Konsument 5/99:
Aufgerundet – Leserbrief
Großzügig
Im Hinblick auf den Umstand, dass von den rund 2,28 Millionen Telekom-Rechnungen pro Jahr trotz entsprechender Marketingmaßnahmen zirka 55 Prozent in bar bezahlt werden, liegt es in unserem kundendienstlichen Verständnis, sowohl dem Kunden als auch dem die Barzahlung entgegennehmenden Geldinstitut den manipulativen Aufwand bezüglich Scheidemünzen mit geringem Nennwert soweit wie möglich zu minimieren. Die rechtliche Grundlage in Bezug auf unsere Kunden stellt hierfür die Bestimmung des § 13 Abs. 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, wonach die Telekom Austria berechtigt ist, Rechnungsendbeträge auf volle zehn Groschen aufzurunden, wovon die Telekom Austria erst ab fünf Groschen aufwärts Gebrauch macht, niedrigere Groschenbeträge werden abgerundet. In diesem Zusammenhang ist auch an die Bestimmung des § 8 der Anlage zum Fernmeldegebührengesetz, BGBl. Nr. 170/1970 idgF, zu erinnern, wonach bei sämtlichen Gebühren der Endbetrag auf volle zehn Groschen aufzurunden ist.
Dr. Schröder
telekom austria