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Patientenrecht, "Umsatteln", Zahlungsverkehr ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 10/2014 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Abwassergebühr: Wer spart, der zahlt 8/2014

Brunnen aktiviert

Genau diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Weil ich mich über diese Bestrafung für geringen Wasserverbrauch so geärgert habe, ließ ich unseren alten Brunnen im Garten neu schlagen. War zwar teuer, aber besser als für Abwasser zu bezahlen, das in der Wiese versickert.

User "erwinaumann"

Unlogisch

Der Nachlass von Abwassergebührenberechnung in Wien ist unlogisch. Wobei die Gebühren zumindest direkt mit dem Wasserverbrauch zusammenhängen. Noch viel schlimmer geht es da in NÖ zu: man bezahlt entsprechend der Wohnfläche (samt Außenmauern!) Erdgeschoß x Stockwerk. Wenn Sie also bei einem Einfamilienhaus im Dachgeschoß noch ein kleines Waschbecken installieren, zahlen Sie für das ganze bewohnte Dachgeschoß nochmals so viel, wie im Erdgeschoß.

Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob Sie dieses Haus mit 10 stark Wasserverbrauchenden Mitbewohnern bewohnen, einen Pool im Garten haben, oder ob dieses Haus von einem Ehepaar nur als Zweitwohnsitz fast nicht genützt wird. Die Menge des abgeleiteten Abwassers ist völlig egal und damit gibt es auch viel weniger Anreiz, bei Trinkwasser zu sparen.

Name der Redaktion bekannt

Autobahnraststätten 10/2014

Preiskapriolen

Es ist wahrscheinlich eine bekannte Tatsache, aber ich war vor allem der Getränkepreise wegen sehr erstaunt. Mitte Juli Landzeit Autobahn Restaurant 8773 Kammern: eine 0,5 l Limonade 4,55 €. Autobahnrestaurant Ansfelden Süd (Rosenberger) Mineralwasser 0,33 l 3,10 €. Die Preise bei den Speisen fand ich jetzt nicht so wild (billig war es nicht), die der Getränke sind viel zu hoch. Die Qualität des Angebotes war OK, die Toiletten waren relativ sauber (beim Rosenberger muss man zahlen, Gott sei Dank gab es für meine Kinder einen Gratisdurchgang, aber ab 1m 40 cm kommt man da auch nur gekrümmt durch (mein Sohn ist mit 8 Jahren sehr groß gewachsen). Fazit: Getränke mitnehmen, wenn man Kinder hat (ich habe 3).

Oder, eine positive Überraschung, kurzer Stopp bei einer Shell Tankstelle (vor Langenwang, A2), kleines Restaurant dabei, Toiletten sauber und gratis, Frühstück lt. Preistafel bereits um 2,90 € und ein Hauptgericht (damals Schnitzel mit Beilage) um 6,90 €. Getränke billiger.

User "urgh"

Handy: Wasserschäden reparieren 2/2014

Doch repariert

Weihnachten 2012 bekam ich mein Samsung Galaxy S3. Nach genau 1 Jahr funktionierte es plötzlich nicht mehr – das Display war schwarz, das Handy extrem heiß und ließ sich nicht mehr abschalten. Also Samsung Hotline angerufen – wurde auf Servicestelle verwiesen – und habe Handy gleich dort zur Ansicht gebracht – Ergebnis: Wasserschaden! Ich war weder im oder in der Nähe von Wasser mit dem Handy, noch habe ich es in der Küche (Dunst) verwendet, und auch nicht im Regen telefoniert. Kosten 40 €, aber Reparatur wurde verweigert. Ich kann mir ja ein neues kaufen, war das Argument.

Gott sei Dank habe ich dann im Internet die „Handyrettung“ im 22. Bezirk in Wien gefunden, wo mein Handy dann erfolgreich repariert wurde, und auch heute noch funktioniert. Ein Wasserschaden wurde schon festgestellt, woher dieser auch immer gekommen sein mag ... Kosten nochmals um die 50 €, gesamt daher 90 €, aber immerhin noch billiger als ein neues Handy.

Samsung Kundenfreundlichkeit –10, Handyrettung Kundenfreundlichkeit +10. Fazit: ein enttäuschter Samsung-Kunde.

