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Mahnschreiben - Kein Grund zur Panik

Nicht bei jeder Mahnung ist gleich Feuer am Dach. Lesen Sie, worauf es bei Zahlungsforderungen ankommt.

Wann muss eine Rechnung eigentlich bezahlt werden?

Im Prinzip kommt es darauf an, was (etwa im Vertrag oder in den Geschäftsbedingungen) vereinbart wurde oder auch gesetzlich geregelt ist. Die Fälligstellung erfolgt üblicherweise durch Übermittlung einer Rechnung. Ist eine Zahlungsfrist ange­geben, bedeutet das, dass der geforderte Betrag spätestens am Tag der Fälligkeit zu überweisen ist. Ist keine Zahlungsfrist angegeben (oder der Vermerk "Zahlung sofort"), so ist die Zahlung jedenfalls ohne wesentliche Verzögerung zu leisten. Genau geregelt ist das nicht. In der Praxis werden darunter wenige Tage bis längstens eine Woche zu verstehen sein.

Muss ein Unternehmen mich an eine offene Forderung erinnern?

Keine Mahngebühr bei Wien Energie (Scan: VKI)Nein. Eine Zahlungserinnerung ist in aller Regel ein Entgegenkommen einer Firma. Theoretisch könnte eine offene Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist auch sofort eingeklagt werden. Das ist allerdings eine Vorgangsweise, die auch aus Sicht des Unternehmens nicht wirklich attraktiv ist. Es gibt auch keine Verpflichtung, dass ein Schuldner bezüglich des Einschaltens eines Anwalts oder eines Inkassobüros zur Betreibung einer offenen Forderung vorgewarnt werden muss. Eine besondere Formvorschrift für Mahnungen gibt es ebenso wenig. Eine Mahnung kann per Post, E-Mail oder SMS zugestellt werden und theoretisch auch mündlich (also etwa telefonisch) erfolgen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, für Versicherungsverträge! Hier gibt es für Versicherungsunternehmen sogar eine gesetzliche Pflicht. Bei bestehenden Verträgen ist eine "qualifizierte" (gemeint ist damit eingeschriebene) Mahnung vorgeschrieben, die eine Fristsetzung von mindestens zwei Wochen enthält und über die Folgen der Nichtzahlung (Verlust des Ver­sicherungsschutzes) aufklärt. Wird beim Neuabschluss einer Versicherung die Prämie nicht fristgerecht bezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und der Vertrag kommt gar nicht erst zustande. Auch vor der Einstellung von Dienstleistungen wegen Zahlungsverzugs müssen Sie gemahnt werden – das gilt etwa vor der Sperre von Handy, Internet oder der Versorgung mit Energie. 


ECC: Co-funded by the European Union

Dieser Artikel wurde aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014 – 2020) gefördert.

Nichts bestellt

Muss man Mahnspesen bezahlen?

Ja, wenn Sie das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten haben (und die vereinbarte Leistung zur Gänze und mangelfrei erbracht wurde), ist das Unternehmen berechtigt, Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Ausnahme: Es trifft Sie kein Verschulden daran, dass Sie nicht pünktlich bezahlt haben. Beispiel: Sie haben die Rechnung gar nicht erhalten (die Beweislast über die ordnungsgemäße Zustellung liegt beim Unternehmen!). 

Wie hoch dürfen Mahnspesen sein?

12 Euro Mahngebühr bei Magenta/T-Mobile (Scan: VKI)Dafür gibt es keine präzise Regelung. Es gilt, dass nur tatsächliche Kosten an den säumigen Zahler weitergegeben werden dürfen und dass die Kosten der Eintreibung einer offenen Rechnung notwendig und zweckmäßig sein und in angemessener ­Relation zu Aufwand und offener Rechnungssumme stehen müssen. Es kommt also letztlich auf die Abwägung im Einzelfall an. Tipp: Wenn die Forderung an sich berechtigt ist und Ihnen die Mahngebühr zu hoch erscheint, begleichen Sie fürs Erste die unbestrittene Forderung. Sie gewinnen damit Zeit, Zulässigkeit und Höhe der Mahn­­gebühr abzuklären.

Und wie ist das mit Verzugszinsen?

Wenn Sie in Zahlungsverzug sind, steht dem Unternehmen Schadenersatz zu. Dazu zählen auch Verzugszinsen für den offenen Betrag. Ist die Höhe der Verzugszinsen nicht vertraglich vereinbart worden, können Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent verrechnet werden.

