkeit Dinge von gestern? Muß man sich denn alles gefallen lassen?
Name der Redaktion
bekannt

Konsument 9/98:
Rabatt mit Vorbehalt - Das Gericht hat entschieden


Hilfe durch „Konsument“

Auch meine Gattin hatte zwei Verträge bei der Victoria-Volksbanken Versicherungsaktiengesellschaft aufgelöst und wurde mit Rabattrückforderungen konfrontiert. Aufgrund Ihres Artikels begab ich mich mit den Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung. Nachdem ich den Bericht über „Rabatt mit Vorbehalt“ vorlegte, wurde ich zum Rechtsanwalt verwiesen. Dieser führte unter Berufung auf Ihren Artikel mit der Versicherung einen Schriftverkehr, und nach Androhung der Klage erstattete Ende November 98 die Victoria-Volksbanken Versicherungsaktiengesellschaft den eingeforderten Betrag retour. Ich danke für diesen aufklärenden Beitrag.
Markus Götz
Innsbruck

Konsument 10/98:
Für Risikofreudige - Scheinwerfer


Rechtzeitig gewarnt

Etwas spät, aber doch, gratuliere ich zur Warnung bei der Veranlagung über Diskont/Rieger. Kurz zuvor informierte ich mich über Einlagen um die vier Prozent, die in einer nicht unkorrekten, aber unvollständigen Weise präsentiert wurden. Denn die Einlagenhöhen entsprachen zwar meinen Möglichkeiten, aber nicht Intentionen.
Also, weiter so!
Robert W. Gschwind
Wien


 


Gebührenerhöhung

Für den Erwerb einer geförderten Eigentumswohnung gewährte die steiermärkische Landesregierung ein Eigenmittelersatzdarlehen. Nun hat die steiermärkische Landesregierung eine Erhöhung der Gebühren beschlossen. Beginnend mit 1998 steigen die Spesen für diesen Kredit von derzeit öS 20,– bis zum Jahr 2000 auf öS 150,–, somit um 650 Prozent.
Walter Ondrich
Leobe

Das Land Steiermark gab dazu folgende Stellungnahme ab:
Die Steiermärkische Landesbuchhaltung beabsichtigt, jene Bereiche, wo es möglich ist, kostendeckend zu führen. Bei einem Darlehensstand von zirka 45 Milliarden Schilling und den dafür nötigen Mitarbeiterstand von 13 Ganztags- und einer Halbtagsbeschäftigten ist dies eben bei einer Konto- führungsgebühr von öS 150,– möglich. Im Vergleich dazu darf ich ausführen, daß die Banken in der Steiermark für Wohnbaudarlehen mindestens öS 350,–/Jahr Kontoführungsgebühr verlangen. Zusätzlich zu den seitens der Banken erbrachten Leistungen werden von der Landesbuchhaltung noch kostenlos Tilgungspläne, Lohnsteuerbestätigungen, Kontoauszüge und Löschungsquittungen dem Kontoinhaber auf Verlangen übermittelt. Es kann doch nicht verwerflich sein, von einem Darlehensnehmer, der ein Eigenmittelersatzdarlehen über 20 Jahre zinsenlos hat, eine Kontoführungsgebühr von öS 150,–/Jahr zu verlangen.
HR DDr. MMag. Gerhard Kapl
Vorstand der Landesbuchhaltung Stmk.