User "Panowetz"

KONSUMENT-Buch "Umsatteln" 10/2014

Gratulation

Ich bin seit vielen Jahren ein „Immer“- Radfahrer (Sommer und Winter, Alltag und Freizeit) und habe schon viele Radbücher und einschlägige Artikel in diversen Magazinen und Zeitungen gelesen. Euer Buch hebt sich wohltuend von manchem „Zeitgeist-Mist“ ab, der über Räder und das Radfahren meist im Frühling verbreitet wird. Nicht nur, dass „Umsatteln“ kompetent, informativ und unaufgeregt geschrieben ist, auch beim Lesen kam wegen des Schreibstils große Freude auf.

Mag. Rainer Z.
Wien

Lebensmittel­kennzeichnung 8/2014

Warum bei uns kein Ampelsystem?

In GB geht das, im restlichen EU-Raum offenbar nicht, ist auch nicht angedacht. Da darf sich niemand wundern, wenn die EU-Kritiker und EU-Skeptiker mehr werden. Denn obwohl in der EU daran gearbeitet wird, alles zu vereinheitlichen und zu reglementieren, ist sie bei solch meines Erachtens einfachen Themen überfordert, nicht zuständig, oder was auch immer.

User "SolariX21"

Patientenrecht: niedergespritzt und im Gitterbett 8/2014

Gelindere Mittel

Zum angeführten Beispiel für eine zulässige Freiheitsbeschränkung ist festzuhalten, dass es eindeutig den gesetzlichen Voraussetzungen widerspricht, eine/n demente/n PatientIn, die/der wegen Desorientierung mehrmals „herumirrt“, mit Seitenteilen im Bett „einzusperren“. Dies wäre eine unverhältnismäßige und überschießende Maßnahme. Darüberhinaus würden Seitenteile das Verletzungsrisiko erhöhen, weil die PatientIn mit hoher Wahrscheinlichkeit versuchen wird, die Seitenteile zu übersteigen.

Es gibt zahlreiche gelindere Mittel, die uns in der Bewohnervertretung immer wieder begegnen. Zum Beispiel: Einbindung der PatientIn in den Stationsalltag, begleitete Spaziergänge, Licht anlassen, individuelle Beschäftigung, Biographiearbeit, Sitzwache, Sensorbalken oder Körperdrucksensormatte im Bett (um nachts alarmiert zu werden, wenn PatientIn das Bett verlässt), Babyphon, Niederflurbetten, Teilnahme am sozialen Leben (Besuchscafé, Kulturveranstaltungen), gemeinsame Aktivitäten etc.

Mag. Susanne J.
Fachbereichsleiterin VertretungsNetz – Bewohnervertretung
Wien

Gitterbetten ein Auslaufmodell

Einen Menschen „ins Gitterbett zu sperren“ und gleichzeitig festzustellen, dass dies auch dem Interesse des Patienten dienen würde, ist eine besonders zynische Auffassung von Patientenrecht. Die Volksanwaltschaft, der Menschenrechtsbeirat und andere wichtige Institutionen fordern zu Recht seit langem die generelle Abschaffung von Netzbetten in Österreich.

Einen dementen Heimbewohner im Bett mit Seitenteilen zu beschränken – wie in ihrem Artikel als zulässig beschrieben – war vielleicht vor Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes 2005 noch usus, mittlerweile haben sich viele Alternativen und gelindere Mittel etabliert, sodass von einer zulässigen Freiheitsbeschränkung in diesem Zusammenhang keinesfalls gesprochen werden kann! Wir würden jedenfalls eine gerichtliche Überprüfung veranlassen.

Mag. Christian B.
Geschäftsführer des Hilfswerks Salzburg, Sachwalterschaft/Bewohnervertretung
St. Johann im Pongau

Preiserhöhungen 6/2014

Auch bei Klopapier

Es werden von den Supermarktketten nicht nur immer weniger Lebensmittel in gleich große Verpackungen gesteckt, sondern auch auf der anderen Seite der Nahrungsmittelkette beim Toilettenpapier geknausert. Ich habe bisher gerne das Clever-Toilettenpapier der Rewe- Kette aus Recyclingpapier gekauft.

Wir benutzen eine äußerst praktische Klopapierrollenhalterung der Firma Ikea, in die ich immer genau passend insg. 8 Rollen einfüllen konnte, sodass kein Zwischenraum offen blieb. Nun habe ich bemerkt, dass die Halterung bei 8 Rollen nicht mehr ausgefüllt ist, ja auch bei einer 9. Rolle noch erheblichen Leerraum aufweist Auf der Packung finde ich den Hinweis 10 x 180 Blatt. Nun frage ich mich, wie viel Blatt man uns da mittlerweile unterschlagen hat und zu welchem Preis?