Was tun, wenn man nichts bestellt hat und dennoch kommt eine Mahnung?

Ein häufiges Problem in unseren Beratungsstellen sind Fälle von Abzocke im Internet. Vielfach werden von unseriösen Firmen unter massiven Androhungen einschüchternde Mahnschreiben für angeblich abgeschlossene Abos verschickt, etwa im Zusammenhang mit Gewinn- oder Lotto­spielen bzw. Streaming-Plattformen. Eine genaue Prüfung zeigt in den meisten Fällen, dass gar kein rechtswirksamer Vertrag vorliegt und somit keine Forderungen be­stehen. Wer nicht sicher ist, ob es sich um eine korrekte Zahlungsaufforderung handelt oder nicht, der kann sich gerne an VKI-Beratung wenden. 

Urheber­rechtsverletzung?

Was tun, wenn man Post von einem Inkassobüro bekommt?

Erster Schritt ist grundsätzlich, sich zu vergewissern, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Wenn es daran Zweifel gibt, widersprechen Sie am besten vorsorglich mit eingeschriebenem Brief und verlangen einen Nachweis, dass die Forderung berechtigt ist. Wenn es keinen Zweifel an der Forderung gibt, sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Ist jedes Mahnschreiben von einem Anwalt ernst zu nehmen?

Nein, aber Sie sollten es unbedingt prüfen! Mitunter nutzen Betrüger die Überzeugungskraft eines Anwaltsschreibens aus. Es kommt immer wieder vor, dass gefälschte Abmahnungen per E-Mail verschickt werden, die in Wirklichkeit gar nicht von der im Schreiben genannten Rechtsanwaltskanzlei stammen. Im Zweifelsfall – etwa, wenn die Abmahnung nur aus einer simplen E-Mail ohne Briefkopf besteht, Rechtschreibfehler aufweist oder eine verdächtige Telefonnummer oder E-Mail- Adresse beinhaltet – sollte man telefonisch Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen und sich vergewissern, dass der Anwalt tatsächlich beauftragt ist. So lässt sich auch am einfachsten feststellen, ob das Schreiben einen ernsthaften Hintergrund haben könnte. Und oft wird diese Anfrage dazu führen, dass Sie das Schreiben getrost vergessen können. Wenn Sie nach der Kontaktaufnahme immer noch Zweifel haben, wenden Sie sich am besten an eine Beratungsstelle.

Was tun bei einem Anwaltsschreiben aufgrund einer behaupteten Urheber­rechtsverletzung?

Nicht ratsam ist, untätig zu bleiben und das Schreiben völlig zu ignorieren. Denn damit riskieren Sie, dass der Gegner die angekündigte Klage tatsächlich bei Gericht einbringt. Der erste Blick sollte der vom Anwalt gesetzten Frist gelten. Wenn Sie das Schreiben aufgrund eines Urlaubs oder anderer Abwesenheit verspätet bekommen haben oder eine Prüfung des Vorwurfs nicht rechtzeitig schaffen, sollten Sie un­bedingt um Verlängerung der Frist er­suchen. In der Regel wird eine solche Frist­erstreckung gewährt. Falls der in der Abmahnung erhobene Vorwurf unberechtigt ist, sollten Sie ihn in einer Rückantwort bestreiten – und am besten gleich Ihren Standpunkt mit Belegen untermauern, damit die Gegenseite Bedenken bekommt, den Klagsweg zu beschreiten. Stimmt der Vorwurf hingegen, heißt das nicht auto­matisch, dass der Gegner von Ihnen die Abgabe sämtlicher Verpflichtungs- und Unterlassungserklärungen zu Recht verlangt. Nicht selten sind diese Erklärungen großzügig zugunsten des Absenders formuliert. In einem solchen Fall suchen Sie am besten juristische Beratung.

Beispiel Mahnschreiben

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! In unserer Beratung sind wir immer wieder mit unseriösen Mahnschreiben konfrontiert. Schreiben wie das folgende können Sie getrost vergessen.

"Sehr geehrtes Mitglied von www.maps-24-routenplaner.com! 

Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer 54771 vom 03.05.2019 noch immer nicht beglichen. 
Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. 

Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 04.08.2019 um 10:00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden. 

Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird eine Spedition beauftragt. 
Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird. 
Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen. 
Sollten Sie Widerstand leisten, werden wir die Polizei hinzuziehen. 

Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Dienstag, den 01.08.2019. 

Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern. 

Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr. 
Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen."

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