Konsument 1/99
Chefarztpflicht


Sorgen um den
Arbeitsplatz

Zu Ihrem sehr wichtigen und überfälligen Artikel möchte ich noch ein zusätzliches Problem aufzeigen: Viele Menschen, die für an Krebs, Alzheimer, Altersdiabetes usw. erkrankte Angehörige zum Chefarzt müssen, um sich die Unterschrift für Medikamente oder Heilbehelfe zu holen, sind um oder über Fünfzig, das heißt, gerade in dem Alter, wo die Arbeitgeber ohnehin nur darauf warten, sie loszuwerden. Schon bei Müttern wird die Möglichkeit, daß die Kinder krank werden könnten, als Minuspunkt gegen sie verwendet, hier ist die Lage aber womöglich noch dramatischer. Jeder Gang zum Hausarzt zum Umschreiben von Spitalsverschreibungen, jedes Anstellen beim Chefarzt (für sich selbst oder für Angehörige) kann akut den Arbeitsplatz des älteren Arbeitnehmers gefährden und kostet in Folge den Sozialstaat wesentlich mehr, als durch diese Schikane jemals einzusparen ist. Da ich selbst zu den Betroffenen und Gefährdeten gehöre, möchte ich Sie bitten, meinen Namen bei einer eventuellen Veröffentlichung nicht zu nennen.
Name der Redaktion
bekannt

Konsument 12/98:
Fliegen mit Babys


Keine Sicherheit

In Ihrem gut recherchierten Bericht geht es in bezug auf Unterbringung der Babys und Kleinkinder leider nur um „Bequemlichkeitswünsche“ und nicht um die Sicherheit. Es stimmt zwar, daß für Babys sogenannte „Babybaskets“ angeboten werden, doch werden diese, wie auch die angegebene Beförderung mittels Schoßplatz, von Sicherheitsfachleuten strikt abgelehnt. Im Falle einer Notlandung oder plötzlich auftretenden Turbulenzen sind die Kinder in diesen Körben beziehungsweise mittels Gurthalterung am Schoß eines Elternteiles zur Gänze nicht gesichert, sondern im schlechtesten Fall in Lebensgefahr! Es ist unbedingt erforderlich, daß jeder Passagier (egal, wie alt und wie groß) einen eigenen, gesicherten Sitzplatz erhält. Es wäre daher sehr erfreulich, wenn die Fluggesellschaften auch die kleinen Passagiere nicht nur als Erlös-Kosten- Faktor sehen würden (kein bis geringer Preis der Tickets für Kleinkinder), sondern auch im eigenen Interesse für eine ordnungsgemäße und sichere Beförderung der kleinen Gäste sorgen (sollte wohl selbstverständlich sein, im Auto gibt es sehr wohl diese Vorschriften!).
Sabine Karl
Wien

Strapaziös

Ihren Artikel habe ich mit Interesse gelesen. Sie schreiben: „Fliegen mit Babys oder kleinen Kindern ist für die Eltern zumeist strapaziös.“ Es fehlt aber völlig der Hinweis und die Einsicht, daß Fliegen mit Babys oder kleinen Kindern für diese selbst und vor allem für alle anderen Passagiere immer überaus strapaziös ist!
Reg.-Rat Heinrich Mayerhöfer
Villach

Wir bitten um Verständnis, daß wir nicht alle Briefe veröffentlichen können und uns Kürzungen vorbehalten.

Wo gibt’s den Testsieger?

Konsument 1/99:
Test Blutdruckmeßgeräte


Äußerst verärgert reagierten viele Leser auf unseren Test. Grund: Der Testsieger „RR-Test Mini Carpal“ war bei Veröffentlichung der Ergebnisse nirgendwo erhältlich. Unsere – zu Recht vergrämten – Leser sollten wissen: Der Ärger beruht auf einer Fehlinformation der Firma Byk. Tatsache ist, daß das betreffende Gerät nunmehr von der Firma Herba Chemosan in Apotheken vertrieben wird. Nicht zum von Byk übermittelten Preis von knapp über 1000 Schilling, sondern um stolze 1750 Schilling. Mehr als eine Überlegung wert ist da das zweitplazierte Gerät aus unserem Test: Delwa-star WS . Es ist dem Testsieger verblüffend ähnlich und wurde ebenfalls mit „sehr gut“ bewertet. Nachdem dieses Modell aufgrund der großen Nachfrage einige Zeit ausverkauft war, wird es derzeit wieder (Stand: 9. 2. 1999) bei Interspar zum Preis von 999 Schilling angeboten. Adressen können Sie unter 0662/44 70 erfragen. Auch wenn die Ursachen nicht bei uns liegen: Wir bedauern die möglicherweise entstandenen Unannehmlichkeiten außerordentlich.
Die Redaktion

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