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Aufgespießt - Konsument 07/2001

Visa: Verschleierte Spesen

 Haben Sie kürzlich eine Visa-Abrechnung erhalten? Und bei einer Auslandstransaktion plötzlich die üblichen Gebühren vermisst? Doch Vorsicht – es besteht kein Grund zur Freude. Visa hat diese leidigen Spesen von einem Prozent vom Rechnungsbetrag nicht endlich abgeschafft. Nur das Kleingedruckte offenbart das Geheimnis – man hat nach dem Motto „aus den Augen, aus dem Sinn“ das Rechnungsformular um die Zeile der Spesen erleichtert. Ein verärgerter Leser hat Visa zu dieser Vorgangsweise befragt. Dort redete man sich darauf aus, die Abrechnung lese- und damit kundenfreundlicher gestaltet zu haben. Schöne Verbesserung. Wir vermuten eher eine Taktik zur Verschleierung dieser im Euro-Raum längst hinfällig gewordenen Manipulationsgebühr. 

Geschrumpfte Taschentücher

Seit geraumer Zeit kauft unser Leser Amios-Allzwecktücher. Eines schönen Tages öffnet er wieder einmal eine Hunderterpackung und traut seinen Augen nicht: Das Tuch ist um etwa drei Zentimeter schmaler als sonst. Zuerst kann er es nicht glauben, aber auch das nächste und das übernächste auseinander gefaltete Exemplar weisen diesen Makel auf. Firma Tento aus Linz hat sich offensichtlich auf diese Weise eine Preiserhöhung erspart. Doch wer kann sich mit solchen Papierfetzerln noch vernünftig die Nase putzen?

Institut 2F verurteilt

Seit Jahren beschäftigt das Institut 2F – ein Anbieter von Computerausbildung – Konsumentenschützer und Gerichte. Jetzt verlor es in einem Prozess gegen die steirische Arbeiterkammer. Das Gericht befand einen Anfängerkurs um 27.000 Schilling als zu teuer und 2F musste drei Viertel davon, 21.000 Schilling, an einen ehemaligen Teilnehmer zurückzahlen. Statt in einem Lehrzimmer fand die Ausbildung im Hinterzimmer eines Dorfgasthauses statt. Es gab viel zu wenige Geräte, und so mussten sich mehrere Teilnehmer um einen Computer scharen. Besonders aktiv ist das Institut in ländlichen Gemeinden. Wer eine Computerausbildung sucht, sollte besser auch überregionale Angebote in Betracht ziehen.

Lichtsignale im Schatten

 Wissen Sie, was diese Zeichen bedeuten? Obwohl seit 1994 in Geltung, sind sie selbst unter Berufskraftfahrern weithin  unbekannt. Es handelt sich um Lichtsignale, die oberhalb eines Fahrstreifens, meist an der Oberleitung, befestigt sind. Das rote Kreuz bedeutet, dass der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist, der grüne Pfeil zeigt, dass der Streifen frei befahrbar ist; gelb  blinkende Pfeile signalisieren, dass der Fahrstreifen ehestmöglich in der angezeigten Richtung zu verlassen ist. Eine typische  Einsatzmöglichkeit wäre eine Schienenstraße, in der der Schienen-Fahrstreifen während der Stoßzeit nicht befahren werden darf.
 

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