Christine H.
E-Mail

Rasenroboter 6/2014

Kein Einzelfall

Auch unser Husqvarna Automower 220 AC (Anschaffung im Sommer 2011) schaffte nicht einmal drei ganze Mähsaisonen. Als wir ihn im Frühjahr 2014 aktivieren wollten, stand nämlich im wahrsten Sinne des Wortes „die Zeit still“. Die interne Datums- und Zeitanzeige war einfach an einem Tag im Spätherbst stehengeblieben. Die Folge: Ohne fortschreitender Zeit kein Timer-gesteuerter Einsatz des Mähers, das heißt entweder gnadenloser Dauereinsatz oder gar keiner. Weder Neustart, Neueingabe von Datum und Uhrzeit noch ein Softwareupdate durch unseren Händler halfen.

Somit hofften wir noch, dass unser Profi womöglich einfach eine für die Uhrzeit verantwortliche Batterie wechseln könne – ebenfalls Fehlanzeige. Die Platine war nämlich – genau wie im Fall Ihres Leserbriefes – defekt (ein Schelm wer in diesem Zusammenhang Böses denkt) und daher zur Gänze zu tauschen.

Husqvarna gegenüber unserem Händler dazu: „Garantie von 2 Jahren zum Zeitpunkt des Eintritts des Fehlers im Herbst 2013 (knapp) abgelaufen, keine Kulanz, Pech gehabt.“ Die ebenfalls mehrere hundert Euro teure Reparatur gaben wir daraufhin zähneknirschend in Auftrag. Vielleicht erhalten Sie ja noch weitere ähnliche Rektionen anderer Betroffener, die Husqvarna womöglich doch noch zum Umdenken bewegen.

Name der Redaktion bekannt

TomTom-Navigations-App 10/2014

Griechenland ist nicht Europa

Auch bei Apps muss man als Konsument immer wieder aufpassen: Ich habe mir vor einigen Monaten als Navigationssystem die App „TomTom Europe“ gekauft in der Annahme, dass diese App Europa (zumindest die EU) abdeckt. In unserem Urlaub in Griechenland musste ich feststellen, dass für TomTom (zumindest am Iphone) Griechenland nicht in Europa liegt.

Jedenfalls ist die Griechenland-Karte nicht in TomTom Europe am Iphone enthalten, sondern muss als eigene App extra gekauft werden. Denkt man zuerst an einen Fehler, merkt man beim genaueren Durchlesen der Beschreibung, dass Griechenland in der Aufzählung der enthaltenen Länder tatsächlich fehlt. Um die Verwirrung zu steigern ist die Griechenland- Karte in der Android-Version enthalten. Interessant wäre eine Argumentation von TomTom, doch trotz mehrere Anfragen blieb diese bis dato aus.

Markus A.
Ebenthal

Zahlungsverkehr: SEPA 1/2014

Amazon nicht SEPA-reif

Als langjähriger, zufriedener Amazon-Kunde tätige ich zwischen 20 und 30 Bestellungen pro Jahr. Auch am 2. August habe ich einen Artikel in zweifacher Menge bestellt, den ich aufgeteilt auf 2 Teillieferungen erhalten habe. Am 7. August bekam ich 2 Mails von Amazon mit der Information, dass die Abbuchung von meinem Bankkonto mit dem Hinweis „unbekannter Grund“ beide Mal nicht erfolgreich war. Ich wurde aufgefordert, die Beträge inkl. Bearbeitungsgebühr von jeweils 6,00 € umgehend zu überweisen.

Am 8. August wurde wegen des Zahlungsverzugs mein Kundenkonto bei Amazon gesperrt. Die Nachfrage bei meiner Hausbank ergab, dass Amazon eine Abbuchung mittels Kontonummer und Bankleitzahl beauftragt hatte. Aufgrund der europaweiten SEPA-Umstellung sind seit 1. August 2014 aber auch für Inlandsüberweisungen IBAN und BIC erforderlich.

Unglaublich aber wahr, hat ein so großes Versandunternehmen wie Amazon in meinem Fall doch glatt die SEPA-Umstellung verschlafen bzw. dieses Versäumnis einfach auf mich als Kunde abgewälzt. Ich werde mir in Zukunft jedenfalls zweimal überlegen, ob ich bei Amazon bestelle.

Name der Redaktion bekannt

Amazon hat eine Stellungnahme zu dieser und zu einer ähnlich lautenden Beschwerde abgelehnt – mit dem Hinweis, ohne Kenntnis der Kundendaten könnten die Fälle nicht überprüft werden.

Die Redaktion

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